Polizist: Dienstnummer oder Namen auf Aufforderung sagen?

6 Antworten

Wie es rechtlich ist, keine Ahnung. Fakt ist was anderes. Sie antworten nicht. Bei in Uniform begangenen Vergehen schon gar nicht. Also wenn Anzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.

Berlin ist meine ich das Bundesland, wo die tatsächlich mit Namensschild rumlaufen oder mit einer von drei Personalnummern. Ob das allerdings auf freiwilliger Basis ist...

Entsprechende Gesetze sind Bundesweit in Vorbereitung. Die Polizeigewerkschaft legt sich noch quer. Aber es ist absehbar, dass eine eindeutige gut erkennbare Kennzeichnung für jeden Polizisten, auf der Einsatzkleidung, kommen wird.

@SchlawienerSued

Warten wir es ab. Vor allen Dingen ob es was bringt. Denn gerade Willkürmaßnahmen der Polizei haben vor einigen Monaten zu einem interessanten Bericht im Spiegel geführt. Folgen für die dokumentierten Beamten? Keine.

Zwar haben die stuttgarter Wutbürger da etwas in Bewegung gebracht, aber wenn man sich deren Proteste angesehen hat, da war klar, dass jetzt Leute demonstrieren die noch nie bei einer solchen Sache dabei waren. Die haben es ja sogar geschafft Sitzblockaden so zu gestalten, dass sie wohl eindeutig rechtswidrig waren. Und die Polizei ist dumm genug gewesen, die Provokation so zu nehmen. Mit schweren Verletzungen für gut situierte Erstdemonstranten.

Nur: Wer kann auch mit Namensschild ausgewiesene Personen nach mehreren Monaten noch eindeutig identifizieren. Dem Fehlverhalten bleiben Tor und Tür geöffnet.

Ärgerlich für die Kolleginnen und Kollegen die ihren Job ordnungsgemäß erledigen. Was zugegebener Maßen immer schwerer wird. Schließlich haben wir widerstreitende Gesetze und der Polizist steht in einer Situation und muss jetzt handeln. Kann eben nicht drei Wochen auf ein Gutachten warten und dann noch ein Jahr darüber diskutieren.

Eine Dienstnummer gibt es nicht, die Kripo z.B. hat auf ihren Marken zwar Nummern, dies sind aber Markennummern.

Zum Namen, nach dem man der Aufforderung nachgekommen ist, kann man gern nach dem Namen fragen, der in der Regel auch genannt wird. In aller Regel ist es sogar so, dass sich die Polizeibeamten mit ihrem Namen vorstellen und dabei auch die Dienststelle nennen. Natürlich ist dies nur der Fall bei allgemeinen Handlungen und nicht bei aktivem Eingreifen, wenn ein solches notwendig sein sollte.

Weder noch. Nix muß ein Polizist sagen, wenn man ihn auffordert Dienstnummer oder Namen zu sagen.

Üblicherweise fordert man einen Polizisten dazu auf sich auszuweisen. Und ausweisen kann sich ein Polizist, so wie jeder Bürger, nur durch ein amtliches Dokument. Also seinen Dienstausweis. Da steht dann Nummer UND Name drauf.

Einen Polizisten dazu aufzufordern seinen Namen oder seine Dienstnummer zu sagen ist so idiotisch wie einen Einbrecher nach seiner Telefonnummer oder seinem Namen zu fragen, weil du ja nicht weist ob die Nummer oder der Name richtig ist die er sagt.

Also Polizisten immer dazu auffordern den Dienstausweis zu zeigen. Und das muß er dann auch tun.

Ohne Anlaß brauchen sie das nicht, aber wenn sie Dir z.B. einen Strafzettel aufbrummen etc. bekommt man auf Anfrage auch Antwort

na du bist doch berechtigt, dir seinen dienstausweis zeigen zu lassen

lach Nette Idee. Ein Recht zwingt den anderen noch nicht in die Pflicht.

@Dirk-D. Hansmann

na wenn er es nicht macht dann kannst du ihn aber eigentlich auch stehen lassen...