Post hat Paket verloren, welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich die Post verklagen?

9 Antworten

Kann ich die Post verklagen?

Klar kannst Du klagen, aber Du wirst keinen Erfolg haben.

Du hättest Dir die Mühe machen müssen die AGBs vorher zu durchzulesen, bevor Du den Vertrag mit DHL eingehst.

1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge mit der Deutsche Post AG und ihren verbundenen Unternehmen, nachfolgend „DHL“, über die Beförderung von Paketen einerseits und Express-Sendungen andererseits, nachfolgend „Sendungen“, im Inland. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen, nachfolgend „Services“ sowie die Nachsendung von Paketen ein.
(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten das Verzeichnis „Leistungen und Preise“, die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“, die Broschüre „Transportversicherung“ sowie die „Liste der zulässigen Inhalte“ in der jeweils aktuellen Fassung, die bei den Geschäftsstellen der DHL zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. Für Express-Sendungen gelten zusätzlich die Broschüren „DHL Express Servicehandbuch” und „DHL Express Preise und Laufzeiten“, für Pakete finden die „Versandbedingungen DHL PAKET NATIONAL und  INTERNATIONAL”



https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf

Ansonsten kann ich dem User ScharldeGohl bei seiner Antwort nur zustimmen.

Dein Problem ist doch letztendlich ein ganz anderes.

Du bist einfach nicht in der Lage, Tatsachen und bestimmte Umstände einfach akzeptieren zu können, und willst stattdessen jetzt irgendwie einen juristischen Kleinkrieg gegen ein Unternehmen starten, weil du dich persönlich in der niederen Rolle empfindest.

Wenn ein Paket abhanden kommt, dann hat das nicht zwangsläufig etwas mit Diebstahl zu tun. Es kann durchaus sein, dass das Paket irgendwo in einem Container oder einem Regal gelandet ist, Wo ist eigentlich gar nicht hingehört und jetzt vor sich hin schimmelt, bis eventuell irgendwann jemandem auffällt, dass das Paket doch eigentlich ganz woanders hingehört.

Deine Aggressivität und Ausdrucksweise lassen jedoch darauf schließen, dass das eigentliche Problem bei dir ganz woanders liegt.

Mir geht es um den Inhalt des Handys. Nur der ist mir wichtig. Nicht einmal der materielle Wert. 

Ich bin einen Geschäftsvertrag mit der Post eingegangen. Und an Verträge müssen sich die Menschen nun Mal halten. 

Wenn die Post, das Paket in ein falsches Regal gibt oder in einen falschen Container. Dann machen die eben ihre Arbeit nicht richtig. 
Und weil die Post ihre Arbeit nicht richtig macht, soll ich dafür bezahlen und büßen? Deswegen soll ich einen Verlust haben? 

Genau um das geht es ja. "abhanden" kommen bedeutet, eine Person hat das Paket "entnommen".

Die Post sagt aber, das Paket ging verloren. 

Bitte definiere, was "verloren" bedeuten kann. 

Meine Hose kann ein Loch haben. Aus diesem Loch, gingen 2 Euro Münzen verloren. 

Wenn es abhanden kommt, dann muss irgendjemand hineingegriffen haben und dann ist es eben Diebstahl.

Wir leben im technischen Zeitalter, da wird doch die Post wissen, wo das Paket zuletzt war. 

Und wenn ein Nacktfoto der Bundeskanzlerin oben ist, dann wird eben ihr goldenes Hinterteil von Foto sicherlich einige Millionen Wert sein oder nicht? Oder würde der BND & Co. nicht alles undenklicher versuchen, das Paket wieder zu finden? Wäre die Bundesrepublik nicht bereit Millionen bei Erpressung zu zahlen?

mit der Nutzung der Dienstleistung hast du die Spielregeln der Post akzeptiert. Und die lauten bei einem unversicherten Versand nunmal, dass maximal 500 € versichert sind. Diesen Vertrag hast du mit der Post abgeschlossen, und an diesem Vertrag hält sich die Post auch. du hättest ja auch versicherten Versand nutzen können, dann wäre die Versicherungssumme weitaus höher gewesen. Du hast dich für die geringere Summe entschieden, also musst du die geringere Summe auch akzeptieren. wenn ein Paket abhanden kommt, kann es auch einfach nur bedeuten dass es falsch einsortiert wurde. Wenn jemand etwas falsch einsortiert, dann ist es nicht automatisch Diebstahl, sondern es wurde einfach nur falsch einsortiert. Es ist nicht automatisch Diebstahl, bloß weil du es als Diebstahl bezeichnest. Und auch im technischen Zeitalter kann es vorkommen, dass ein Paket dummerweise falsch einsortiert wird und dann eventuell in einem Container oder Regal landet, wo es nichts zu suchen hat. Was dein restliches Gesabbel wegen Bundeskanzlerin und BND anbelangt, so habe ich keine Ahnung was du uns damit überhaupt mitteilen willst.

@ScharldeGohl

Wenn es falsch einsortiert wurde, dann ist jedoch das Paket auffindbar, da es gescannt wurde. 

Es ist Diebstahl, denn die Post kann "verloren gehen" nicht definieren. 

Wenn meine Hose ein Loch hat, kann ich die Hose vorhalten und beweisen dass sie ein Loch hat und dar stellen, dass Münzen verloren gingen.

Wenn ich die Münzen in eine andere Hose stopfe, kann ich nicht sagen, dass sie verloren gingen, sondern, dass sie falsch "einsortiert" worden sind. 

