Postbote rutscht auf Grundstück aus, welche Haftung?

7 Antworten

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Für den Postboten ist das erst einmal ein Arbeitsunfall. Seine BG kommt also für alle Kosten auf. Diese wird dann den Hausbesitzer in Regress nehmen.

Es besteht Verkehrssicherungspflicht. Da ist die Gesetzeslage sehr eindeutig. Wenn der Eigentümer keine Haftpflichtversicherung hat, haftet er persönlich. Dein Mann ist als Erfüllungsgehilfe nur haftbar, wenn er grob fahrlässig seine Pflicht versäumt hat.

Was heißt in diesen Fall grob fahrlässig? Er ist wie gesagt berufstätig und kommt nicht dazu jeden tag den hof zu kehren. Es liegt nicht viel laub aber durch die schräge abfahrt ist natürlich jede kastanie eine stolper bzw rutschfalle.

@ladybirds

Macht dein Mann dies aus Gefälligkeit oder besteht ein Vertrag inkl. Gegenleistung zwischen dem Eigentümer und ihm?

@kevin1905

es besteht ein schriftstück als zusatz zum mietvertrag das mein mann gegen eine kleine mietminderung diese arbeit durchführt.

@ladybirds Noch mal.

Dann handelt er im AUFTRAG des Hausbesitzers. Dabei greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Ein Geschädigter (oder auch hier die BG) kann sich aber direkt an den Grundbesitzer wenden. Bei dem . ist im Zweifelsfall immer etwas zu holen. Zur Not eben das Grundstück

Es gibt auch sogenanntes " allgemeines lebensrisiko". Wenn ihr durch Zeugen, Abrechnung mit der Hausverwaltung usw. beweisen könnt, dass ihr regelmäßig (notwndigenfalls mehrmals täglich) räumt, müsst ihr nicht befürchten. Dass Bäume eben Blätter usw. verlieren, ist" höhere Gewalt", dafür könnt ihr nichts.

Die Worte in Klammern sind juristische fachbegriffe, könnt ihr googeln.

Auch wenn der Eigentümer diese Arbeiten "delegiert" hat, bleibt er haftbar.

Versicherung vom Arbeitgeber schätz ich mal. Eigentlich nicht, aber ich bin auch kein Experte. Klingt aber nach Arbeitsunfall.

schon aber die BG bezahlt das sicher nicht

@binima

aber ganz bestimmt wird das die BG zahlen, dafür ist der Betrieb dort versichert

@Maximilian112

Wer hätte sowas voraus sehen können? Das ist so, als würde dich einer dran bekommen wollen, weil ein Kieselstein auf einem Kieselsteinweg schräg gelegen hat und er deswegen hingefallen ist.

@binima

Natürlich zahlt die BG sämtliche Kosten. Sie wird aber versuchen über Regress gegenüber dem Eigentümer ihr Geld zurück zu bekommen.

ich denke schon. So viele Blätter fallen ja nicht auf einmal. Ich kehre 2 mal am Tag morgens und abends die Blätter weg.

mein mann ist berufstätig und arbeitet oftmal 12stunden am tag schwer körperlich. da ist das gar nicht machbar. und es reicht ja schon eine kastanie aus um auszurutschen

@ladybirds

Wenn dein Mann diese Pflicht übernommen hat, und verhindert ist, muss er für Ersatz sorgen. (Dann bist du an der Reihe)