Polizeieinsatz wenn ein Kind abgängig ist

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Die Suche nach (tatsächlich) vermissten Personen kostet grundsätzlich nichts. Wenn eine aufwendige Suche auf Grund falscher oder nicht vollständiger Angaben (!) unternommen wurde, dann sieht das anders aus. Polizei und Bürger sollten aber wissen, wann eine Person wirklich als "vermisst" gilt und polizeilich gesucht werden muss. Mal sehen, ob ich die Definition noch hinkriege: "Als vermisst gilt eine Person, die den gewohnten Lebensbereich aus unbekannten Gründen verlassen hat und deren Aufenthalt nicht bekannt ist (damit sind schon mal Personen nicht gemeint ,die z.B. gesagt haben "Ich gehe!", denn der Grund ist ja bekannt (er will gehen). Auch das Wissen um den Aufenthalt Jugendlicher gegen den Willen der Eltern auf der Party bei Fritz führt nicht automatisch dazu, dass die Polizei den Jugendlichen bei Fritz abholt, denn der Aufenthaltsort ist ja bekannt. Die Abholung ist dann Aufgabe der Eltern, die nur dann die Polizei rufen können, wenn es dabei Widerstand gibt. Wichtig:: Bei Kindern und Jugendlichen deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird immer gesucht, auch wenn sie z.B. gesagt oder geschrieben haben, dass sie gehen möchten, denn die Eltern haben das Aufenthaltsbestimungsrecht. Der Polizist muss also - wenn er in der Polizeischule aufmerksam war, z.B. auch die Fahnung/Suche ablehnen, wenn eine Frau erscheint und sagt, ihr Mann habe die Wohnung verlassen; er habe gesagt, dass es im reiche. Du musst also nun deinen Fall vor dem Hintergrund dieser Vermisstendefinition prüfen und schauen, ob Du z.B. den Aufenthaltsort des Kindes kanntest?

Nur damit ich es verstehe: Also der Nachwuchs ist zur vereinbarten Zeit nicht nachhause gekommen und deswege wurde die Polizei benachrichtigt?

Ob da grundsätzlich eine Rechnung geschickt wird weiß ich nicht, die Polizei kann aber den Verursacher in Regress nehmen. Das wäre in dem Fall (vermutlich) der Nachwuchs. In Deutschland muss man, abhängig von der Einsichtsfähigkeit, bereits ab dem 7. Lebensjahr, im Straßenverkehr ab dem 10., für eigenes Handeln haften.

Wenn das Kind nach den Mittag essen rausgeht und nicht mehr nach Hause kommt, und man ruft um Mitternacht die Polizei an. Wenn die Polizei das Kind nicht findet und es von alleine dann nach Hause komt um 2 Uhr

ich kann mir nicht vorstellen,das Du etwas bezahlen musst.Es sei denn Du vernachlässigt Deine elterlichen Pflichten

Kann man so nicht sagen ... die einen werden "mit Rechung" heim gebracht ... die anderen ohne

und wenn man die Rechnung nicht zahlt bekommt man das Kind nichtmehr? ;)