Polizeikontrolle mit 1,19 Promille

14 Antworten

Hallo adamata,

die Vorladung von der Polizei hast Du ja wie Du schreibst schon bekommen.

In der Vorladung wird Dir Sicherlich der Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr strafbar gem. § 316 StGB gemacht worden sein.

In der Stellungnahme hast Du drei Möglichkeiten:

  • Du gibst die Tat zu
  • Du machst zu der Tat keine Angaben
  • Du gibst die Tat nicht zu.

Letzteres wird Dir nicht viel bringen, denn Du bist bei der Polizei auf frischer Tat ertappt worden und der Promilewert wurde beweissicher per durch Blutentnahme festgestellt.

Insofern würde ich Angaben zu der Sache machen und mich auch zu den Beweggründen äußern. Zudem würde ich auch Angaben zu den persönlichen Verhältnissen machen.

Wenn Du Glück hast, ersparst Du Dir mit den Angaben eine kostspielige Hauptverhandlung, denn eine Hauptverhandlung ist immer dann nötig, wenn jemand die Tat nicht zu gibt oder keine Hinweise auf die persönlichen Verhältnisse und auch nicht auf die Gründe der Tat vorliegen. Steht alles fest, kannst Du somit wenigstens die Prozesskosten für die Hauptverhandlung sparen und Dir wird die Strafe per Strafbefehl nach Hause gesendet.

Eine Garantie, dass Du Dir die Hauptverhandlung mit der Aussage ersparst gibt es nicht. Es liegt immer im Ermessen des zuständigen Richters, ob er einen Strafbefehl für Ausreichend hält oder ob er auf eine Hauptverhandlung besteht.

Schöne Grüße
TheGrow

bei dem Promillegehalt würde ich auf jeden Fall zuerst einen rechtsanwalt nehmen. und der wiederum sagt dir mehr als gutefrage-ratgeber sagen können. von mir nur so viel: Du kannst mit einer Strafe in Höhe von etwa 40 Tagessätzen rechnen, dazu ein Jahr lang Fahrverbot. Vielleicht kannst du irgendwie beweisen, dass du nur umparken wolltest, z.b. mit einem zeugen, aber viel mehr als ein paar tagessätze weniger wird dir das nicht bringen. Tagessätze betuetet dein einkommen pro tag. Verdienst du 2100 netto, sind das 70 euro pro tagessatz

sorry, ich glaube es wird doch ein bisschen weniger. du kommst mit 30 Tagessätzen davgon ,also ziemlich gftenau einem netto-monatsgehalt. Und der lappen ist auch nur für ca. 6-8 monate weg. punkte an der dänischen grenze kommen natürlich aquch dazu

Die "finanzieller und privater Situation" und private Situation spielt nie eine Rolle. Jeder hat sich an das Gesetz zu halten. Eine Stellungnahme wird wahrscheinlich nicht unbedingt sehr viel bringen. Da die Tat klar auf der Hand liegt. Betrunken am Steuer und die mit 1.19 Promille. Das ist es egal ob man sein Auto 800 Meter um parken möchte oder nach Frankreich fährt. Du kannst natürlich eine Stellungnahme schreiben, in der du deine Situation genau schilderst. Ich würde dir empfehlen nicht so etwas rein zu schreiben wie Ignorant doch alle sind und es nicht einsehen. Sondern eher das du betrunken warst und nicht 100%ig logisch schalten konntest und es dir leid tut. Einen Anwalt brauch man in dieser Situation nicht. Das es eine "einfache" Straftat war. Anwalt würde ich erst bei größeren Sachen einschalten. Körperverletzung und ähnliches.

MfG PewPowKaBoom

Das ist es egal ob man sein Auto 800 Meter um parken möchte oder nach Frankreich fährt.

das macht sehr wohl einen Unterschied, von der sogenannten "Kurzfahrt" hast du wohl noch nichts gehört

Hallo adamata

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

Wird man je nach finanzieller und privater Situation unterschiedlich bestraft ?

deine Geldstrafe richtet sich nach deinem Verdienst, deine private Situation interessiert niemand vom Gericht

Sollte ich eine Stellungnahme abgeben ?

Niemals!!

wenn du etwas unbedachtest aussagst, kann dir die Polizei Vorsatz vorwerfen, dann wirds noch teurer

z.B, wenn er dich fragt, ob du wusstest das es zu viel fürs Autofahren ist, und du sagst, du hast es dir gedacht ist es schon Vorsatz

Einen Anwalt werde ich mir nicht leisten können.

der wird die Promille auch nicht wegzaubern können, evtl kann er dir 200-300€ weniger Strafe einhandeln.

das Geld gibst du aber wieder für den Anwalt aus

ach, den Verfasser deines Komplimentes habe ich wieder beanstandet (wie fast jeden Tag), der Betrüger wird bald wieder inaktiv sein

Guten Morgen ginatilan,

vielen lieben Dank für deine super ausführliche Antwort. Du hast mir echt sehr weiter geholfen, werde deine Antwort selbstverständlich auszeichnen. Eine Frage hätte ich noch an dich: Kannst du mir sagen, ob Formulierungen wie: "ja, ich gebe zu betrunken gefahren zu sein, denn ich wollte mein Auto lediglich umparken und das bereue ich. Und es tut mir leid." Kann man mir anhand dieser Formulierung Vorsatz vorwerfen oder klingt es eher wie fahrlässig?! Kann das selbst nicht wirklich einschätzen. Ich danke dir nochmal und wünsche dir ein schönes Wochenende !

LG

@adamata

"ja, ich gebe zu betrunken gefahren zu sein,

da brauchst du nichts zugeben, dass wissen sie ja schon.

am besten ist, gar nichts auszusagen, du bist auch nicht dazu verpflichtigt und keine Aussage kann nicht belastend für dich gewertet werden.

Kann das selbst nicht wirklich einschätzen.

und genau deswegen gilt

Immer die Aussage verweigern!!!

@ginatilan

Das habe ich allerdings auf der Wache so gesagt, natürlich nur mündlich. Nicht das die mir dadurch nun einen Vorsatz vorwerfen können ?!

@adamata

denke eher nicht

Du hast das Auto bewegt, das allein zählt. Die Fakten sind eindeutig. Da wird dir eine Stellungnahme auch nichts bringen.

Zitat:

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

nur bei 1,19 Promille ist das keine Bußgeldangelegenheit mehr, sondern eine Straftat. da greifgt der bußgeldkatalog nicht mehr

@derGehirn

Deswegen steht ja in der Antwort: Von - bis, weil dies ja noch verhandelt werden muss. Nur die Webseite heisst bussgeldkataloge...