Polizeikontrolle Urintest verweigern?

4 Antworten

Meine Frage, war das alles rechtens?

Urintests musst Du gar nicht abgeben.

Der ist stets komplett freiwillig und Du bist zu gar nichts verpflichtet. Du kannst den einfach so ablehnen.

Nur dann nimmt man Dir Blut stattdessen.

Die Blutprobe wird NICHT! von einem Richter angeordnet, sondern von einem Staatsanwalt.

Ist die Staatsanwaltschaft nicht erreichbar, entscheidet das die Polizei selbst.

Die Urinprobe ist die geringere Maßnahme, bei der auch eine Untersuchung stattfinden kann. Sie greift weniger in Deine Grundrechte ein und man ist von Seiten der Polizei gehalten, so mild als möglich ein zu greifen.

Also gibt man Dir die MÖGLICHKEIT, mit einer geringeren Maßnahme aus zu kommen.

Lehnst Du ab, wird die nächst stärkere Maßnahme durchgeführt, das ist die Blutprobe.

Es ist also Deine Möglichkeit, mit einem milderen Eingriff in Deine Grundrechte durch die Maßnahme zu kommen. Du musst nicht, wenn Du unbedingt die härtete Maßnahme willst.

Und ach ja, die Anordnung einer Blutprobe geschieht nicht schriftlich. Man hat dann eine Urkunde oder sowas. Man ruft einfach einen Staatsanwalt an, wenn der das anordnet, sagt man Dir das und dann wird das gemacht. Man weist Dir da nichts nach bei oder sowas, man sagt und so läuft es.

In Deinem Fall hier hat die die Poluizistein ein bisschen wirr gequasselt. Das haben die öfters, dass ein kompletter Laie daher kommt und meint, er wüsste rechtlich bescheid.

Da lachen die nur drüber - und kehren das ins Gegenteil um. Siehst Du mal, leg Dich als Anfänger nicht mit Profis an, die haben das gelernt, Du allenfalls mal was gehört - zudem von Leuten, die selbst null Ahnung von der Dehnung haben und nur Quatschen, um sich wichtig zu machen.

Das ist deren täglich Brot, das haben die am laufenden meter, sowas.

Vermutlich hat die sich hinterher einen gekichert über Dich - und es war nichtmal falsch. Wenn Du meinst, was zu wissen und man behumst Dich, kein Problem.

Eine zwangsweise Urinabnahme (mittels Katheder im Krankenhaus) wäre durch den § 81a StPO nicht gedeckt, der Eingriff wäre im Vergleich zum Delikt unverhältnismäßig. Da würde auch ein Richterspruch nichts dran ändern. Von daher ist eine Urinabgabe im Rahmen der Verkehrskontrolle immer freiwillig.

Die Blutprobe zur Beweissicherung bei Alkohol oder Drogen am Steuer unterliegt tatsächlich NICHT dem Richtervorbehalt. Siehe dazu § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO:

"2Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist."

(Neufassung aufgrund des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, in Kraft getreten am 24.08.2017 )

Von daher hatte die Beamtin in Bezug auf die Blutprobe recht. Deine Urinprobe aber hast du freiwillig abgegeben. Alles ist rechtens.

Die Richter waren es leid, jahrelang in Blutentnahmen entscheiden zu müssen, da der Verdacht seitens der Beamten ja immer gegeben war. (Warum sollten sie auch sonst anrufen?) jetzt kann der Beamte die Blutentnahme wieder ohne Beschluss anordnen.

mit dem Test hat du lediglich die Chance ergriffen, den Verdacht aus der Welt zu schaffen, was in deinem Fall je wohl vergebens war.

Nein das stimmt nicht.

Das stimmt sehr wohl.

Was stimmt dabei nicht? Könntest du das mal präzisieren? Urinabgabe ist freiwillig, zur Blutentnahme braucht man seit irgendwann in 2017 keinen Richter mehr.

@wiki01

Wenn du die Urinabgabe verweigerrst, dann nehmen sie dich mit ins Krankenhaus und machen eine Blutentnahme.

@olipoli

Ja, habe ich etwas anderes behauptet? Nur für die Blutentnahme ist kein Richterbeschluss mehr notwendig.

@wiki01

Dann kannst du doch gleich Urin abgeben und sparst dir den Weg ins Krankenhaus.

@olipoli

Nein, es ist nicht das gleiche. Gebe ich Urin ab, und die finden was, muss ich in jedem Falle zur Blutabnahme. Gebe ich keinen ab, kann es immer noch sein, dass der Polizist auf eine Blutuntersuchung verzichtet. Mit einem positiven Urin kann er nicht mehr anders.