Oder es kommt eine andere Person und entnimmt mir die Münzen unrechtmäßig, dann ist es Diebstahl.

Also die Post muss klar definieren ist es:

- Diebstahl
- Verloren gegangen
- Falsch einsortiert worden

Ja, gute Nacht 😂👌🍻

Mal eine Frage vollkommen unabhängig von Juristischen und ganz unabhängig davon, ob etwas Verloren geht oder gestohlen wird:

Wie sollte es deiner Meinung nach praktischerweise möglich sein, dir einen Gegenstand zu übergeben, der nicht mehr vorhanden und nicht mehr auffindbar ist? Woher soll man den Gegenstand dann nehmen. Dein Text hört sich an als denkst du, die Post kann mit den Fingern schnippen und das Teil ist da.

Klar wird die Polizei ermitteln, wenn du Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl stellst. Und wenn das Handy auftaucht wird man es dir geben können. Aber bis dahin, woher soll es die Post nehmen?

Wenn du die Dienstleistungen der Post nutzt, dann Akzeptierst du automatisch deren Regeln.

Das ein unversichertes Paket bis maximal 500 € abgesichert ist, steht auf jedem Paketschein und ist offen für jeden Kunden einsehbar.

Insofern ist ein Mitarbeiter einer Poststelle nicht verpflichtet, Dich nochmals verbal darauf hinzuweisen. Denn durch den Aufdruck auf dem Paketschein ermöglicht dir die Post ohne weiteres, dich ausführlich über die Regeln für den Versand eines unversicherten Paketes zu informieren.

Wenn du mit dem Versand eines Paketes diese Regeln akzeptierst, schließt du praktisch für eventuelle Vorfälle automatisch den Rechtsweg aus. Deswegen wird es dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, eine juristische Auseinandersetzung Zu führen, geschweige denn zu gewinnen.

Wenn dir die Spielregeln der Post nicht gefallen, dann hättest du deren Dienste nicht in Anspruch nehmen dürfen.

Wer sagt, dass ich es automatisch akzeptiere? Wo steht das geschrieben? 

Die Person muss in Kenntnis gesetzt werden. Auf dem Paketschein steht rein gar nichts. Nur die Sendungsnummer und der Rechnungsbetrag. 

Bitte zeigt mir, einen Zettel wo die AGB's der Post stehen, dass ich diese zur Kenntnis genommen habe.

Nur weil du einer Prostituierten gehst, kannst du mit ihr auch nicht alles anstellen, sondern musst mit ihr alles abklären, da ist auch nichts automatisch.

Hätte die Post richtig informiert, hätte ich das Paket höher versichern lassen. 

Nocheinmal:

Rein theoretisch ging das Paket nicht verloren, sondern es wurde gestohlen.

Wie kann die Post beweisen, dass das Paket verloren ging und nicht gestohlen wurde?

nicht die Post muss beweisen, dass es nicht gestohlen wurde. Sondern wenn du behauptest dass es gestohlen wurde, dann musst du beweisen dass es gestohlen wurde. So wird ein Schuh draus. und es ist nun mal eine Tatsache, wenn du eine Dienstleistung eines Unternehmens akzeptierst, dass du deren Regeln akzeptierst. Es ist nicht möglich, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig die Regeln und Grundlagen für diese Dienstleistung abzulehnen. Auf der Rückseite eines Paketschein stehen etliche Informationen, und davon abgesehen hättest du dich selbst aus eigenem Antrieb bei dem Angestellten der Post informieren können zu sämtlichen Themen, die diese Dienstleistung betreffen. du versuchst jetzt irgendwie die Schuld bei jemand anderem zu suchen, Stadt zu akzeptieren dass der erste Fehler bei dir lag, nämlich der unversicherte Versand. Und das alles nur weil du ein paar Euro sparen wolltest. Aber so uneinsichtig wie du hier schon agierst, wünsche ich dir noch viel Spaß bei einem eventuellen Rechtsstreit 😂😂😂

@ScharldeGohl

Bitte was habe ich akzeptiert? 

Wo ist der Vertrag mit allen gesetzlichen Bestimmungen? Wenn dieser nicht existiert dann gilt das Grundrecht.

Auf keinen Schein, den ich von der Post erhalten habe, stehen irgendwelche Gesetze. 

Bitte was unterstellst du mir? Kannst du richtig lesen? Hätte die Post mich in Kenntnis gesetzt, hätte ich das Paket höher versichern lassen, ich will nix sparen. 

Ich will nur dass Unternehmen, die vom Staat gefüttert werden, ihre Arbeit gescheit machen.

Ja, gute Nacht 😂👌🍻

Abschließend: Es gibt da etwas, das nennt sich 'konkludentes Handeln", das bedeutet dass man mit einer Handlung bereits einen Vertrag eingeht. Dann bedarf es keiner Unterschrift. Auf deinen Fall bezogen: In dem Moment, wo du das Paket abgibst und die Dienstleistung bezahlst, akzeptierst du durch diese konkludente Handlung die Regeln der Post. So ist das im deutschen Recht, und da ändert auch deine verquere Sichtweise und deine Schuldzuweisungen nichts dran.

@ScharldeGohl

Das hast du sehr gut erklärt. Jedoch kannst du einem der ohne Bildung aufgewachsen ist damit nicht überzeugen. 

Dir geht es doch hauptsächlich um deine verlorenen Daten, die Du nicht gesichert hast.
Diese sind nach der Reparatur vermutlich eher nicht mehr vorhanden.