Polizeibeamter ohne Mütze = keine Befugnisse Anweisung zu geben?

12 Antworten

Ob ein Polizeibeamter befugt ist Maßnahmen zu treffen hängt nicht von seiner Dienstkleidung ab. Tatsächlich gehört die Dienstmütze zur Uniform und ist auch zu tragen, was jedoch nicht immer gemacht wird.

Beamte der Kripo haben überhaupt keine Uniform und sind dennoch befugt Maßnahmen zu treffen und auch der normale Beamte des Einsatz- und Streifendienstes kann in Einzelfällen seinen Dienst in Zivil verrichten und sich auch in seiner Freizeit wenn nötig selbst in den Dienst versetzten. Auch hier trägt er dann logischerweise keine Uniform/Dienstmütze.

Jeder Polizeibeamte, welche allgemein oder im Einzelfall, zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben ermächtigt ist, kann auch Maßnahmen treffen.

Ich weiß nicht, wo du das gehört hast, es ist jedoch absoluter Unsinn.

Also ich bin mir bei den bisherigen Antworten da nicht so sicher.

Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 1 Allgemeine Grunsätze Punkt 1.1 der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Polizist dazu verpflichtet während der Ausübung des Dienstes Dienstkleidung zu tragen, sofern für die Ausübung keine Zivilkleidung angeordnet wurde. Beamtinnen und Beamte in der Kriminalitätssachbearbeitung tragen bei Wahrnehmung dieser Aufgaben Zivilkleidung.

Fraglich ist, ob die Schirmmütze Dienstkleidung ist.

Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 2 Punkt 2.2 Allgemeiner Dienstanzug gehört zum Umfang der Dienstkleidung auch die Schirmmütze.

Folglich ist davon auszugehen, wenn die Polizei dazu verpflichtet ist, während des Dienstes die Dienstkleidung zu tragen, dass die Polizei die Schirmmütze trägt und außerhalb des Dienstes diese ablegt. Begegnet dier also ein Polizist ohne Mütze und es greifen keine Ausnahmen, ist dieser m.E. nicht im Dienst.

Allerdings bestätigen auch hierAusnahmen die Regel.

Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 2 Punkt 2.8 des Landes NRW ist besonders im Straßenverkehr die Schirmmütze zu tragen. Ausser innerhalb von Polizeidienststellen und Polizeiunterkünften, sowie im Dienstfahrzeug.

Wirst du also z.B. angehalten und der nette Polizist trägt keine Mütze, so ist er eigentlich nicht in der Ausführung des Dienstes.

Ich hoffe, ich konnte damit helfen.

Stimmt nicht... ein Beamter kann sich sogar selbst in den dienst versetzten wenn er privat unterwegs ist und eine Straftat beobachtet. Dienstausweis muss er aber bei sich tragen.

Das ist nicht nur völliger Unsinn, sondern allergröbster Unsinn. Der jeweilige Polizist ist allenfalls seinem Dienstherrn gegenüber verpflichtet (Bekleidungsvorschriften der jeweiligen Bundesländer) im Dienst eine Dienstmütze zu tragen. Keinesfalls ist er dies aber gegenüber dem Bürger. Seine Stellung als Amtsträger wird durch das Tragen oder Nichttragen eines Dienstmütze in keinster Weise berührt. Ansonsten befände sich in Polizist im Auto (trägt dort keine Mütze) nicht im Dienst.

Aus Juraforum

Wer hat Dir das erzählt? Ein Polizist ist auch Polizist mit allen Rechten und Pflichten seines Berufes, wenn er in Badehose rumläuft und einen Stranddieb festnimmt. Kriminalbeamte haben in der Regel gar keine Uniform, sondern tragen Zivil. Die Mütze zur Uniform war vielleicht zu Kaiser Wilhelms Zeiten mal Bedingung für eine korrekte "Amtsperson". Heutzutage nicht mehr.