Polizeikontrolle abpissen

5 Antworten

Hallo Nossnael

Habe zugegeben das ich nach 6 monatigen abstinenz auch freitags mal gezogen habe.

das war die zweite Dummheit die du gemacht hast, die erste Dummheit hat ja @clemensw und @ aXXLJ dir schon beschrieben

jetzt könnte folgendes passieren (was ich aber nicht denke)

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

für eine MPU reicht es (noch) nicht, dafür müsstest du dann das äG versemmeln

wurde nie damit erwischt und der Test war ja nicht posiitiv in dem sinne waren beide striche da nur leicht heller als die andern. Musste auch nichts unterschreiben und der Polizist meinte nur schönen abend ihnen noch.

@Nossnael

darum schrieb ich ja

(was ich aber nicht denke)

Du scheinst nicht zu wissen, dass man als Verkehrsteilnehmer das Recht hat die Teilnahme am Urintest zu verweigern. Dumm gelaufen.

Wenn bei Weigerung der Abgabe von Urin seitens der Polizei angedroht wird, man müsse mit zur Wache kommen und dort würde Blut abgezapft werden, so verschweigen die Polizisten, dass eine Blutentnahme a) richterlich angeordnet werden muss und b) dass konkrete Hinweise auf Drogenkonsum gegeben sein müssen (Fahrfehler, Schwanken, unsicheres Verhalten, etc.)

Sofern die Polizei die Führerscheinstelle vom Testergebnis informiert hat, musst Du mit der Vorlage eines sogenannten "ärztlichen Gutachtens" rechnen. In dem Fall musst Du dann (mehrfach) abpinkeln.

Ein Schnelltest ist als Beweiß zu unsicher und wenn sie dich dran kriegen wöllten hätten sie erst einen Bluttest anordnet müssen. Da sie es nicht gemacht haben hast du nichts zu befürchten.

Habe zugegeben das ich nach 6 monatigen abstinenz auch freitags mal gezogen habe. reicht das um eine Mpu oder sonstiges zu veranlassen?

Nein das ist wahrscheinlich zu lange her.

24 Stunden nach einem Joint darfst du ja wieder fahren (zumindest in der Schweiz!)

24 Stunden nach einem Joint darfst du ja wieder fahren

du darfst wieder fahren wenn du nicht mehr unter Drogeneinfluss stehst, und bei regelmäßige Konsumenten reichen die 24 Std meistens nicht aus

Die Führerscheinstelle kann ein fachärztliches Gutachten oder eine MPU fordern. In deinem Fall auch ohne Testnachweis, da Du so BLÖD warst (entschuldige bitte, anders kann ich es nicht ausdrücken!), den Konsum zuzugeben!

Bei der Polizei HÄLT MAN DIE KLAPPE!

Solltest Du etwas gesagt haben in Richtung "hab 6 Monate lang nicht gekifft", dann fällt auch die Ausrede "einmaliger Probierkonsum" weg und du fällst sofort in die Kategorie "gelegentlicher Konsument".

Du solltest also die nächsten Monate(!) auf jeden Fall die Finger von Ganja und Co. lassen!