Privater Darlehensvertrag - gilt auch ohne Notar?
Ich habe noch eine Frage zu einem Darlehen: Das Darlehen wurde als Hypothek auf ein Haus aufgenommen. Der Darlehensnehmer hat das Haus dann an ein Kind verschenkt. Das Darlehen hat er für ein anderes Kind aufgenommen und in der Schenkung dies vermerkt. Unterschrieben wurde dies beim Notar aber nur vom Schenker und Beschenkten. Das Kind, das das Geld vom Darlehen erhalten hat (zur Begleichung eigener Schulden), unterschrieb nichts. Der Darlehensgeber, der nun verstorben ist, hatte zu Lebzeiten mit dem Kind, an das er das Geld weitergegeben hat, einen maschinell aufgesetzten und handschriftlich unterschriebenen Vertrag aufgesetzt, dass dieses Kind nach seinem Tode das Darlehen weiter abzahlen muss. Ist dieses Kind gesetzlich (ich rede jetzt nicht von der Moral) dazu verpflichtet, die - im Prinzip Schulden des verstorbenen Darlehensgebers - weiterzuzahlen und müssen das nun die Erben machen? Gilt dieser Vertrag, der nicht notariell verwahrt wurde, sondern nur daheim beim Darlehensgeber? Antwort wäre hilfreich, danke. (ich frage für einen Bekannten)
3 Antworten
Man kann kein Haus verschenken oder verkaufen auf dem eine Hypothek eingetragen ist und wenn Schulden drauf sind erst recht nicht. Das Darlehen an das Kind geht als offene Forderung mit in das Erbe ein und der Darlehensvertrag gilt weiter. Das Kind muß also zahlen oder es wird mit dem Rest des Erbes verrechnet
Grundstücksgeschäfte (also auch alles was mit der Finanzierung zusammenhängt) sind ohne notarielle Beurkundung nichtig.
Ein Vertrag mit einem minderjährigen Kind hätte zudem vom Vormundschaftsgericht abgesegnet werden müssen.
Ein solcher Vertrag ist ansonsten sittenwidrig und kann nicht eingeklagt werden.
ein Darlehensvertrag ist kein Grundstücksgeschäft und muß nicht vor einen Notar geschlossen werden
Es ist nicht von einem minderjährigen Kind die Rede.
Hat das Kind unterschrieben, dass es einen Betrag evtl. zurückzahlen muss? Wenn ja unter welchen Bedingungen?
Ein verschuldetes Haus kann nicht verschenkt werden.