Postfach-Gebühr nicht bezahlt = Stornierung?
Hallo, bei mir ist es so. Ich wollte mir ein Postfach bei der Deutschen Post hier einrichten. Habe mich dann jedoch anders entschieden .. Jetzt wollen die, dass ich denen eine schriftliche Kündigung (formlos) zuschicke, u.a. mit der Postfachnummer die ich noch nicht mal habe. Nun zu dem Punkt, dass die Frist der Kündigung anscheinend 3 Wochen beträgt und ich meine Einrichtungsgebühr (für das Postfach das ich nun gar nicht haben will und auch noch nicht bekommen habe) noch nicht bezahlt habe - was wenn ich jetzt kein Schreiben an die schicke in welchem steht, dass ich das Postfach nicht haben möchte; kommen dann irgendwie Mahnungen auf mich zu oder kann ich damit rechnen dass sie meinen Auftrag einfach vergessen? Darf ich ein solches formloses Schreiben ("Hiermit kündige ich, Name, mein Postfach bzw. storniere den Postfach-Auftrag. Postfachadresse. Die Postfach-Nummer ist mir noch nicht mitgeteilt worden da ich weder das Postfach erhalten habe, noch die Einrichtungs-Gebühr bezahlt. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift") auch mit der Hand verfassen oder muss das ausgedruckt werden? (Sind ja so gesehen nur 3 Sätze..)
3 Antworten
Hast du überhaupt schon die Zusage für das Postfach? Denn nach Beatragung werden eine Zeitlang deine Briefe Sendungen intern gezählt und dann wird entschieden ob dir ein Postfach zusteht.
Wenn du jetzt schon weist, das du es nicht willst, geh doch einfach in die Filiale und klär das oder ruf bei der Hotline an, das du den Antrag stornieren möchtest. Die werden dir dann schon sagen auf welchem Weg das möglich ist.
Vieleicht bekommst du sowieso eine Absage.
Danke erstmal für die Antwort! Ja ich werde erstmal versuchen bei der Hotline das zu klären - danach versuche ich es mal in der Filiale heute, spätestens morgen.
Der Fragesteller hat doch die Aufforderung bekommen zu schriftlich zu kündigen, also hahen die seine Unterlagen. Kündigungen müssen übrigens schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. (Man kann vielleicht auch in der Filale etwas aufsetzen.)
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, sind ansonsten jedoch Formlos. Du kannst also per Hand schreiben.
Da du noch keine Postfachnummer hast, beziehe Dich auf Deinen "Antrag vom ....(datum)..."
Du kannst alles per Hand schreiben auch wenn es 100 Seiten sind.
Storniere schriftlich dann bist du auf der sicheren Seite.
Merke dir egal wer jemals Geld von dir bekommt dieser jemand wird es nie vergessen.