Privatclub - Geldanspruch bei Austritt?

3 Antworten

Das hängt von euren Vereinbarungen ab, die wir nicht kennen.

Es sind nicht immer juristische Ansprüche wichtig, sondern auch gelebte Fairness mit Miteinander. Warum gebt ihr ihm nicht einen angemessenen Teil des von ihm einbezahlten Geldes zurück? Kalkuliert seinen eingezahlten Jahresbeitrag und subtrahiert die "Gebühr" für seine Mitgliedschaft während der vergangenen Monate seit Einzahlung seines Clubbeitrages.

Damit habt ihr euch fair verhalten, beugt also allen möglichen Vorwürfen und Getratsche von seiner Seite sowie auch allen juristischen Schritten vor.

Wir hatten vorher zur Auszahlung nichts vereinbart.

Wir haben dem ehemaligen Mitglied angeboten, das Geld jeden Dienstag abholen zu können, jedoch möchte er aus privaten Gründen nichts mehr mit unserem Club zutun haben.

Daher wird uns jetzt angedroht, entweder das Geld über Dritte auszuhändigen oder wir müssen mit einer Anzeige rechnen.

Da wir dem Mann jedoch angeboten haben, es Dienstags abzuholen und er sich weigert, müssen wir da mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, obwohl wir Ihm die Möglichkeit anbieten, es jeden Dienstag abzuholen ?

Vielen Dank schonmal für deine jetzige Antwort :-)

@JoJonas91

Warum besteht ihr darauf, dass er das Geld selbst abholt? Sorry, aber das ist kindisch. Wenn ihr im Guten auseinandergehen wollt, dann händigt ihm das Geld über einen Dritten aus oder überweist es ihm auf sein Konto. Laßt euch von dem "Dritten", der ihm das Geld aushändigen soll, eine Quittung unterzeichnen und auch das ausgeschiedene Clubmitglied soll dem "Dritten" eine Quittung unterzeichnen.

Vorab: Genau kann ich dir die rechtliche Lage nicht sagen, ich bin keine Anwältin. aber ich denke bei einer privaten Spielrunde ist es ein wenig schwierig, die Ansprüche zu klären, sofern ihr nichts festes miteinander vereinbart habt. Man könnte das eingezahlte Geld seinerseits einfach als verlorenes Geld beim Spiel betrachten, wenn ihr nicht ausdrücklich vereinbart habt, dass man einen Anspruch auf eine Auszahlung hat, auch wenn man dann nicht an der gemeinsamen Unternehmung teilnimmt. Mein Vater hatte eine Zeit lang eine kleine Pokerrunde, da hatten sie miteinander besprochen, dass das Geld für eine gemeinsame Reise in eine Kasse gelegt wird, man aber keinen Anspruch auf eine Auszahlung hat, wenn man nicht teilnimmt, weil es ja eigentlich im Spiel verlorenes Geld ist. Als dann einer ausgestiegen ist, haben sie sich aber trotzdem darauf verständigt, ihm einen Teil auszuzahlen, da sie wussten, dass er das Geld gut gebrauchen kann.

Wenn ihr im Guten auseinandergehen und keinen weiteren Stress haben wollt, rechnet doch einfach von dem Geld was jetzt da ist seinen Anteil aus und gebt ihm das Geld. Dann habt ihr Ruhe. Es darauf ankommen zu lassen, ob eine Anzeige Erfolg hat, kostet euch am Ende nur Zeit und Nerven und da ihr von dem Geld nur essen geht, werden es ja keine Unsummen sein.

das müsst ihr ganz allein entscheiden. in unserem privaten kegelclub haben wir das immer so gehandhabt das erst dann ausgezahlt wurde, wenn die kasse eh auf den kopf gehauen wurde.