Priv. Haftpflicht will nicht Zeitwert zahlen sondern Handy reparieren/austauschen - Dürfen sie das?
Hallo! Mein eine Woche altes iPhone hat leider einen Wasserschaden durch eine fremde Person erlitten. Zuerst haben wir probiert es bei einem Spezialisten reparieren zu lassen, dieser meinte aber, die Hauptplatine wäre defekt und eine Reparatur wäre unwirtschaftlich. Dann haben wir es zur Haftpflichtversicherung der Person geschickt, die den Schaden verursacht hat. In der Zwischenzeit habe ich mir natürlich ein neues iPhone zugelegt, da ich mit meinem alten Handy die neue Mini-Simcard vom iPhone nicht nutzen konnte und für mich die Sache klar war, dass ich von dem defekten Handy eh nichts mehr sehen werde, da Reparatur unwirtschaftlich. Nach einem Monat höre ich nun endlich von der Versicherung. Schaden akzeptiert, Schadenverlauf plausibel usw. Nun wollen die mir aber ein Austauschgerät zuschicken, naürlich kostenlos... aber ich habe ja nun schon ein neues, was soll ich mit einem 2.? Bei einem Anruf erfahre ich, dass ich nur Anspruch auf das Ersatzhandy hätte oder das defekte Handy zurück bekommen könnte und eine Entschädigung von €240,-. Das ich mir nun schon ein neues gekauft habe wäre mein eigenes Problem. Ist denn das rechtens, dass ich nicht den Zeitwert ersetzt bekomme sondern ein anderes Gerät? Ich hatte im Internet immer davon gelesen, dass ich den Zeitwert bekomme. Und der liegt ja bei einem 1 Woche altem iPhone noch relativ hoch. Wäre dankbar über Antworten.
9 Antworten
Du hast einen Schadenersatzanspruch der natürlich auch fiktiv abgerechnet werden kann.
Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert abzgl. eines möglicherweise verbleibenden Restwertes zu erstatten.
Dann ziehen wir noch die Märchensteuer ab und es bleibt kaum was übrig.
Lassen Sie sich erst mal den Bericht des Spezialisten/Gutachters vorlegen.
Daraus kann man ersehen ob ein reparaturwürdiger Schaden, wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt.
Ich ging davon aus, dass dies längst geklärt ist.
Ich selbst hatte das Gerät ja bei einem Spezialisten, der meinte es wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden da Hauptplatine defekt. Das Gutachten der Versicherung habe ich vorliegen. Da steht etwas von "direkter Geräteaustausch über Hersteller möglich". Von daher ist es wohl nicht mehr reparabel sondern wird komplett ausgetauscht.
Ja die dürfen das !!
bekommst doch ein neues oder ein repariertes wo ist das Probelem ?
oder hast du es extra gemacht weil du das Geld haben willst ?
ja dürfen sie-grins.man sollte grundsätzlich den bescheid der versicherung abwarten
Die Versicherung ist bereit dir den Schaden zu ersetzen indem du ein neues Gerät bekommst. Wo ist das Problem mit der Versicherung? Es ist alles in Ordnung so..
Das Einzige was hier nicht stimmt, ist, dass du direkt losläufst und dir ein neues Handy kaufst. Wofür schickst du die Sachen denn an die Versicherung, wenn du eh nicht warten willst, ob sie den Schaden regulieren?
Da du nun dann 2 Geräte hast, wirst du wohl eins davon wieder verkaufen müssen.
Warum ich gleich loslaufe? Weil ich sonst meine Handynummer nicht hätte nutzen können, ich diese aber beruflich brauche. Wie gesagt bin ich davon ausgegangen, dass sie mir den Wert ersetzen und nicht das Gerät tauschen... ein Trugschluß, aber man lernt halt nie aus...
der Geschädigte kann auf Schadenersatz in Geld bestehen ... sie Rechtsprechung
jap auf den tatsächlichen Schaden. Die Versicherung hat die Möglichkeit das gleiche Gerät für 240 Euro zu bekommen. Dementsprechend liegt der Schaden bei 240 Euro. Diesen Wert kann der Geschädigte lt. Frage auch erhalten.
Welche Rechtsprechung? Sie würden mir gerade mal €240 erstatten und mir das defekte Gerät zurück senden. Der Gutachter gibt aber selbst einen Zeitwert brutto von €1750 an. Die will ich ja gar nicht haben, mir würde es ja schon reichen, wenn sie mir die knapp €900 zahlen die ich für`s neue ausgegeben habe.
Der Wiederbeschaffungswert liegt für die Versicherung bei 240 Euro. Dies gilt es also zu regulieren. Es ist nicht die schuld der Versicherung, dass bereits vor Mitteilung über die Regulierung ein Ersatzgerät gekauft wurde.
Das ist faszinierend. Wusste gar nicht, dass ein iPhone mittlerweile 1750 Euro wert sein soll. Lt. einschlägigen Seiten bekomme ich selbst die 32 gb Version (sogar unlocked) für unter 900 Euro mit Rechnung vom Händler.
Ja... die 1750€ fand ich auch extrem. Ich selbst habe ja auch nicht mehr als 900€ bezahlt für die 32GB Variante unlocked. Naja, dann werde ich wohl das neue iPhone nehmen und es irgendwie verkaufen. Hat jemand Interesse?! ;-)
oder wollen riecht so wenig nach betrug oder bist du abhängig von dem gerät das du nicht warten willstbei vodafone hatte es nur ein tag gedauert hatte ich ein neues gerät damals motorola v3x
Ich denke schon, dass die das können, ich würde aber die Situation noch mal schildern, vielleicht sind sie kulant. Manchmal kommt das vor, aber immer seltener.
Für die Zukunft aber folgender Tipp und der gilt grundsätzlich für alle Versicherungen. Immer erst dann Geld ausgeben, wenn die definitive Zusage durch den Versicherer vorliegt.
Wenn sie schreiben, das Gerät wird ausgetauscht, dann ist das doch ein Totalschaden, oder? Meinen Sie mit "fiktiv" abrechnen auch den Schadenersatz in Form eines neuen Handys?