Polizist wollte nicht seinen Dienstausweis zeigen, bin weggefahren - was nun?

13 Antworten

mal davon abgesehen, dass kaum jemand diese Story glaubt ...

ein Polizeibeamter in Uniform ist in den meisten Bundesländern nicht verpflichtet sich mit seinem Dienstausweis auszuweisen. Mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel muss man grds. davon ausgehen, dass es sich um einen echten Polizeibeamten handelt, vor allem wenn er auch noch einen Polizeiwagen dabei hat. So oft wie Du vielleicht denkst, sind falsche Polizisten nämlich nicht unterwegs .. vor allem nicht mit Streifenwagen.

Warum sollte der Polizeibeamte nicht gesetzgemäß gehandelt haben??

Wäre der erste Teil der Geschichte tatsächlich so abgelaufen .. hätte der Polizeibeamte sie nicht einfach so wegfahren lassen ..

Och wie blöd ich kann zwar lesen, aber nicht rechts und links unterscheiden 😭

ja du bist im recht die polizei muss einen dienstausweis zeigen wenn man es will also auch wenn was kommt must du keine angst haben bei einer geld strafe geh zu deinem anwalt und berichte im davon er wird dir auch sagen das du im recht bist

"die polizei muss einen dienstausweis zeigen wenn man es will"

So einfach schonmal gar nicht! Nicht jeder kann einfach mal so verlangen, dass ein Polizeibeamter seinen Dienstausweis zeigt.

Ein Polizeibeamter in Uniform ist in den meisten Bundesländern gar nicht verpflichtet sich mit seinem Dienstausweis auszuweisen. Mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel muss man grds. davon ausgehen, dass es sich um einen echten Polizeibeamten handelt, vor allem wenn er auch noch einen Polizeiwagen dabei hat.

Du bist vollkommen im Recht, ich hätte genau so gehandelt, den Dienstausweis muss er vorzeigen, es ging hier um deine Sicherheit

"den Dienstausweis muss er vorzeigen"

ein Polizeibeamter in Uniform ist in den meisten Bundesländern nicht verpflichtet sich mit seinem Dienstausweis auszuweisen. Mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel muss man grds. davon ausgehen, dass es sich um einen echten Polizeibeamten handelt, vor allem wenn er auch noch einen Polizeiwagen dabei hat.

Hallo Thorsten,

Irgendwie hast Du schon richtig gehandelt. Wenn Du schreibst, nach einer Party, dann war es wohl nachts.

Wenn es echte Polizeibeamte gewesen wären, hätten sie Dich sofort verfolgt und durch das Kennzeichen in 2 min Namen und Adresse des Halters gehabt. Immerhin hättest Du ja alkoholisiert sein können o.Ä. ( so der Verdacht der "Beamten" ) Mit Sicherheit hättest Du schon "Besuch" gehabt !

Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du ja bei'm Polizeirevier telefonisch nachfragen. Zu befürchten hast Du nichts. Und, es wäre ja immerhin möglich, dass da wirklich Kriminelle unterwegs sind.

Moin, ich war schon mündlich auf die Wache bestellt und bin gegangen nachdem sich niemand ausweisen konnte/wollte. Die Polizei hat NUR Dienstausweise die nicht zu AMTShandlungen ermächtigen! Lest euch die Gesetze durch. z.B §8sächsPolG. Selbst bei einer kürzlich gemachten Anzeige wollte sich niemand ausweisen auf der Wache, nach aufforderung und Hinweis auf seine Pflicht huschte der Dienstausweis an mir vorbei. Unterwegs wurde ich angehalten und nach den KFZ Papieren gefragt, ich wollte erst seine Ausweis haben...er sagte er sei es schon...ich erwiderte...Gottvertrauen. Er guckte sich schnell die Papiere an, verwies auf den ablaufenden Tüv an der Schrottmöhre und fertsch. Also lasst euch immer den Ausweis zeigen, im Netz kann sich jeder erkundigen über die Polizeigesetze seines Bundeslandes...etc.