PRIVAT AN PRIVAT! AUTO VERKAUF MIT KAUFVERTRAG UND ANZAHLUNG WER HAT DAS RECHT AUF SEINER SEITE?
Guten Tag ,
Wir haben da eine wichtige Frage, wir haben vor kurzem ein im Internet inseriertes Auto mit neuem TÜV von Dekra und mit den sichtbaren sowies unsichtbaren (für leihe) mängel inseriert und es meldete sich eine potentielle Käuferin die sich 2 tage später das auto mit begleitung anschauen kam . Die leute begutachteten das Auto von vorne bis hinten , innen und im motorraum sogar angemacht wurde es . Probefahrt wollte sie nicht . Ich habe ca .5 mal gesagt macht probefahrt er ist noch angemeldet , ca. 8 mal gefragt ob sie das auto wirklich wollen und die frau stimmte zu . Kaufpreis 850€ vereinbart und schriftlich festgehalten 100€ anzahlung (bei besichtigungs tag) und rest summe ende des monats . Kaufvertrag wurde unterschrieben und mit allen mängeln mündlich und schriftlich festgehalten . Gegenseitige ausweiskopien wurden ebenfalls ausgetauscht . Im kaufvertrag gab es die klausel , jeglicher Ausschluß von gewährleistung da privatverkauf , rückgabe des KFZ ausgeschlossen und das KFZ bleibt solange beim verkäufer bis er vollständig abbezahlt ist . 2 stunden später schrieb die frau sie will die anzahlung zurück sie will das auto nicht .
Meine frage , muss ich die anzahlung von 100€ nach unterchriebenem Vertrag zurück erstatten und muss sie das auto jetzt vollständig bezahlen und nehmen oder nicht ?
4 Antworten

So einfach vermute ich, ist die Sache nicht. Da der Widerruf bereits innerhalb von 2 Stunden gekommen ist, wird es - falls es tatsächlich zu Gericht kommt - mMn. nur schwer zu beweisen sein, dass Du in diesen 2 Stunden andere Interessenten abweisen musstest. Oder habt ihr irgendwo schriftlich festgehalten, dass die geleistete Anzahlung bei Nichtabholung verfällt?

Genaugenommen steht dort "Rückgaberecht" und nicht "Rücktrittsrecht". Wie kann man aber etwas zurückgeben, was noch gar nicht übergeben wurde?

Genau genommen möchte die Käuferin auch nicht das Auto zurückGEBEN sondern vom Kaufvertrag zurückTRETEN. Dieses Recht hat sie aber hier nicht, da Gewährleistungsrechte (Dazu zählt das Recht sich vom Vertrag zu lösen, sog. Rücktrittsrecht) ausgeschlossen worden sind.

Schriftlich festgehalten nicht , nur mündlich nach 5x fragen willst das auto wirklich ? Nimmst das auto dann aber wirklich ende des monats ? Es hieß ja ! Mein freund ist zeuge . Habe ganzen schriftverkehr in whatsapp und facebook messenger , auch das mir leute schrieben ob das auto noch da wäre .

Die Käufer müßen das Auto abnehmen . Der Vertrag ist so gültig.
Du kannst also auf Abnahme bestehen .
Ich selber würde die 100 Euro als Schadensersatz aktzeptieren.

Ok im internet hatte ich mich nun ganzen abend belesen wo steht das ein vertrag nach unterschrift bindend ist , und bei privat keine 14 tage wiederrufsrecht gibt . Es sei denn wir haben versteckte mängel verschwiegen aber die haben wir alle schriftlich mit festgehalten im vertrag und vor ort gezeigt . Sie stören sichtbaren mängel , genau 2-3 stunden später . Gegen sichtbare mängel die leihen sehen können wie rost , aufkleber etc. Kann sie aber nicht gegen angehen .

Nein es gibt bei Privat an Privat kein Wiederrufsrecht.

Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
Noch Fragen?

Ok , so habe ich es auch im internet gelesen und von all meine bekannten gehört . Nun meine frage , muss ich vorab zum anwalt und das abklären da ich ja blockiert wurde nach Drohungen über whatsapp . Oder soll ich eine frisst für den kauf setzten (laut schriftlichen verkehr wurde ende oktober 2018 ausgemacht).

Setze Ihnen eine Frist. Ich persöhnlich würde auf Abnahme und Zahlung wie im Vertrag steht, bestehen und fals das Auto dann nicht bezahlt die 100 Euro als Vertragsstrafe sehen. Das schickst du dann mit Nachweis per Post an die Käufer. Du kannst das natürlich auch alles mit einem Anwalt machen. Und wenn das mit den Drohen zu extrem wird, solltest du über eine Strafanzeige nachdenken.

Kann ja verstehn dass du froh bist die Karre endlich los zu werden, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Käuferin vor Gericht Recht bekommen.
Das spielt ja überhaupt keine Rolle, weil die Käuferin kein Rücktrittsrecht hat.