Polizeit findet Joint

7 Antworten

  1. Wer hier was von "Freimengen" schreibt, hat keine Ahnung. Das gibt es nicht.

  2. Bei geringen Mengen hat das Gericht einen "Ermessensspielraum". Kann also alles fallenlassen, oder Anklage erheben. Und damit wären wir bei Punkt 3:

  3. Die Vorladung zur Polizei auf jeden Fall befolgen. Denn das Gericht wird da nachfragen ob Du Dich quergelegt hast oder nicht. Das hat dann Einfluss auf den oben erwähnten Ermessensspielraum. Gehst Du nämlich nicht hin, dann werden die bei Gericht sagen:"Das wollen wir doch mal sehen" und Du hast von vorneherein schlechte Karten.

  4. Und noch ein kurzes Wort an alle, die hier gegen die Polizei pöbeln: Wir brauchen sie, und dann sollte man bedenken, dass hinter der Uniform ein Mensch ist.

Da bin ich ganz deiner Meinung. Diese "Schlauberger" werden schon irgendwann sehen,was sie davon haben. Der Arm des Gesetztes ist länger als ihrer.

Die Vorladung zur Polizei auf jeden Fall befolgen.

jeder Anwalt sagt das Gegenteil!!

Denn das Gericht wird da nachfragen ob Du Dich quergelegt hast oder nicht.

falsch

Aussageverweigerung darf nicht zum Nachteil angerechnet werden!!!

Junge, informiere dich bevor du hier was schreibst

@ginatilan

falsch Aussageverweigerung darf nicht zum Nachteil angerechnet werden!!! Junge, informiere dich bevor du hier was schreibst<

Junge - ich bin informiert. Frag lieber nicht woher. Und: Ob die Aussageverweigerung angerechnet wir oder nicht....ja glaubst du denn, die erzählen dir das noch ? Er hat sich nicht kooperativ verhalten - das genügt schon.

@setus

nö du ich frag lieber nicht woher :-)

du hast keine Ahnung, das ist mal sicher!

@ginatilan

Ja mein Lieber. Dann sollst du halt recht haben (und ich meine Ruhe)

Nur eines ist sicher: Du hast nicht die geringste Ahnung

Zu 95% Verfahren eingestellt, zu 5% Strafbefehl mit Geldstrafe.

Gegen den Strafbefehl kannst du gerichtlich vorgehen, was zuerst mal Anwaltkosten verursacht, im Nachhinein aber auch zu einer Einstellung des Verfahrens führen sollte (indem Fall kriegst du alles Geld zurück), mit ganz geringer Wahrscheinlichkeit gibt es dennoch die Geldstrafe oder ein paar Sozialstunden, dann ist das Geld für den Anwalt leider weg.

Was den Polizeitermin betrifft, anrufen und absagen. Anrufen, weil das einfach höflicher ist und Absagen weil du es da im Grunde nur schlimmer machen kannst.

Falls du Plan hast, kannst du deine Aussage persönlich bei der Staatsanwaltschaft abgeben, davon würde ich jedoch prinzipiell abraten, da das dann in Juristem-Deutsch geschrieben sein sollte.

Danach warten, kriegst dann Post von der Staatsanwaltschaft, so nach ca. 3-5 Wochen, dann siehe oben.

Hallo criticaldmg

in NRW sind bis zu 10 Gramm straffrei, aber nur unter gewissen Umständen, siehe:

Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte Heranwachsende können zwar eingestellt werden. Dies geschieht jedoch nur unter Einhaltung richterlicher Auflagen wie beispielsweise regelmäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden.

http://www.drug-infopool.de/gesetz/nordrhein-westfalen.html

den Brief wegen der Vorladung kannst du bedenkenlos in die Mülltonne kicken, du bist nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen.

DH! Genau so sehe ich das auch. Du kannst es nur schlimmer machen, wenn Du bei der Polizei erscheinst. Besser kannst Du dort nichts machen. Aber Dich um Kopf und Kragen reden. Das Risiko ist recht hoch.

Soll ich dann bei der der Polizei anrufen und freundlich Absagen oder einfach nicht dort erscheinen ? Wenn ich dort nicht erscheine, erhalte ich doch einen neuen Termin da die meine Aussage brauchen oder ?

@criticaldmg

ich würde anrufen, ist aber keine Pflicht!

deine Aussage kannst du auch bei dem Gerichtstermin (sollte es soweit kommen) machen.

ein Anwalt wäre evtl auch anzuraten

Lies Dir die Antwort von Setus genau durch! Im Grunde werden ihr mit einer Verwarnung rechnen müssen - wenn nicht mehr dahinter ist. Warum das so streng gehandhabt wird ist halt, dass dadurch so viel Elend entsteht und die Polizei die Drogenprobleme schon im Anfangsstadium bekämpfen will. Bin ja schon älter, aber habe Freunde/Nachbarn gehabt, da hat es genauso angefangen. Die haben anfangs nur ein paar Joints geraucht. Später haben sie gehandelt und nun sitzen sie für lange, lange Jahre hinter Gitter - haben Familie und kleine Kinder. - Und da ich sie sehr gut gekannt habe und sie nette Burschen waren tun sie mir jetzt sehr leid. - Also, macht das Richtige!!!

die wollen Dir bisschen panik machen wollen damit du das in zukunft lässt. strafe wird fallengelassen wegen geringer menge, wenn davor nix war. sag wie dumm das von dir war und du es in zukunft lassen wirst und gut.

Davor war schon etwas aber nichts mit Drogen,Alkohol oder sonst was.

@criticaldmg

geh nicht zur vorladung, bist von gesetz nur verpflichtet vor gericht zu erscheinen wenn es denn soweit käme. hast auch keine vorteile wenn du kommst, kannst dich eig nur weiter reinreiten oder nicht. aber vorteile bringts keine.

und sonst, schau mal in internet über das höchststrafmaß bei btm geringe menge ersttäter, kein plan, höchstens paar sozialstunden. und auch die sind sehr unwahrscheinlich. keine panik.