Post gibt das paket nicht raus, darf die post das?

18 Antworten

Natürlich. Die Postbotin hat richtig gehandelt. Du hast es auf Deinen Namen bestellt und sie darf es nur Dir geben, muss sich aber vorher Deinen Ausweis zeigen lassen, ob Du 18 Jahre alt bist. Da dies nicht der Fall ist, wird das Paket zurückgeschickt.

Da hätte es schon Deine Mutter für Dich bestellen müssen, sie würde es ja auf jeden Fall bekommen. So ist das Leben, hart aber gerecht. Was brauchst Du Spiele, die nicht für Dein Alter bestimmt sind!

klar dürfen die das...was bestellst du dir auchn spiel ab 18 im internet...die brauchen deine perso nr. ausserdem muss es die person wo gekauft hat persönlihc annehmen!!!

sonst lassen die auch immer andere das paket annehmen. wenn einer zb nicht zu hause ist

@Loomz

Sonst ja, aber in diesem Fall nicht. Das Paket darf Dir nur dann ausgehändigt werden, wenn auf Deinem Ausweis steht, dass Du über 18 Jahre alt bist. Da kann die Post nichts machen, das wird von amazon so vorgeschrieben.

Da wird der Absender einen Nachweis verlangt haben. Dann ist die Post beauflagt, die Sendung nur gegen Altersnachweis des Empfängers herauszugeben.

JA, die darf das. Und das ist auch gut so. Wenn Deine Eltern zustimmen, dann hätten sie ja gleich selbst kaufen können.

Amazon verschickt solche Sachen, die erst ab 18 Jahren zu kaufen sind, per Identitäts-und Altersprüfung. Wie der Name schon sagt, wird bei dieser Versandart die Identität und das Alter des Empfängers geprüft. Die Ausweisnummer muss eingetragen werden. Für diese Versandart gibt keine Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, da sonst nicht sichergestellt wäre, dass es nicht in die Hände von unberechtigten Personen gelangt.(Zumindest nicht für den Versender, denn man könnte ja dann zB einen volljährigen Freund/Freundin mit der Abholung der Sendung beauftragen).
Für diesen Service hast Du 5€ extra bezahlt, die Postangestellte hat also völlig richtig gehandelt.

Was die Postbotin da gemacht hat, nennt sich PostIdent-Verfahren. Der Absender besteht darauf, dass die Post das Paket nur aushändigt, wenn der Name auf Paket und Personalausweis übereinstimmen und die Person mind. 18 Jahre alt ist.

Absender und Post sichern sich somit rechtlich ab, dass FSK18-Ware nicht an Minderjährige ausgehändigt wird.

Die Postbotin hat 100% richtig gehandelt. Und der Absender mit dieser beauftragen Zustellart natürlich auch.