Polizei zieht Handy ein, wegen 4 Gramm Cannabis-Tabak Gemisch (1-1,5g Cannabis) , steht das in einem angemessenen Verhältnis,?

6 Antworten

Die Beschlagnahme der Gegenstände steht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur stärke des Tatverdachts

Da hast du dir selbst die Antwort gegeben

Durch die Auswertung der auf dem Smartphone des Beschuldigten gespeicherten Daten steht eine Aufklärung der näheren Umstände der Tat zu erwarten, nachdem sich hierüber gegebenenfalls genauere Erkenntnisse über mögliche Verkäufer oder Abnehmer gewinnen lassen.

Selbstverständlich steht das in einem angemessenen Verhältnis! Wie kann man da noch fragen? Siehst du dich tatsächlich im Unrecht?

Aber lesen kannst du, ja? Eindeutiger geht es ja wohl kaum. Hoffentlich kriegst du das Teil nie wieder und kriegst ne angemessene Strafe

Ich denke mal, das ist so zu Zwecken der Beweissicherung in Ordnung. Und wenn du rechtskräftig verurteilt wirst, ist das Handy ganz weg, weil es bei einer Straftat benutzt wurde. Worüber und weshalb regst du dich eigentlich auf? Im Moment ist das Backen gaaaaaaanz kleiner Brötchen angesagt.

Eine Beschlagnahme wird innerhalb von drei Tagen einem Richter zu Bestätigung vorgelegt. Dieser ist dann vorerst die letzte Instanz, bis du nach der Auswertung dein Handy zurück erhältst. 

nein deinhandy wird eingezogen um beweise zu sichern tel nummern nachricht chats und sowas

Das HAndy wurde ja nicht zur Strafe eingezogen, sondern um über die gespeicherten Kontakte sowie Telefonprotokolle den Lieferanten und eventuelle Kunden zu ermitteln. HAst Du gesagt, Du wüsstest nicht, woher das Gemisch stammt?

Schon klar. ich hab gesagt, das ich keinerlei Angaben in dieser Sache machen werde und niemanden Belaste. 

@AamonAamarth

Ja, und aus diesem grund wurde das Handy zur Beweissicherung einkassiert.