Post vom Alektum Inkasso in Sachen IFA Institut und Forschungsinstitut (Berthold von Graatz)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

http://www.thinkoholic.com/2009/01/24/ein-brief-von-berthold-von-graatz-gluck-reichtum-liebe-traumhaus-und-gesundheit-gratis-per-post/

Esrtamal die Vollmacht des Gläubiger anfordern!

Wenn du die Vollmacht per Post bekommen solltest,gehst du damit BITTE zu Polizei und erstattest eine Anzeige!

danke

mfg

Der link is ja Cool^^.... als wenn solche Briefe an die Bürger verschickt werden.. XD wohl eher an die Freimaurer :D

Denen, die auch schon einen Mahnbescheid (MB) erhalten haben, muss ich noch einen Tipp geben: Auch wenn ihr noch lange nach Fristenablauf nichts mehr von dem Anspruchsteller gehört habt, müsst ihr evtl. noch handeln. Die Schufa, Bürgel, Creditreform und Konsorten holen sich von den Mahngerichten auch die Infos über MB´s. Diese werden dann nicht selten in die Schufa-Daten aufgenommen und schädigen somit Eurer Bonität. Ihr müsstet also vorsichtshalber den Einträgen widersprechen und ggf. die Unrechtmässigkeit nachweisen. GGf. ist eine Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betrugs zu erwägen, zusammengehend mit einer Beschwerde an das Gericht, das dem Inkasso-Unternehmen die Erlaubnis zum Inkasso erteilt hat. Kopien hiervon ggf. der Schufa mit senden und auch das Inkasso-Unternehmen für die Kostenfolgen und Nachteile in Regress nehmen. Fordert das Inkassounternehmen auf, Euch die Entlastung binnen einer Notfrist von 10 Tagen zu erklären. Andernfalls geht ihr davon aus, dass sie sich wissentlich an das verbotene Inkasso beteiligen und sie müssen sich die Einbeziehung in die zivil- und strafrechtlichen Folgen gefallen lassen. Ruft vorher an und fragt nach Vor- und Nachnamen des Sachbearbeiters und der Gesch.-Leitung. Die Ratschläge "ignorieren bis zum MB" sind insoweit schon richtig und werden auch in Sendungen wie "Akte2012" empfohlen, ebenso, wie der Hinweis, dass man spätestens beim MB handeln und wiedersprechen muss. Der Hinweis, dass man sich selbst um die Korrektur seiner Bonitätsdaten bemühen muss, wird leider allzu oft vergessen.

Widersprucheingelegt und seitdem nichts! mehr gehört...... naja, entweder dauert das noch oder die Sache ist im Abfall gelandet.

Nix machen solang kein Mahnbescheid vom Gericht ergeht!! Kommt ein MAhnbescheid sofort wiedersprechen oder Anwalt einschalten! Meist drohen die blosalso keine Panik! Die Verbraucherberatung kann dir da sicher auch weiterhelfen! LG

Immerhin hat es einer dieser Abzocker es bei mir bis zum gerichtlichen Mahnbescheid getrieben. Ich habe Widersprucheingelegt und seitdem nichts! mehr gehört......

@Ursusmaritimus

Also abwarten und auf weitere Post ggf. vom Mahngericht warten?

Es wäre ja an der Zeit diese betrügerischen Machenschaften einmal öffentlich zu machen und z.B. auch die Presse einzuschalten. Einen kurzen Hinweis des "Berliner Kurier" auf derartige unseriöse Abzockmethoden gibt es bereits.

@Ursusmaritimus

Natürlich nicht, weil ihm jetzt nur noch die Klageerhebung bliebe. Eine Klage hätte aber bei einer Abzockforderung kaum Aussicht auf Erfolg.

Das diese Forderung nicht durchsetzungsfähig ist dürfte kein Geheimnis sein

( Inkassofirmen überprüfen nicht ob eine Forderung rechtens ist oder nicht )

Forumlierungsvorschlag :

...................Sehr geehrtes Inkasso team,

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle Ihrem Auftraggeber den Klageweg.

Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden nicbt zu einer Zahlung meienrseits führen .

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.

Unterlassen Sie die telefonische Kontaktaufnahme

Andernfalls werde ich Beschwerde beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten einreichen ........................

off topic :

der Hellseher hätte allerdings "voraussehen" müssen das Du nicht zahlen wirst ;-))