Polizeidiensttauglichkeit freiwillig zurückziehen?

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Wenn ein Polizeibeamter sich psychisch oder physisch nicht mehr Lage sieht, sein Amt auszuüben, wird er zunächst einen Arzt aufsuchen, der ihn dann "aus dem Verkehr zieht", wenn sich eine gesundheitliche Einschränkung seiner Polizeidiensttauglichkeit erweist. Sofern die Krankschreibung über einen längeren Zeitraum anhält, wird dem Beamten u.U. ein sogenanntes Eingliederungsgespräch gem. § 84 Abs.2 SGB IX von seiner Dienststelle angeboten - ein Angebot, dass er freiwillig annehmen oder auch ablehnen kann, nchst ohne weitere Konsequenz. Als nächste Stufe ist eine Vorstellung beim Polizeiarzt/Amtsarzt zu erwarten, die nicht abgelehnt werden kann. Dort wird dann - meist über einen längeren Untersuchungszeitraum festgestellt, ob die Polizeidienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann oder nicht. Sofern ess ich bei einem Beaten auf Probe handelt, ist dieser zu entlassen. Beim Beten auf Lebenszeit ist nur eine Umschulung in den allgemeinen Verwaltungsdienst oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand möglich. Letzteres ist für den Dienstherrn häufig die einfachere Maßnahme, weil meist keine geeigneten Stellen im allgemeinen Verwaltungsdienst zur Verfügung stehen und es häufig unwägbar ist, ob der betreffende Beamte die Umschulungsmaßnahme erfolgreich besteht.

Es kommt nicht selten vor, dass Polizeibeamte irgendwann keinen Schichtdienst (oder andere Tätigkeiten) mehr machen wollen oder es tatsächlich gesundheitlich nicht mehr können.

Man kann sich dann natürlich auf andere freie Stellen innerhalb der Behörde umsetzen lassen .. sofern es denn entsprechende freie Stellen gibt. Die Nachfrage ist aber hier größer als das Angebot.

Es gibt auch die Möglichkeit sich beim Arzt ein entsprechendes Attest zu holen, dass man bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann .. dann folgt i.d.R. eine Untersuchung durch den jeweiligen Polizeiarzt. Abhängig von dieser Untersuchung wird der Beamte dann umgesetzt oder nicht (in seltenen Fällen auch vorzeitig pensioniert).

Natürlich geht das...das ist genauso als wenn du in der Wirtschaft "berufsunfähig" wirst. Dazu habe ich auch ein geeignetes Beispiel: Ich hatte in der Einstellungsprüfung in München einen Beamten, der sich so um den reibungslosen Ablauf gekümmert hat, der einen echt krassen Gehfehler hatte. Mit ihm habe ich mich bei meiner Zeugnisübergabe noch sehr lange unterhalten und er erzählte mir, dass er auch mal Vollzugsbeaamter gewesen sei und durch einen Autounfall pdu ("polizeidienstuntauglich") geworden ist. Er ist in das Prüfungsamt versetzt worden und arbeitet jetzt quasi im Büro. Hat aber keinen "Polizeivollzugsgrad" mehr, bekommt also genauso viel Geld wie jemand in der Verwaltung. LG Steffi