Pritsche mit PKW Führerschein Fahren

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:

§6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(...)
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

Wenn also die zulässige Gesamtmasse (nicht die tatsächliche Masse) der Pritsche höchstens 3500 kg beträgt und sie neben dem Fahrersitz nicht mehr als 8 Sitzplätze hat, dann darfst du sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B fahren.

Ob ein Kraftfahrzeug als LKW oder als PKW zugelassen ist, ist bezüglich der erforderlichen Fahrerlaubnis nicht von Bedeutung.

Wenn du einen 40-Tonner fahren darfst, dann darfst du bestimmt auch einen 2-Tonner fahren. Einen PKW darfst du ja auch fahren. Wo ist das Problem?

wer sagt den das ich einen LKW führerschein habe?

Meine Frage ist ob ich mit meinen Führerschein Klasse B eine Pritsche Fahren darf die eine LKW zulassung hat.

@Rowiks

Sorry. Falsch gelesen. Aber B geht ja bis 3,5 Tonnen. Geht also.

Das eingetragene Gewicht zählt.

Wenn Lkw zulassung nein!

Deine Antwort ist nicht richtig.

@Crack

Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug als Pkw oder als LKW zugelassen ist, sondern darauf, ob es der Beschreibung der Fahrzeuge entspricht, die mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.

Und das ist bei dem vom Fragesteller beschriebene Fahrzeug der Fall.