Pool im Garten - wer haftet bei Unfall?

5 Antworten

Nein, dann seid Ihr nicht Schuld, solange Euer Grundstück deutlich (z.B. per Zaun) abgegrenzt ist. Wenn jemand unbefugt Euer Grundstück betritt und dabei zu Schaden kommt, ist das seine Schuld...

wenn das Grundstück eingefriedet ist, wäre es ja ein unerlaubtes eindringen

Hecke zählt nicht als Einfriedung.

@Gerhart

??? Ja......und Luftballons auch nicht!

@Gerhart

Öhm, aber sicher doch (vgl. z.B. § 36 NachbG)...

Auch das Betreten eines nicht eingezäunten Grundstücks ist unzulässig und wenn es direkt am Haus ist und dort auch noch ein Pool steht, dann ist es auch deutlich erkennbar, dass dieses Grundstück jemandem gehört.

Die Verkehrssicherungsmaßnahmen müssen auch die Möglichkeit unerlaubten Eindringens berücksichtigen.

@Ratirat

Nein, das müssen sie definitiv nicht. Es gab da ja mal dieses kuriose Urteil, das einem Einbrecher Schadenersatz zugesprochen hat, weil er im Garten über einen Stein gestolpert war und sich den Kopf angehauen hatte. Das war letztlich aber nicht haltbar...

Nein, Du hast ja alles Notwendige zur Absicherung getan. Wenn sich ein Einbrecher beim Einbruch an Deiner Fensterscheibe verletzt ist es ja auch sein Problem.

wenn du ihn eingezäunt hats bist du aus dem Schneider,.....denn wenn jemand diese Grundstück betritt ist es wie bei einen Einbruch,..wiederrechtlicht,....wenn dann jemand ersäuft kann es nicht dein Problem sein.........vielleicht noch eine Hinweistafel anbringen

ja der garten zum nachbar ist mit einem Zaun getrennt und der andere nachbar ist mit einer hohen hecke abgetrennt und der Teil zur Straße und zu den Parkplätzen ist ebenfalls mit einer hohen hecke getrennt und hat eben noch ein Gartentürchen dran^^

@MiiMiix3

ich glaube nicht das eine Hecke als Zaun gilt,....weil man durchschlüpfen kann

@godzilla401

das so ne richtig dicke hecke mit viel ästen oder wie ich das jetzt beschreiben soll

@MiiMiix3

ich würds nicht drauf ankommen lassen und zusätzlich einen Maschendrahtzaun anbringen

@godzilla401

Eine Hecke ist rechtlich eine Einfriedung, genau wie ein Zaun auch...

Der Grundstückseigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht. (Die hat er möglicherweise vertraglich an die Mieter übertragen - dann habt ihr sie. Aber irgendjemand hat sie.)

Die Verkehrssicherungspflicht gilt grundsätzlich auch auf einem umzäunten Grundstück (anders als hier von einigen behauptet wird). Es kommt immer darauf an, ob und in wie weit man damit rechnen muss, dass Dritte das Grundstück betreten. Dazu zählt auch das unbefugte Betreten zum Beispiel durch spielende Kinder! Nur also, wenn der Zaun so hoch und so gesichert ist, dass man das Grundstück nur unter erheblicher Anstrengung und Gefährdung betreten kann, schützt er davor. Ein normaler Maschendrahtzaun oder Jägerzaun hilft dagegen nicht viel.

Es gibt keine klare Regelung, wann und unter welchen Umständen man die verkehrsschierungspflicht unzureichend beachtet hat für Unfälle am Pool haften muss oder nicht. Das ist stets eine Einzelfallentscheidung. Die Maßnahmen müssen zumutbar sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen. Neben einem Kindergarten zum Beispiel wird man höhere Sicherungsmaßnahmen verlangen können als an einem einsamen Haus zwischen Feldern fernab jeder Zivilisation. Eine hundertprozentige Absicherung gegen die abstrusesten Szenarien wird nicht verlangt.

Ihr solltet auf jeden Fall das Grundstück an sich und auch den Pool so gut wie möglich sichern und eine Haftpflichtversicherung haben, die Unfälle/Schäden durch den Pool mit abdeckt. Bei einem Mietshaus könnte es sein, dass die normale Privathaftpflichtvers. dafür nicht ausreicht.