Polizeistudium - Verpflichtung Pflicht?

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Ja muss man! Das Studium kostet eine Menge Geld und die Studierenden erhalten Anwärter-Bezüge ..

Die Dauer und die Details unterscheiden sich je nach Bundesland. In Hessen kann man das Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst innerhalb der ersten drei Monate abbrechen, ohne Rückzahlungen leisten zu müssen. Bricht man es danach ab oder in einer bestimmten Zeit nach Abschluss des Studiums (normalerweise 3-5 Jahre), muss man einen Teil der erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

Bist du selbst in einer polizeilichen Job? Oder woher hast du diese Information? :)

@t0mmen

Ich bin Polizeibeamter in Hessen.

So ist die Regel in den meisten Bundeländern...

In Niedersachsen muss man für 5 Jahre bei der Polizei bleiben... danach kann man aufhören ohne etwas zurück zu zahlen.

Wenn du im Studium merkst, dass der Beruf nichts für dich ist, dann musst du nur durch die Prüfungen fallen und du bist raus... ohne Rückzahlung.

@freede

Welche Tätigkeiten, also Aufgaben/ Dienste übernimmt man denn in diesen Jahren? Oder anders, wie sieht der berufliche Tagesablauf eines Polizeibeamten aus?

Wisst ihr zufällig, ob man innerhalb von 2 Wochen ein Praktikum bei der städtischen Polizeibehörde organisieren kann?

@t0mmen

Innerhalb von 2 Wochen wird das mit dem Praktikum vermutl. nicht klappen ... die Anzahl der Praktikumsplätze ist begrenzt und diese sind oft schon ein Jahr im voraus vergeben.

Die Beamten übernehmen nach Abschluss des Studiums die verschiedensten Tätigkeiten ... Sachbearbeiter im WechselSchichtdienst bei Schutzpolizei (=Streife fahren usw.), Sachbearbeiter bei der Kriminalpolizei, Einsatzbeamter bei der Bereitschaftspolizei, versch. Tätigkeiten im Verwaltungsbereich ..... die Auswahl ist ziemlich groß ...

@PepsiMaster

Würdest du den Job wieder wählen? Also hast du Freude an dem Beruf?

Wie lange müsste man theoretisch dabei sein, um eine Chance auf einen Platz in einer Spezialeinheit, wie zum Beispiel der GSG9 bekommen zu können ? (Vorausgesetzt man erfüllt die psychischen und physischen Anforderungen) Und wie wird diese Spezialisierung unter Kollegen angesehen?

Übrigens vielen Dank, für die Informationen :)

@t0mmen

Ich habe noch immer Freude an meinem Beruf und würde ihn auch wieder wählen. Es gibt aber bestimmt auch Leute, denen es anders geht ...

die GSG-9 ist Teil der Bundespolizei. D.h. Du musst Polizeibeamter bei der Bundespolizei sein.

Bei den Landespolizeien gibt es versch. andere Spezialeinheiten oder spezialisierte Einheiten mit den gleichen oder zumindest ähnlichen Aufgaben (SEK - Spezialeinsatzkommando, MEK - Mobiles Einsatzkommando, Verhandlungsgruppen, Personenschutzkommandos, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, ...)

In Hessen gibt es keine besonderen Voraussetzungen bzgl. Verwendungsbreite / Erfahrung für den Dienst bei den Spezialeinheiten. Es ist also möglich, sich direkt nach Abschluss zu bewerben (sofern es freie Stellen gibt und gerade ein Auswahlverfahren stattfindet). Wenn man das Auswahlverfahren mit positivem Ergebnis hinter sich gebracht hat, kommt man in eine der Ausbildungsgruppen für die Spezialeinheiten (sog. Spezialgrundausbildung).

@PepsiMaster

Weißt du zufällig, ob bei den Spezialeinheiten des öfteren Todesfälle unter der Einheit vorkommen? Werden Polizeibeamte nach der Gehaltstabelle des gehobenen öffentlichen Diensts vergütet? In welcher Klasse würde man sich da nach dem Studium befinden?

@t0mmen

Nach dem Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist man in der Besoldungsgruppe A9, Dienstgrad Polizei-/Kriminalkommissar.

Bei den Spezialeinheiten kommt es eigentlich seltener zu Todesfällen, als in anderen Bereichen der Polizei.

@PepsiMaster

Ganz klar die hilfreichste Antwort :) (kann aber erst in einer Stunde einstellen ;) )

Welche Besoldungsgruppe ist denn mit Berufserfahrung (und eventuell Spezialisierung) erreichbar? Oder bewegt man sich auf der A9-er Schiene nur weiter nach "rechts"?

@t0mmen

Die Stufen hängen mit dem Besoldungsdienstalter zusammen, dort steigt man (zumindest nach der momentanen Regelung) mit der Zeit automatisch auf. Dies wird aber z.T. als diskriminierend angesehen (weil es fast ausschließlich vom Alter abhängt), es laufen versch. Klagen gegen die aktuelle Regelung, evtl. gibt es hier bald eine Änderung.

Irgendwann werden die meisten Beamten in die Bes.gr. A10 (Polizei-/Kriminaloberkommissar) befördert, zumindest sofern man nicht zuviel falsch macht. Um dann weiter aufzusteigen, muss man auf einer entsprechenden Stelle, i.d.R. mit irgendeiner Führungsfunktion (z.B. Dienstgruppenleiter) sein.

Wie die Kollegen schon sagen musst du wenn du "freiwillig" aufhörst dein Gehalt teilweise zurückzahlen.

Im Studium "fallen" die meisten dann durch, weil dann muss du nicht zurück bezahlen.

In den ersten 3 Monaten kannst du ohne Kosten aufhören.

Du verpflichtest dich also nicht direkt.