polizeikontrolle - autodurchsuchung verweigern trotz btm eintrag

7 Antworten

ich wollte nur wissen ob ein btm eintrag ein ausreichender verdacht für eine durchsuchung ist.

Ja, in aller Regel ist eine Eintrag eine ausreichende Grundlage. Dieser Eintrag befindet sich im Daten-Informationssystem der Polizei "INPOL" und lautet sinngemäß "Auffällig im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln." Sobald also Deine Personalien überprüft werden, erhalten die kontrollierenden Polizisten diesen Hinweis, der sie ermuntern wird Dich und Dein Auto gründlicher zu überprüfen.

Dein "Nein" zur Durchsuchung Deines Fahrzeugs wird die Polizisten keineswegs beeindrucken, es sei denn, Du befindest Dich zufällig in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, der den Durchsuchenden deutlich machen kann, welche rechtlichen und welche beruflichen Konsequenzen es haben kann, wenn sie ihre Kompetenzen überschreiten. Dir selbst kann man einen solchen Vortrag in der erforderlichen Abgeklärtheit nicht zutrauen; deshalb ist davon auszugehen, dass Dich jeder halbwegs erfahrene Polizist Dich zum Hampel machen kann, ohne dass Du dagegen in geeigneter Weise vorgehen könntest.

Am besten Du räumst Dein Auto leer. Dann hast Du auch nicht so viel Arbeit damit es wieder einzuräumen, nachdem die Cops sich dort ausgetobt haben.

Nein ist er nicht. Es gab einen Fall, da wurde per Gericht eine Durchsuchung eines Mannes, der wegen Drogenhandel im Knast saß als unrechtmäßig eingestuft. Begründung des Richters sinngemäß "nur weil der Kläger bereits eine Strafe wegen Handel mit BTM VERBÜSST hat, ist er noch lange nicht unter Generalverdacht zu stellen.

Würde nun jeder mit einem BTM Eintrag gegen solche Art von Durchsuchungen rechtlich vorgehen - unser Justizsystem wäre dem Kollaps nahe. Zum Glück kennen die meisten Leutz ihre Rechte nicht...

@Schwarzlicht42

Wer lesen kann, ist im Vorteil:
Dein "Nein" zur Durchsuchung Deines Fahrzeugs wird die Polizisten keineswegs beeindrucken, es sei denn, Du befindest Dich zufällig in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, der den Durchsuchenden deutlich machen kann, welche rechtlichen und welche beruflichen Konsequenzen es haben kann, wenn sie ihre Kompetenzen überschreiten.

Hallo, 

vielleicht ist die Frage für manche Leute noch aktuell. (Ich wurde nun auch schon paar mal von der Polizei durchsucht und ich will mir das eigentlich nicht mehr gefallen lassen, weil die Polizisten machen was Sie wollen und denken, der gegenüber hat keine Ahnung was er für Rechte besitzt.) 

Deshalb hab ich mir ein paar Paragraphen aus der Strafprozessordnung (StPO) und des Strafgesetzbuches (StGB) auf einen kleinen Zettel in meinem Geldbeutel notiert. 
(kann diese aber mittlerweile auswendig ;-) )

  1. Durchsuchung einer Person: ("Dürfen wir mal in Ihre Taschen schauen?" Ganz einfach klar antworten: "Nein, Ich sehe keinen Grund dazu!" Am besten dann schon mal den folgenden Paragraphen raushauen, das Gesicht der Polizisten will ich eines Tages mal sehen :-) )§102 StPO --> Sie benötigen zureichende Anhaltspunkte oder Tatsachen, die eine Annahme Rechtfertigen können, dass man eine Straftat begangen hat. 
  2. Aufforderung zum Folgen auf die Dienststelle: ("Wenn Sie sich nicht durchsuchen lassen, dann müssen Sie uns jetzt mit auf die Dienststelle begleiten." Ihr könnt ganz gelassen mit "Nein, das muss Ich nicht!" antworten, da die Polizisten das ohne weiteres nicht dürfen.)§239 StGB --> Freiheitsberaubung §240 StGB --> Nötigung Absatz 4 --> besonders schwerer Fall: da Sie als Amtsinhaber Ihre Befugnisse missbrauchen §340 StGB --> Körperverletzung im Amt §343 StGB --> Aussageerpressung §344 StGB --> Verfolgung unschuldiger

Wie Ihr seht, gibt es doch eine Möglichkeit sich vor Ort den Aufforderungen der Polizisten zu widersetzen. 

!! Ihr solltet nicht vergessen, dass es eure Pflicht ist, nach Aufforderung der Polizisten euren Namen und eure Adresse zu nennen. 
Der Personalausweis muss in Deutschland nicht mitgeführt werden. Lediglich muss dieser vorhanden sein und z.B. Zuhause liegen. 

