Praktikum in einer anderen Stadt: muss ich mich ummelden?
Hallo! ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich wohne mit meinem Freund und meinem Sohn zusammen. Nun werde ich für ein 9 Monatiges Praktikum in eine andere Stadt ziehen. Ohne Sohn. Ich werde dort wohnen (WG-Zimmer angemietet). Mein zweiter Wohnsitz wird natürlich bei Freund und Sohn bleiben. Es entstehen zusätzliche Kosten durch die zusätzliche Wohnung. Für das Praktikum (das ich aber leider nirgends anders machen kann) bekomme ich keine Vergütung. Ich habe den Studentenstatus, bekomme aber weder Unterhalt meiner Eltern, noch Bafög. Ich studiere auch an einer kostenpflichtigen, privaten Heilpraktikerschule! Ich werde mein Praktikum in NRW machen und wohne zur Zeit in Nds.! Muss/Kann ich mich für diese Zeit ummelden? Ist es möglich, für diese Zeit Unterstützung vom Amt zu bekommen? (Wohngeld o.ä.) Bisher gilt ja das Zusammenleben als eheähnliche Gemeinschaft, dies ist jetzt ja zumindest räumlich nicht mehr gegeben, auch wenn ich 1-2 mal monatlich zu Besuch nach Hause fahren werde. Besteht ein Unterschied? Wie sehen das die Ämter?
1 Antwort
Ich kann Dir nur aus der Sicht des Einwohnermeldeamts weiterhelfen und das sagt offiziell und amtlich: man ist dort mit 1. Wohnsitz gemeldet, wo der Lebensmittelpunkt (=Familie) gemeldet ist. D.h. für Dich, Dein 2. Wohnsitz wäre am Praktikumsplatz.
Privat sage ich Dir: Natürlich kannst Du es auch andersherum machen, wenn Du möchtest (und es Dir geldmäßige Vorteile bringt) - umziehen verbietet Dir keiner und kontrolliert wird es auch nicht.