Private Anzeige weil ich auf dem behinderten Parkplatz gewartet habe?

11 Antworten

Ich glaube nicht dass du Du dafür Ärger bekommst denn du hast ja nur gewartet. Außerdem kannst du dann Gegenaussage angeben und dann wird das Verfahren höchst wahrscheinlich wegen Aussage gegen Aussage eingestellt.

das Beweismittel das der Renter hat ist ja schon recht dürftig. allerdings wird man auf dem Bild vielleicht auch sehen können das du noch im Auto sitzt. somit kannst du argumentieren das du nur gehalten, und nicht geparkt hast. wenn du allerdings länger als 3 Minuten hältst hast du auch geparkt.

Du solltest für die Zukunft aber auch bedenken das ein behinderter der einen Parkplatz sucht ja auch nicht immer erkennen kann das du nur kurz hältst, und sofort wegfahren würdest. der würde vielleicht einfach weiterfahren, sich ärgern, und anderswo einen für ihn geeigneten Parkplatz suchen.

Man darf auf einem Behindertenparkplatz Wenden. Man darf sogar Halten, aber nicht dort Parken. Daher mach dir mal keine Sorgen.

Du hast damit ein Beweis deswegen wird nichts passieren:)

Auch wenn ich auf seinen Bilder nicht erkennbar im Auto bin? Bin ja raus gegangen um zu fragen wie lange es noch dauert ..

@Schachtee

Wenn er es gehört hat dann macht das kein sinn ... du warst ja auch noch im Auto drin ..

Vergiss es.

Kommt nix