Privat Autokauf versteckte Mängeln?

5 Antworten

Du schreibst in einem deiner Kommentare, dass im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Damit hast du eigentlich keine Chance mehr.
Zum einen kannst du nicht ausschließen, dass der Verkäufer wirklich ein blutiger Laie ist und es schlicht und ergreifend nicht gemerkt oder verstanden hat, dass die Servolenkung kaputt ist, zum anderen könnte theoretisch die Servolenkung durch einen total blöden Zufall auch in dem Moment kaputt gegangen sein, als du das erste Mal mit dem Wagen gefahren bist. Blöder Zufall, gibt es aber… Da hast du mehr als schlechte Karten, außer der Verkäufer gibt irgendwas zu.

Wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, müsstest Du ihm konkret beweisen, dass er schon vor dem Kauf vorlag und er ihn zudem hätte kennen müssen.

Auch wenn es offensichtlich ist, musst Du es ja dennoch beweisen.

Von daher sieht es sehr schlecht aus. Es wird argumentieren, dass der Mangel noch nicht vorlag, als er es hatt. Immerhin hast Du es anscheinend bei einer Probefahrt auch nicht bemerkt.

Das problem ist das die Servolenkung nicht sofort ausfällt deshalb habe ich das nicht gemerkt.

Für nach dem Kauf entstandene Mängel haftet der Privatverkäufer bei Ausschluß der Gewährleistung nicht.

Er haftet aber dennoch, sofern er einen bereits vorhandenen Mangel arglistig verschwiegen hat, was hier durchaus auf der Hand liegt. Das müsste man ihm aber gegebenfalls durch Zeugen oder einen Gutachter nachweisen.

Dabei stellt sich auf jeden Fall die Frage, ob du eine ausgiebige Probefahrt gemacht hast und ob da der Mangel bereits auftrat oder nicht.

Probefahrt wurde gemacht, die Lenkung fällt manchmal nur aus. Das könnte ich deshalb erst nach dem kauf feststellen

@akocakc

Dann wird ein Nachweis schwierig, wenngleich nicht unmöglich.

Was steht im Kaufvertrag?
Hast Du den über einen Autotouringclub abgewickelt? (Da gibts Vordrucke für Gebrauchtwarenverkauf)

Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, aber in Österreich hat man 1/2 Gewährleistung... bei Privatverkauf bin ich mir da allerdings nicht sicher - nur, wenn man den Vertragsvordruck vom ÖAMTC verwendet...

Ich wünsche Dir alles Gute!

Ja, wenn du einen gültigen Kaufvertrag hast in dem das nicht gelistet ist hast du einen Rechtsanspruch drauf durch die gesetzliche Gewährleistung.

Im Kaufvertrag ist Gewährleistung ausgeschlossen. Privatverkauf doch in dem Fall wurde mir ein Mängel verschwiegen was man nicht sofort beinder besichtigung merkt

@akocakc

Dann hast du recht auf Rücktritt aus dem Kaufvertrag wegen Vertrags Bruch (meiner Meinung nach) aber da holst du dir am besten einen Rechtsanwalt.

@akocakc

Dann vom Kaufvertrag zurück treten oder Anzeige wegen Betrug

@akocakc

Wenn man die Gewährleistung ausschließt, dann haftet man nicht für unbekannte und verdeckte Mängel. Wenn die Servolenkung eine Macke hat dann merkt das jeder der es fährt von daher fällt es nicht in den Gewährleistungsausschluss. Hast die normalen Rechte nach der Sachmängelhaftung -> primär Reparatur des Servomotors oder dessen Ersatz, weigert sich der Vk dann die sekundären Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz.

@Yetanotherpage

Hallo, das ist das problem das man es nicht merkt weil die Lenkung nur manchmal ausfällt

@akocakc

Wenn du meinst der Vk hätte das nicht mitgekriegt, dann haftet er auch nicht. Das ist eben das Risiko dass man eingeht wenn man von Privat kauft mit Gewährleistungsausschluss.

Ich kann es nicht beurteilen, würde aber denken wenn sich das Auto schwerer steuern lässt, grad bei langsamer Fahrt und beim Ein- und Ausparken merkt das jeder dass da was nicht stimmt. Erst recht wenn es sporadisch auftritt fällt es doch auf dass es mal so und mal so ist.
Aber das musst du beurteilen wie offensichtlich es ist. Denn im Zweifel musst du nachweisen dass der Vk es wusste oder hätte wissen müssen.