Polizeiliche Anordnung sich zur Verfügung zu halten

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Das ist eine Bitte; kein Befehl. Es wäre lediglich höflich von dir, wenn du die Polizei von deiner Reise in Kenntnis setzt. Verbieten können sie dir die Fahrt nicht. Dazu müßte ein Richters schon einen Haftbefehl erlassen.

Entweder erlässt ein Richter einen Haftbefehl (und setzt ihn gegen Meldeauflagen außer Kraft) oder es gibt keinen Grund die Reise nicht zu machen. Eine Informationspflicht gegenüber der Polizei gibt es nicht. Das mag den Polizisten nicht gefallen, aber die wissen das und es hat auch keine Nachteile sich an die Anweisung nicht zu halten. Gute Polizisten bitten einfach um eine Telefonnummer für den Fall, dass sie noch Fragen hätten oder nehmen den Verdächtigen vorläufig fest und lassen den Haftrichter prüfen. Alle derartigen Dialoge aus Fernsehserien sind ohne rechtliche Grundlage und zeugen nur von drittklassigen Drehbuchautoren.

Du hast Dich Anweisungen wiedersetzt...Hei Hei Hei.

Bevor Du fährst: Informiere Die wo und wann Du zu erreichen bist. Vielleicht hat sich die Sache schon erledigt und die haben nicht an Dich gedacht.

Meine Frage ist, was kann mir passieren, wenn die Bullen das mitbekommen?

wenn das die Bullen mitbekommen, macht es gar nichts. Wenn es aber die Polizei mitbekommt...

Spass beiseite. In fast jedem Krimi wird einem Beschuldigten oder Zeugen erklärt, dass "er sich zur Verfügung halten soll". Diese Aufforderung ist genauso realistisch wie der Krimi, in dem der Satz fällt - nämlich überhaupt nicht. Was nutzt denn das "Zurverfügunghalten" überhaupt, wenn weder der Zeuge noch der Beschuldigte eine Aussageverpflichtung bei der Polizei haben.

Sollte die Polizei oder der StA wollen, dass jemand nicht wegläuft/wegfährt, so gibt es nur eine Möglichkeit: die (U-)Haft.

Allerdings könnte der Richter einen HB erlassen, ihn aber gegen Auflagen außer Vollzug setzen (wie z.B. tägliche/wöchentlich Meldung)

Eine andere Möglichkeit wäre die Einziehung des Passes, um eine Auslandsreise zu verhindern (hat aber lediglich theoretische denn faktische Wirkung).

Hake also die Anweisung des Polizeibeamten ab. Bist du dir denn sicher, dass er das wirklich angeordnet hat und es nicht nur eine BItte war?

Der Polizeibeamte hat gesagt: "Halten Sie sich für weitere Befragungen Bitte zur Verfügung. "

Meine Frage ist, was kann mir passieren, wenn die Bullen das mitbekommen?

Wenn Du dich vorher nicht zu ihnen bemüht hast um sie zu informieren, werden sie denken, dass du dich absetzen willst, weil du der Täter bist?

Unsinn...Deutschland hat mit Frankreich (beide EU) ein Abkommen, dass Frankreich dich sofort über Interpol festnehmen würde und dich zurückführt....

So schlimm wird es dann hoffentlich nicht kommen...macht ja kein gutes Bild vor deinem Geschäftstermin...;-)

Als erwachsener Mensch (und jemand der öfter mit Pol. zu tun hat) sollte man so langsam wissen, wie es hier läuft. Ein freundliches "Guten Tag" auf der Wache, kurze Erklärung, dass man für 2-3 Tage nach Frankreich (Adresse, Hotel...) fahren muss, die Frage "Kann ich augenblicklich noch etwas für sie tun?", ein Hinweis "Wenn ich am ... zurück bin, melde ich mich bei Ihnen", noch einen schönen Tag wünschen und los gehts.

Polizisten sind auch nur Menschen und keine Bullen! (dieser Ausdruck von einem Opi finde ich sowieso schon ziemlich....)

"Polizisten sind auch nur Menschen und keine Bullen! (dieser Ausdruck von einem Opi finde ich sowieso schon ziemlich....)"

Kommt immer drauf an, aus welcher Sicht man das betrachtet ;)

@Urknall

Nein, es gibt keine unterschiedlichen Sichtweisen.

Polizei ist eine hoheitliche Aufgabe und die Menschen dir dort ihren Dienst versehen sind Polizisten. Die Dieststelle heißt Revier und darüber steht ein Schild "POLIZEI".

Keine Auslegung möglich!