Post von Polizei, Haftbefehl ermittlung gegen mich?

6 Antworten

Als Erstes bekommt man immer Post von einer Ordnungsbehörde oder bestenfalls der Staatsanwaltschaft.

Post von der Polizei bekommt man bei Anhörungen, z. B. Verkehrsunfällen oder Gegenüberstellungen. Da appeliere ich an Dein Gedächtnis.

Sollte sich bei Dir wirklich etwas ereignet haben und dies der "ERSTE" Brief ist, könnte ich mir auch vorstellen, dass der vorherige durch welche Gründe auch immer Dich nicht erreicht hat.

Hast du was angestellt?

Du könntest morgen mit diesem Brief zur nächsten Polizeidienststelle gehen und dort fragen was los ist und warum du gesucht wirst.
Wenn du keinen Anwalt hast, müssen sie dir einen zur Verfügung stellen und du bezahlst nichts.

Vermutlich ist das ein kleiner HB, den der örtliche Bezirksbeamte in Bearbeitung hat. Klassischer Weise geht es dabei um die Zahlung von Geld, um eine teure Freiheitsentziehung zu verhindern. Mit dem Beamten kannst du dann über eine Ratenzahlung nachdenken, die in aller Regel auch akzeptiert wird. Merke: im Knast kostetst du ein Heidengeld, also wird Geld immer vorgezogen.

tibos 
Fragesteller
 14.11.2018, 23:01

Jetzt wo du es sagt habe ich noch einen offenen Blitzerzettel offen wo mir auch mit 1Tag Freiheitsstrafe gedroht wurde, das scheint dann ziemlich nahe an deiner Vermutung zu liegen.

Havenari  15.11.2018, 11:37

Der "örtliche Bezirksbeamte" entscheidet also darüber, ob eine Geld- oder Haftstrafe verhängt wird?

Interessant. In welchem Land ist das so?

Still  15.11.2018, 12:05
@Havenari

Hast du schon mal was von Tagessätzen gehört?! Das ist bundesweite Gerichtspraxis! Ein Gefangener kostet den Steuerzahler fast soviel wie ein Krankenhausbett. Insofern ist Geld immer einer Freiheitsentziehung vorzuziehen.

(gilt für beide Seiten)

Havenari  15.11.2018, 13:31
@Still

Und das entscheidet der "örtliche Bezirksbeamte"?

Immer noch interessant. Das Land hast du aber immer noch nicht verraten, in dem das so gehandhabt wird.

Still  15.11.2018, 15:23
@Havenari

Deutschland......

Was an meiner Sprache verstehst du denn nicht? Warum sollte ein Bürger, der 30 x 10 Euro Tagessätze bekommen hat, für ca. 5000 Euro inhaftiert werden, wenn er auch Raten 6 x 50 Euro zahlen kann?

Ja, dass kann der Bezirksdienstbeamte am Wohnort des Verurteilten entscheiden, weil eine Inhaftierung immer noch stattfinden kann.

Ich würde da erstmal anrufen, wenn ich nicht zuhause bin und mal fragen, was die wollen.
Für einen Haftbefehl braucht es vieles, jetzt vor der Verhandlung.
Es bedürfte einer Fluchtgefahr oder Gefahr in Verzug, aber dann würde das keiner per Post schicken.
Ich würde erstmal anrufen und mich schlau fragen oder auf den Anwalt warten.

Du wirst schon wissen, was Du auf dem Kerbholz hast.

Bestenfalls ignorierte Knollen durch Falschparken.