Privat Geld verleihen während Insolvenz?
Hallo zusammen. Ich habe vor einiger Zeit Geld verliehen an einen guten Freund. Seinerzeit war er auf dem Weg in die Privatinsolvenz, oder die Insolvenz lief schon.Glaube aber, letzteres. Schriftlichen Vertrag mit Ratenzahlung aufgesetzt. 2 Raten hat er gezahlt, danach nicht mehr.
Lässt sich da rechtlich grundsätzlich noch was machen, oder ist es mein persönliches Pech? Freue mich auf Hilfreiche Antworten. Danke
7 Antworten
Hi, wenn die Insovenz noch nicht lief, fallen die Schulden in die Insolvenzmasse. Dann hättest Du wohl Pech gehabt. Rechtlich würdest Du auch nur einen Teil bekommen, wie die anderen Gläubiger auch.
Wenn die Insolvenz schon lief, hätte er keine Schulden mehr machen dürfen. Da könnte er richtig Ärger bekommen und aus der Insolvenz fliegen.
Grundsätzlich ist es möglich bei einer Insolvenz Schulden zu machen - aber:
Wer in der Insolvenz neue Schulden anhäuft, obwohl er weiß, dass er diese nicht bezahlen kann, macht sich unter Umständen wegen eines Eingehungsbetrugs strafbar. Beruhen die neuen Verbindlichkeiten auf unangemessenen Ausgaben oder einer Vermögensverschwendung, können die Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
https://www.schuldnerberatung.de/insolvenz-neue-schulden/
Raven751 muss also nichts erklären..
Das dürfte Dein persönliches Pech sein.
Es war ein Risiko, diesem Bekannten oder Freund in dieser schwierigen Phase noch Geld zu leihen.
Rechtlich hast Du keine Handhabe. Du könntest einen Mahnbescheid beantragen. Aber auch mit einem Vollstreckungsbescheid würde Dein Betrag in der Insolvenzmasse verschwinden mit Cent-Beträgen oder 0-Beträgen als Rückzahlung.
Sollte aber die Insolvenz bereits gelaufen sein, als Du ihm Geld geliehen hast, dann sind das neue Schulden. Besorg Dir einen Titel und dann kannst Du über Jahre pfänden lassen.
oder die Insolvenz lief schon.Glaube aber, letzteres.
Soweit ich weiß, hat er sich damit seine Insolvenz kaputt gemacht. Während des Verfahrens darf man m.W.n. keine neuen Schulden machen.
Damit kannst Du Druck auf ihn ausüben um Deine Flocken doch noch zurück zu bekommen. Wenn er welche hat.
Das kommt darauf an ao in der Insolvenz er sich befand als Du ihm das Geld geliehen hast.
War die Leihe noch vor dem Schlusstermin, hast Du Pech gehabt
Fand die Leiher erst nach dem Schlusstermin statt, kannst Du Dir die Forderung titulieren lassen und nach Ablauf der Wohlverhaltensphase mit Restschuldbefreiung den Gerichtsvollzieher losschicken.
Hallo, ist es nicht so, dass das Insolvenzverfahren nur die Schulden erfasst, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bestehen?
Das meine ich auch. Während des Verfahren darf man m.W.n. keine neuen Schulden machen, sonst ist die PI verwirkt.
Das ist nicht ganz richtig. Die Zeit zwische Verfahrenseröffnung und Schlusstermin (im Grunde Verfahrensende), ist genau die Zeit in der die Gläbiger ihre Forderungen beim Insovenzverwalter anmelden können, dazu gehören zunächst auch Forderungen die erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sind.
Hier bleibt die Möglichkeit für den Gläubiger eine Betrugsanzeige zu machen, die Chancen dafür sind gut. Dann kann er seine Forderung in eine aus unerlaubter Handlung (Betrug) enstandene Forderung geltend machen. Diese Forderung wird dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und er kann dann später pfänden lassen wenn was zu holen ist.
Während des Verfahren darf man m.W.n. keine neuen Schulden machen,
Das ist im Grunde richtig, denn das Verfahren endet formell mit dem Schlusstermin.
In der danach folgenden Wohlverhaltensphase ist es nicht explizit untersagt weitere Schulden zu machen, wenn man kann.
ja, du hast den vertrag, du kannst ganz normal von ihm fordern, wie es jeder händler macht, wo du nicht zahlst
aber er wird nix haben, was du pfänden könntest
das ist wahrscheinlich weg
Das erklärst Du womit?