Post von Polizei wegen Blitzer zu spät erhalten - was tun?
Hallo
Vor genau 2 Monaten bin ich geblitzt worden. Ich bin aber umgezogen und das Schreiben ging noch an die alte Adresse wo ich vorher beii meinem Onkel gewohnt habe. Dieser hat mir ärgerlicherweise nicht mitgeteilt, dass was von der Polizei gekommen ist. Ich bin 25 kmh zu schnell außerorts gefahren und 2 Monate sind vergangen. Bei der zuständigen NR soll ich am Montag nochmal anrufen. Wird sowas teuer?? wer hat Ahnung?
6 Antworten
Wenn du dich ordnungsgemäß umgemeldet hast, kann dir nichts passieren. Die Post von der Polizei ist nicht wirksam zugestellt worden. Ruf an entprechender Stelle an und versuch das telefonisch zu klären. Falls das wider Erwarten nicht klappen sollte, dann beantrage schriftlich die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Am wichtigsten ist es, dass du unverzüglich bezahlst. Damit sollten alle Probleme aus der Welt geschaffen sein.
Nicht gleichzeitig, sondern je nach Lage das eine oder andere.
Da lauert sogar die Chance, drumrum zu kommen. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach 3 Monaten. Wurde dir in dieser Zeit das Schreiben nicht rechtmäßig zugestellt, ist der Fall erledigt. Da gibt es aber viele Umstände zu beachten, die in der Regel nur ein Rechtsanwalt korrekt beurteilen kann.
Hatte das schonmal mit nem Kumpel durchexerziert. Der hatte nach Zustellung des Bußgeldbescheides alle Termine bis zum geht nicht mehr ausgenutzt, um dann zu melden, er sei nicht gefahren, sondern hätte das Auto an mich verliehen ohne Angabe näherer Personendaten. Das ging dann einige Male hin und her, bis die meine Adresse hatten. Dann waren aber 3 Monate vorbei und der Fall war erledigt.
Da kommen jede Menge Gebühren oben drauf. Zusätzlich vielleicht noch ein Bußgeld, weil du es versäumt hast, dich fristgerecht umzumelden.
So ein schwachsinn
Irrtum. Das ist einer der wenigen richtigen Kommentare. Wenn der Fragesteller sein Fahrzeug nicht umgemeldet hat, gibt es ein Bußgeld, zusätzlich zur Strafe des Geblitzt-Werdens. Einfach mal die Klappe halten, Mepodi, wenn du sowieso keine Ahnung hast.
Das noch Probezeit besteht steht aber nicht in der Frage.
Der Onkel ist nicht der Empfänger, welche Schuld sollte ihn hier treffen?
Er hätte sich regelmässig um seine Post kümmern müssen, wenn der sich NICHT umgemeldet hat.
bzw. der Onkel hätte ihn informieren können.
... aber die Post geht ja an den Halter zur Adresse, die hinterlegt wurde. Fehlt die Umschreibung, wird Bußgeld fällig bis 1.000 EUR. Nimm also die, die günstiger ist. Viel Glück.
Sollte er Halter des KFZ sein dann muss er auch das Fahrzeug umgemeldet haben, denn dann ist diese Adresse ausschlaggebend. Wurde das verpasst dann gilt der Bescheid als wirksam zugestellt. Außerdem ist das auch so schon der Fall da der Fragesteller ja vom Inhalt des Schreibens Kenntnis hat.
Warum soll man Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und gleichzeitig unverzüglich zahlen?