Portfolio - Darf ich Fotos benutzen die ich nicht selber geschossen habe?

5 Antworten

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1.) Das Einbauen von Fotos in ein Portfolio oder in eine Collage verstößt in keinster Weise gegen das Urheberrecht. Erst wenn man das Ergebnis öffentlich zeigen möchte, wird das Urheberrechtsgesetz tangiert. Was eine Öffentlichkeit ist laut Gesetz, das steht in Absatz 3 § 15. Zeigt man die Collage (oder sein Portfolio) nur einem Fremden (= "nicht persönlich verbundene Person" laut § 15), bricht man kein Gesetz. Erst ab zwei Fremden.

2.) Bei einer Collage kann es sich um zustimmungspflichtige "§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen" handeln oder um eine nicht pflichtige "§ 24 Freie Benutzung". Aber auch erst anlässlich einer Ausstellung oder Verbreitung der Collage, also bei mehr als einem Fremden.

3.) Nach "Bearbeitungen und Umgestaltungen" muss man auf jeden Fall den Urheber fragen, ob man dessen Foto so verwerten darf (also auch mehr als einem Fremden gleichzeitig zeigen). Ohne Veränderungen muss man vorher nur den aktuellen Rechte-Inhaber fragen, das kann der Fotograf sein oder ein Verlag oder eine Agentur. Bei "Freier Benutzung" muss man Niemanden fragen. Der Unterschied wird hier erläutert: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd

naja du musst dich erkundigen welche lizenz es auf die photos gibt, dies steht meistens dabei bzw du musst dich bei dem urheber erkundigen, bekannt ist zum beispielt CC, dort musst du author bzw quelle angeben wenn dud as bild verwendest

Vielen dank

Das ist die eine Seite: das Verwenden evtl. urheberrechtlich geschützten Materials. Die andere Seite ist die der Bewerbung, es soll schließlich das eigene Können dargelegt werden. Selbst wenn man dabei freigegebene Bilder verwendet und die Quellen korrekt angibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass Prüfer das so toll finden.

Wie kommst du denn darauf? Oder verstehst du den Begriff "Portfolio" nicht?

P. meint hier eine Sammelmappe mit Leistungsnacheisen eigener Arbeiten. Wer hier nur den Anschein erweckt, dem sein so, macht sich strafbar :-O

Aus der Verpflichtung nach § 63 UrhG die Quelle anzugeben, lassen sich KEINERLEI Nutzungsrechte ableiten !! - es reicht also nicht die Quelle anzugeben...

Frage einfach den Urheber, ob du es verwenden darfst - wenn nicht, dann hast du eben Pech gehabt...

Ich wage es zu bezweifeln. Was genau ist das denn für ein Portfolio und in welchem Zusammenhang willst du diese Fotos benutzen?

Ich brauche es als anhang zu meiner bewerbung um meine arbeiten während des studiums zu präsentieren.

@srm88

Das beantwortet leider nicht meine Frage..... Um welchen Studiengang handelt es sich? Welchem Zweck genau dienen diese Fotos?

@seirios

Um den studiengang architektur mit künstlerischem schwerpunkt.

Die fotos habe ich zum beispiel in collagen verwendet um stimmungen darzustellen (aufgabenstellung).

@srm88

Aha, danke sehr. Aber wie vermutet, davon würde ich abraten. Sowas muss komplett dein Werk sein, außer es hat z.B. den expliziten Sinn, eine Referenz auf irgendwas schon Vorhandenes zu sein.

@srm88

siehe meinen kommentar...

@seirios

Vielen dank

Die Frage kann unmöglich dein Ernst sein, oder? Du verstößt nicht nur gegen das KUG, sondern schmückst dich mit fremden Federn - das düfte nicht nur auffallen sondern hat erhebliche Rechtsnachteile: kommt das raus, bist du den Job schneller los als du ihn dir dadurch erschlichen hast und zu Schadensersatz verpflichte - und zwar allen Geschädigten gegenüber :-O

Ich schmücke mich nicht mit fremden federn. Immerhin gebe ich ja nicht vor der urheber der fotos zu sein. Ich glaub sie haben meine frage missverstanden.