Polizeiliches Führungszeugnis und neuer Job
Hallo,
ich habe nach 7monatiger Arbeitslosigkeit eindlich wieder einen Job gefunden, wenn auch vorerst halbtags. Ich arbeite am Empfang eines Seniorenzentrums der AWO. Nun möchte mein Arbeitgeber noch ein polizeiliches Führungszeugnis haben. Dies habe ich beantragt und war ziemlich entsetzt als ich gesehen habe das es zwei Einträge enthält. Ich wurde rechtskräfitg am 17.11.2010 und 27.03.2012 wegen Betruges (1. Verurteilung Warenbestellung durch meinen EX-Mann auf meinen Namen und nicht Bezahlung, 2. Verurteilung ich habe dem Arbeitsamt zu spät mitgeteilt das ich wieder Teilzeitbeschäftigt bin) verurteilt. In der ersten Sache lagen die Tagessätze bei 40 und in der zweiten bei 70. Mein Anwalt sagte mir seinerzeit ich könne froh sein, denn so wäre ich nicht vorbestraft. Daher bin ich auch nicht davon ausgegangen das diese Sachen im FZ stehen. Im Einstellungsbogen habe ich die Frage nach einer Vorbestrafung auch mit nein beantwortet.
Jetzt habe ich natürlich große Angst den Job wieder zu verlieren auf Grund des Eintrags.
Können diese beiden Einträge zu einer Kündigung führen? Stehen diese beiden Einträge auch im erweiterten Führungszeugnis?
3 Antworten
Das ist ein Kündigungsgrund bzw. sogar zwei! Schließlich hast du falsche Angaben gemacht. Und ja, im erweiterten FZ stehen die auch.
Hallo,
nun, da im Führungszeugnis doch nur rechtskräftige Urteile eingetragen werden, verstehe ich diesen Vorgang nicht ganz.
Eine Verurteilung erfolgte zu 40 Tagessätzen. Hier gilt die Ausnahme, dass solche Strafen nicht im FüZ auftauchen, wenn es die bisher einzige Strafe ist. Hat Dir der Anwalt zu dem Zeitpunkt die o. a. Auskunft gegeben, war das ja auch richtig. Was nicht im FüZ steht, brauchst Du nicht an- oder zugeben, auch wenn es im Register steht.
Anders sieht es mit der 2. Strafe aus. Die hast Du Dir ja wohl selbst zuzuschreiben. Bei einer Verurteilung stehen dann nämlich alle Strafen im FüZ. Hat Dir Dein Anwalt auch dazu etwas gesagt?
So, jetzt kommt der schwierigere Teil: Hast Du auf die Frage nach Vorstrafen NEIN geantwortet, obwohl Du schon die 2. Strafe bekommen hattest (unabhängig davon, ob sie schon im FüZ aufgetaucht wäre), ist das eine bewusst falsche Aussage, die Dich den Job kosten kann, gerade bei einer Arbeit mit Abhängigen (und dazu gehört nunmal auch ein Seniorenzentrum).
Anders könnte es aussehen, wenn zum Zeitpunkt des Ausfüllens noch kein FüZ da war oder es eins ohne Einträge gab. Gab es das erste Urteil vor oder nach Ausfüllen des Fragebogens?
Drei Fragen: Hast Du Deinen Anwalt nicht wegen der 2. Verurteilung gefragt? Hast Du ihn nicht gefragt, bevor Du den Fragebogen ausgefüllt hast? Wenn nein, warum nicht?
Mein Tipp: Frag Deinen Anwalt oder nimm einen neuen. Und schau mal beim Bundesjustizamt bezüglich solcher Einträge und der Sprachregelung "nicht vorbestraft" nach.
Hi, ich verstehe den Anwalt nicht. Selbst als Laie lese ich aus den Infos beim Bundesjustizamt heraus, dass man spätestens bei einer zweiten Verurteilung mit Einträgen rechnen muss.
Dann bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als den Arbeitgeber mit diesen Argumenten zu überzeugen. Das könnte schwierig werden. Ob der Anwalt sich auf Nachfragen noch an seine Aussage erinnern wird?
Viel Glück!
was hat denn das arbeitsamt damit zu tun?
würde mal den ag informieren - aber warum fordert der nicht vor der einstellung ein leumundszeugnis?
wofür braucht man das als pförtnerin im altenheim?
na ja - alles ist möglich, rede mit dem chef. und such dir einen neuen job in teilzeit.
alles gute dabei!
Mein Anwalt hat mir diese Auskunft nach der zweiten Verurteilung gegeben und meinte ich könne froh sein, da ich ja mit dieser Strafe nicht vorbestraft sei.
Daher bin ich ja eben auch davon ausgegangen das es stimmt und habe nicht ansatzweise damit gerechnet eben wegen dieser Auskunft, das irgendwas in meinem Führungszeugnis steht. Das zweite Urteil gab es 2 Jahre bevor ich meinen Job angetreten habe.
Sonst hätte ich diese Frage garantiert nicht wissentlich falsch beantwortet.