Preisnachlass bei in nicht ausreichend nutzbarer Ferienwohnung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast einen Mietvertrag geschlossen. Der Vermieter ist nun verpflichtet Dir eine ordnungsgemäße Wohnung gem. Vertrag zu geben.

Fordere den Vermieter auf die Wohnung herzurichten. Kann er das nicht, drohe den Rücktritt an und behalte Dir Schadensersatzansprüche vor, falls Du nur noch teurere Wohnungen findest.

Natürlich kannst und solltest Du gleichzeitig verhandeln und den Preis drücken/mindern.

Gruß vom Timmendorfer Strand

Weißt Du zufällig was an Preisnachlass reell wäre ich bezahle für 6.Übernachtungen mit Endreinigung € 353,70...Anzahlung von:€ 70,74 habe ich schon geleistet!!!

AH

@AlmaHoppe

Ich persönlich würde lieber versuchen, eine neue Unterkunft zu finden und von dem Vertrag zurücktreten. Die Anzahlung müßten sie dir zurückzahlen.

@AlmaHoppe

Der Mangel wird in der Regel daran gemessen, wie sehr er Dich an einem vernünftigen Wohnen hindert und wie sehr die gesamte Wohnung von diesem Mangel betroffen ist. Hier ist dann die gesamte Wohnfläche ein ausschlaggebender Meßpunkt. Weiterhin muss man davon ausgehen, da Du dich im Urlaub befindest, dass Du dich wohl seltener in Deiner Wohnung aufhalten wirst.

Für realistisch halte ich 5%, wenn Du gut verhandelst max. 10 % plus Pralinen! ;>)

@alarm67

Ich danke Dir für Deine Bemühungen!!!Gehe heute Abend ins Gespräch mit ihm !!!AH

@AlmaHoppe

Vielen Dank für die positive Bewertung! Und? Wie ist die Verhandlung ausgegangen?

@alarm67

Er hat mir die 30,00 € Endreinigung erlassen !!! LG

@AlmaHoppe

Na das sind dann ja fast 10%! Sehr gut! Dann wünsche ich Dir viel Spaß hier bei uns an der Ostseeküste!

Das ist ein Mangel, der eine Mietminderung berechtigt. Allerdings ist das kein riesiger Mangel. Ich würde auch, wie alarm67 geschrieben hat, von maximal 10% ausgehen. Und ich würde mir Klebeband mitnehmen, und eine Decke vor das Fenster kleben, wenn es sich als notwendig erweist.

Wenn du jetzt aber schon sicher bist, dass dich der Mangel an einem genüsslichen Urlaub stören wird, würde ich versuchen, beim Vermieter ein kostenfreies Storno durchzudrücken.

Viele Grüße, Toskana-Kalle

Danke Dir für Deine Antwort...und an Decke und Klebeband habe ich auch schon gedacht !!! LG AH

Kurzum. Er hätte dir ein kostenfreies Storno anbieten sollen / müssen. Dann hättest du die Wahl. Pralinen ist in dem Fall Dummenfang.

Storniere und das mit dem Hinweis "kostenfrei" und berufe dich darauf, dass dies mit den jetzt gegebenen Umständen zu tun hat - wende dich an die örtliche Touristinfo u. die suchen gerne für dich neu. Oder du suchst selbst neu.

Wenn du schon mit Kompromissen in die schönste Zeit des Jahres startest, hast du ein ungutes Gefühl u. keine schöne Zeit.

Er wird mit den gegebenen Einschränkungen nicht auf Stornokosten bestehen. Das weiß er selbst. Oder auch nicht. Siehe Pralinen.

Ich als Vermieter hätte zugesehen, dass ich die Gäste gut woanders unterbringe u. dies gleich mit angeboten. Storno kostenfrei wäre für mich in dem Fall selbstverständlich, denn jeder Vermieter sollte eine Mietausfallversicherung haben, die in solchen Fällen über die Gebäudevesicherung greift.

Danke für deine ausführliche Antwort!

Das ist Verhandlungssache. Du kannst auch absagen und etwas anderes suchen.

Wenn die Ferienwohnung nich vertragsgemäß nutzbar ist, muss der Vermieter für Ersatz sorgen oder einer Mietminderung zustimmen.

...siehe bitte meinen Kommentar bei @alarm67 !!! Danke