Jedoch muss der Führerschein beim Fahren eines Fahrzeugs mitgeführt werden. 

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und evtl. vor einer Durchsuchung bewahren ;-)

Viele Grüße

Ich sag mal so, mein Sohn: Wenn der gute Onkel Polizist kommt, solltest du wahrscheinlich einfach tun, was er dir sagt. Ob ihn ein Argument eines GuteFrage.net-Nutzers überzeugt dies nicht zu tun, wage ich hier stark zu bezweifeln.

die nehmen sich aber oft mal rechte raus die sie gar nicht besitzen und wenn ich das recht hab eine durchsuchung (trotz btm eintrag) zu verweigern werd ich das auch tun. ich suche hier keine hilfe was ich zu denen sagen soll. ich wollte nur wissen ob ein btm eintrag ein ausreichender verdacht für eine durchsuchung ist

Die betreffenden Paragrafen können dies schon. Man sollte sich, wenn man so ein Bürger ist schlicht im Vorfeld einen Anwalt suchen, dann unkooperativ sein, sich zur Wache mitnehmen lassen und regnet es "Sch**ße" auf die netten Beamten...

BTM EINTRÄGE ZÄHLEN NICHT ALS VERDACHT !!!!!! das ist eine illegale handlugn such dir den gestestext raus druck ihn aus und nimm ihn immer mit zum dem bereich, du kannst auch fordern mit der leitstelle zu telefonieren, bzw. einen GERICHTLICHEN durchsuchungsbefehl zu erhalten !!

danke ;) das wollt ich wissen. falls ne kontrolle kommt solln die sich n durchsuchungsbefehl holen bevor die in mein auto dürfen. war mir nur nicht sicher wegen dem btm eintrag

@hurrrrdurrr

@HURRRRDURRR

Die Antwort entspricht zwar dem, was Du gerne hören wolltest .. hat aber nichts mit den geltenden Bestimmungen und den Ermächtigungsgrundlagen der Polizei zu tun.

und den haben sie binnen eines Anrufs, dauert 5 Minuten...

warum deshalb Stress machen wenn sie wollen machen sie es!!

@Mintbeerycrunch

Da zeigt der Bullenstaat seine hässliche Fratze? ;)

@Mintbeerycrunch

Weil man einfach mal gegen so eine unverschämte Aktion ankämpfen muss und sich nicht alles gefallen lassen muss...

@NeoFromMatrix

Die Einträge zählen zwar nicht als Verdacht, ein richterlicher Beschluss ist für die Durchsuchung eines Fahrzeugs trotzdem nicht erforderlich. Ein Fahrzeug ist schließlich keine Wohnung.

@PepsiMaster

NeoFromMatrix ist bekannt für seine eher naiven Sichtweisen gewisser (´Drogen-)Problematiken.

Also für dein komplettes Auto benötigen die herren in Grün einen Richterlichen Beschluss.

Lass sie aber einfach machen. Wenn du nichts mehr nimmst, dann hast du nichts zu befürchten.

lG.: RettAss

dann kann ich danach ewig mein auto aufräumen (hättest es mal sehen sollen als die mit der durchsuchiung fertig waren als ich erwischt wurde) und vorallem seh ich das nicht ein dass die meinen die können sich alles erlauben nur weil sie ne uniform tragen.

@hurrrrdurrr

Musst du selber wissen. Mein Auto wurde auch schon mal gefilzt. Ich war nett zu den Herren und sie haben mein Auto danach genauso eingeräumt wie es davor war. - Der Ton macht die Musik.

Wenn du ihnen ne lange Nase drehen willst und Zeit hast, dann verweiger die Dursuchung ohne Beschluss, lass sie den Wisch organisieren, ne menge Zeit verschwenden und dann nix finden.

@RettAss7101

kommt auf die polizisten an. das auto von nem kumpel wurde auch schonmal gecheckt und der war echt höflich und die haben alles auseinander genommen und alles so liegen gelassen

@hurrrrdurrr

Hmm. Vll. lag es daran dass ich meine Arbeitsjacke im Auto hatte.

Also für dein komplettes Auto benötigen die herren in Grün einen Richterlichen Beschluss.

Wo soll das denn stehen?

Es gibt versch. gesetzl. Ermächtigungsgrundlagen, nach denen die Durchsuchung mitgeführter Sachen im Rahmen einer Personenkontrolle rechtmäßig ist .. ganz ohne dass ein richterlicher Beschluss erforderlich ist (insbes. in den Polizeigesetzen der Bundesländer, z.B. §§18, 37 HSOG)