Private Schulden beim Ex - nach 10 Jahren verjährt?
Vor zehn Jahren, im Jahr 2002 / 2003 hat mir mein damaliger Freund 5000 Euro geliehen, damit ich mir meine damalige Wohnung einrichten konnte. Die jeweils geliehenen Beträge haben wir festgehalten, und ich hatte nach der Trennung auf diese Aufstellung meine Unterschrift gesetzt. Eine Vereinbarung über Zinsen oder über den Zeitrahmen, in dem das Geliehene zurückbezahlt werden muss, haben wir nicht getroffen. Über die letzten Jahre habe ich immer im Rahmen meiner Möglichkeiten Geld an ihn überwiesen, heute liegt die Schuldlast noch immer bei 3400 Euro. Neuerdings fordert er das Geld vehement bei mir ein. Deshalb meine Frage: Abgesehen von der Möglichkeit, das Geld weiter an ihn abzustottern, gibt es rechtliche Möglichkeiten auf eine Verjährung der Schulden? Oder andersherum gefragt, hat er rechtlich gesehen überhaupt Möglichkeiten, das Geld noch bei mir "einzutreiben"? Besten Dank für Eure Antworten!
7 Antworten
die Verjährung beginnt erst ab der Zahlungseinstellung. Ich denke er kann das Geld noch zurückfordern. Sei froh das er keine Zinsen vereinbart hat.
Nein, eine "Verjährung" gibt es nicht. Hat er einen Titel gegen dich, den er wohl betreiben wird, wenn du nicht weiter zahlst, dann gilt der 30 Jahre ab dem Tag der Beantragung. Soll heißen: Er erwirkt im November 2012 einen Titel gegen dich, dann hat dieser für 30 Jahre Gültigkeit. Dazu kommen natürlich jährliche Zinsen, und die sind verdammt hoch.
Dass er bislang offensichtlich keine Zinsen von dir verlangte, zeigt seine Gutmütigkeit. Also versuch nicht, ihn zu bescheißen!!!!!
Ja, eine rechtliche Möglichkeit hat er. Seine Beweise sind (falls kein Schuldschein vorhanden) der Nachweis deiner Zahlungen.
Am besten ist, du zahlst jetzt regelmäßig und oft, so viel du kannst. Sonst kann das für dich bitter enden...
Grundsätzlich gilt hier die "regelmäßige Verjährungsfrist" (§ 195 BGB). Diese dauert drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Das ist das Jahr, in dem du dir das Geld geliehen hast.
Allerdings hast du immer wieder Teilbeträge zurückgezahlt. Dadurch begann die Verjährung jedesmal erneut. (§ 212 Abs.1 Nr.1 BGB). Der Anspruch verjährt daher erst 3 Jahre nach deiner letzten Zahlung.
Nach meinem Wissen verjähren die erst nach 30 Jahren, allerdings könne die Zinsen nach 4 Jahren nicht mmehr eingefordert werden, sofern keine vereinbart waren.
Wenn er dich zwischenzeitlich aufgefordert hat , zu zahlen, dann ist das nicht verjährt.