Privater Autoverkauf nach Motorreparatur?

3 Antworten

Der Verkäufer ist verpflichtet, verborgene Mängel oder Umstände, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, auch ungefragt dem Käufer zu offenbaren, wenn sie für dessen Entschluss von Bedeutung, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind
Davon, dass ein Umstand für die Entscheidung des Käufers über den Vertragsschluss von Bedeutung ist, muss jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Käufer sich  ausdrücklich nach diesem Umstand erkundigt hat; der Verkäufer muss dann vollständig und richtig antworten. Dagegen besteht keine Offenbarungspflicht in Bezug auf Mängel, die für den Käufer  offenkundig oder zumindest bei einer Besichtigung ohne Weiteres erkennbar sind oder die  Bagatellcharakter haben und deshalb typischerweise für die Kaufentscheidung ohne Bedeutung sind. Letzteres darf aber nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden.

Meines Erachtens liegt nach einer fachgerechten Reparatur kein Mangel mehr vor. Umstände, die auf die Entstehung bestimmter Mängel schließen lassen, ebensowenig. Dennoch wäre im Hinblick auf vermeidbaren Stress und Schriftverkehr zu empfehlen, etwaige größere Reparaturen zu benennen.

gute Antwort. Vielen Dank!

Musst du nicht. Ist sachgemäß repariert und somit fehlerfrei. Was dein Vorbesitzer alles gemacht hat und was du machst geht niemanden was an. Außer unfallreparaturen. Die muss man angeben falls bekannt. Wieviel Reifen du verbraucht hast? Das Serviceheft sollte auch lückenlos geführt worden sein.

nein -- nur Unfallschäden darfst Du nicht einfach so verschweigen, wenn die dir bekannt sind.

leider habe unterschiedliche Antworten bekommen. Du sagst NEIN, der nächste Nutzer sagt: "ja, mußt Du"

Was ist nun richtig?

@GUENTERGBUREK

warte mal ein paar Antworten ab, und schaue dann die Tendenz an.

Auch ein Hinweis sind Standard-Kauf-Verträge (z.B. vom ADAC oder mobile). Da ist nach meiner Erinnerung nur von Unfallschäden die Rede, nicht von sachgerecht durchgeführten Reparaturen von Defekten.