private Haftpflichtversicherung Schadenentstehung

8 Antworten

Nein, du verlierst nicht deinen Versicherungsschutz.

Die Privathaftpflichtversicherung ist dazu da,1. wenn du einen Fehler (keine Straftaten!) machst, die Schäden, die daraus entstehen zu übernehmen.

In deinem Fall heißt das, wenn du das Kissen nicht in die Mikrowelle legen hättest dürfen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Forderungen der Gebäudeversicherung.

Aber ich glaube, es tritt eher Fall 2 ein: Die Versicherung streitet für dich ab, dass du den Schaden schuldhaft verursacht hast. Wie du schon sagtest, das machen viele Leute. Es sei denn in der Gebrauchsanweisung steht, dass man das nicht machen darf.

So oder so, melde den Schaden einfach deiner Versicherung. Für solche Fälle hat man sie.

Das Kissen ist doch dafür gedacht, dass man es in der MW erhitzt, das steht sogar in der Anleitung drin.

@Franticek

ja das stimmt, leider weiß ich nicht ob eventuell der Grill anstatt die Mikrowelle eingeschaltet war...es kann auch sein, dass sich das Kissen verschoben hat und dadruch der Teller sich nicht gedreht hat. Eventuell war es auch einfach zu lange eingestellt. Keine Ahnung. Ich praktiziere das auch schon seit Jahren so...

@clauloe

Egal. Schildere der Versicherung einfach den Hergang. Teile ihnen mit, dass du unsicher bist, ob du den Schaden verursacht hast.

Wenn der Fall eintritt, dass meine Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt, kann dann die Gebäudeversicherung von mir persönlich was fordern?

@clauloe

Nein, kann sie nicht.

Deine Vesicherung streitet, wie eigentlich schon in meiner Antwort beschrieben, alles für dich ab.

Solltest du wirklich ein Schreiben vom Gericht erhalten, dann leite es gleich weiter an deine Versicherung.

du kreuzt ...nein...an

begründung: du hast die mikrowelle wie immer benutzt und nichts hat auf eine fehlfunktion hingedeutet....

Ja ganz klar

Du schreibst, dass du das Kissen in die MW gelegt hast und dadurch fing es an zu brennen. Die Frage, ob du den Schaden verursacht hast, würde ich unbeantwortet lassen, das sollen die dann selbst beurteilen. Zwei Dinge jedoch machen mich stutzig.

  1. Wie kann ein Kirschkernkissen anfangen zu brennenß Das ist doc dafür gedacht, dass man es in der Mikrowelle erhitzt. Gib bei der Versicherung dies an und teile mit, um welches Kissen es sich handelt. Vielleicht kommt da sogar die Versicherung des Herstellers in Frage ...

  2. Ich weiss nicht, was ein solcher MW-Brand alles anrichtet. Tapezieren könnte ich verstehen. Aber was ist eine Ozonbehandlung? ist das notwendig?

Das glaubt man nicht was so ein kleines Kissen alles anrichten kann. Wir mußten 2 Wochen im Hotel schlafen. Die Küche war schwarz vor Qualm, man hat nix mehr gesehen außer den Brand in der MW. Und der beißende Gestank hat sich in der ganzen Wohung ausgebreitet, ich hatte Kopfschmerzen und hab mich übergeben. Außerdem hab ich 2 Kinder und bin schwanger. Die durch den Brand des Kissen entstandenen Dämpfe sind gesundheitsschädlich. Die Ozonbehandlung reinigt die komplette Luft. Sämtliche Duftstoffe zerfallen durch das Ozon. Durch LÜften bekommt man das nicht hin. Das sitzt in den Möbeln usw. Wird nach Bränden so gemacht, kannst mal googlen.

Wenn du KEINE Schuld hast, braucht du nicht zahlen. Dann zahlt auch deine Haftpflichtversicherung nichts. Für die Schäden an deinem eigenen Inventar ist deine Hausratversicherung zuständig. Diese könnte sich aber auf grobe Fahrlässigkeit berufen.

Hausrat ist schon eingeschaltet, ein unabhängiger Gutachter war da auch schon da. Er denkt es ist keine grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit wäre ich allerdings bei der Hausrat auch versichert bis zu einem bestimmten Wert. Wenn die Haftpflicht jedoch nichts an die Gebäudeversicherung zahlt, wer kommt denn dann für den Schaden an der Mietsache auf? Ich?