Private Krankenversicherung nach Studium kündigen wegen Teilzeitjob?

2 Antworten

Zunächst: Glückwunsch für den erfolgreichen Abschluss des Studiums!

In deinem Falle solltest du die Pause zwischen Studium, Warten auf Ergebnisse und Antreten der Referendariatsstelle auch zur persönlichen Erholung nutzen. Die Schulferien in den Schulen haben ja ihren Sinn.

Bei bis zu drei Monaten Wartezeit darf man zum Studienabschluss auch mal eine „ruhige Kugel“ schieben und die Eltern vielleicht im Haushalt entlasten. Dann werden sie dir die Überbrückung auch finanzieren. Die werden höchstens ungeduldig wenn es länger dauern sollte! Zugleich liefe die private Versicherung einfach weiter … :-)

Bezüglich des Teilzeitjobs hat dir die Barmenia den entscheidenden Tipp gegeben.

Hallo Ck1228,

dann drücke ich dir zunächst einmal die Daumen für die ausstehenden Prüfungsergebnisse :-)

Zu deiner Frage folgendes:

Du kannst dann über deine Eltern privat versichert bleiben, wenn du weiterhin an der Uni als S t u d e n t i n eingeschrieben bist! Dann darfst du nämlich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, unabhängig davon wie hoch das Einkommen ist!

Diese Regelung gilt aber n u r für den Studentenstatus. Wenn das Studium beendet ist, und du exmatrikuliert bist, musst du dich gesetzlich krankenversichern, sofern dein Einkommen 450 EUR monatlich übersteigt.

Die private Krankenversicherung solltest du allerdings in keinem Fall vollständig beenden, denn:

wie du ja schon richtig sagst, kannst du dich während des Referendariats wieder privat versichern. Du hast dann nämlich einen sog. Beihilfeanspruch für Beamte in der Ausbildung. 

Krankheitskosten werden von der Beihilfe  zu einem prozentualen Anteil übernommen (das werden bei dir wahrscheinlich 50% sein).

Der Vorteil ist für dich, dass du dann n u r noch die anderen 50% absichern musst, und das ist immer sinnvoller und bedarfsgerechter bei einer Privatversicherung.

Da du ja schon bereits privat versichert bist, bekommst du bei dem Versicherungsunternehmen entsprechend günstige Konditionen, wie. z.B. günstigere Beiträge, keine neuen Wartezeiten, kein neues Eintrittsalter.

Für den Fall, dass du jetzt bis zum Beginn des Referendariats in die Krankenkasse wechseln musst, solltest du mit der Privatversicherung eine Übergangsregelung vereinbaren.

Man nennt das "Anwartschaftsversicherung". Nur so kannst du dir nämlich die bisher erworbenen Rechte, wie oben beschrieben, sichern. Wenn dein Referendariat beginnt, kann dann  der Versicherungsschutz sofort aktiviert werden. Sprich am besten mit der Versicherungsgesellschaft über diese Möglichkeit. 

Hilft dir diese Antwort ?

viele Grüße :-)

Bettina vom Barmenia-Team

     

Ck1228 
Fragesteller
 14.11.2016, 20:45

Super :) vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort! Das hilft mir wirklich sehr!