Praxis zu Wohnung - Nutzungsänderung?

2 Antworten

Die Änderungen sollte der Verkäufer veranlassen.

Aber zunächst mal, die Antworten auf deine Fragen:

  1. Eine Nutzungsänderung von Teileigentum (Praxis) in Wohnungseigentum (Wohnung) bedarf einer Vereinbarung. Das bedeutet, dass alle Wohnungseigentümer der Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung zustimmen müssen.
  2. Die Änderung muss von allen im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümern vor einem Notar unterzeichnet werden, bevor sie im Grundbuch eingetragen wird.
  3. Eine vorherige schriftliche Zustimmung wäre doppelt gemoppelt, weil sie ohnehin nur dann von Relevanz wäre, wenn sie vor einem Notar erfolgt, oder einen Vereinbarungscharakter hätte.
  4. Zum Notar müssen nicht alle gemeinsam, sondern können auch der Reihe nach dort vorstellig werden, um die Unterschrift zu leisten.
  5. Bestenfalls kann dir die Baugenehmigungsbehörde bescheinigen, dass die Nutzungsänderung verfahrensfrei ist, also keine Baugenehmigung erforderlich ist.
  6. Natürlich gäbe es Möglichkeiten, sich vorab entsprechend abzusichern (siehe auch Pkt. 3). Dies ist sehr aufwendig und führt eher dazu, dass der eine oder andere Wohnungseigentümer sich von einer Zustimmung abschrecken läßt.

Daher mein Rat:

Sichere dem Verkäufer zu, dass du die Wohnung kaufen wirst, wenn er die Änderung der Nutzung bewirkt und ihm dafür den Aufwand erstattest. Denn der jetztige Eigentümer kann problemloser die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer vor einem Notar erwirken.

Falls er sich in seiner Freiheit dabei zusehr eingeschränkt fühlt, kann er ja auch beides beantragen, nämlich die Nutzung als Praxis, als auch als Wohnraum, sofern z. B. baurechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen.

.... wie soll das denn ausgehen?

Es gibt eine Abgeschlossenheitserklärung und es gibt eine Teilungserklärung und dort steht sicherlich nicht Sondereigentum (Wohnung) für diesen Bereich.

Somit müssen diese Urkunden ergänzt werden durch Zustimmung aller Eigentümer und aller Geldgeber vor einem Notar.

Eine Riesenorgie wird also nötig und die kostet ja auch, Kein Notar beurkundet kostenfrei, darf er ja auch gar nicht.

Viel Glück.

Die Aufwand und Notarkosten spielen für uns untergeordnete Rolle, da haben wir genug Luft, da die wir die Wohnungspreis extrem unter dem Marktpreis heruntergehandelt habe. Ich gehe davon aus, das der Verkäufer da mitgemacht hat, weil er dafür als „Praxis“ kaum Interessenten hat und als Wohnung zu verkaufen hängt es mit von Ihnen angesprochenen Problemen mit.

Was für uns eine Rolle spielt, ist dass wir es irgendwie sicherstellen, dass wir tatsächlich die Nutzungsänderung durchkriegen und uns nicht auf mündliche Zusagen verlassen. Außerdem möchten wir tatsächlich alle Möglichkeiten und Notwendigkeiten verstehen. Ich habe schon mehrmals Internet durchgesucht, aber werde nicht wirklich schlau daraus, da es in jedem einzelnen Fall  die ich gefunden habe doch einige Unterschiede gibt.

@vaschu

.... entscheiden ist allein die TE, denn dort stehen die Vereinbarungen über die Nutzung und diese gelten für derzeitige und zukünftige Eigentümer.

Nur eine lapidare Zustimmung hat keine Wirkung für die Zukunft, für folgende Eigentümer und ist ggf. fatal.