Polizei-Vorladung wegen Beförderungserschleichung?

3 Antworten

Locker bleiben. Chill. Du hast niemanden umgebracht.

Zunächst:  wenn man sich tatsächlich einer Leistungserschleichung strafbar gemacht hat, dann können die Verkehrsbetriebe sowohl das erhöhte Beförderungsentgelt verlangen, als auch eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB stellen.

Auch dann, wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt in voller Höhe innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hat. Das Eine ist unabhängig von dem anderen. Auch wenn du jetzt das zweite, erhöhte Beförderungsentgelt komplett in Raten gezahlt hast, könnte mann dich noch anzeigen. Ist aber unwahrscheinlich.

Du bist 15 Jahre alt. Ich denke mal Ersttäter, also noch nie aufgefallen? Dann wird das Verfahren sehr wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt. Die Justiz sieht ja, dass du das erhöhte Beförderungsentgelt zahlst/schon gezahlt hast ( wenn es denn bei den tatsächlichen 2 Taten überhaupt zu Anzeigen kommt ) .

Nur weil du zweimal schwarz gefahren bist ( was nicht gut ist ), musst du dir nicht Straftaten anlasten lassen, die du nicht begangen hast. Sowie die angebliche Leistungserschleichung am 15.03.2017, 13:33 Uhr.

Bitte fordere von deinem Lehrer und deiner Schuldirektorin einen schriftlichen Nachweis ( können deine Eltern auch machen ), dass du dich am 15.03.2017, um 13:33 Uhr noch in der Schule befunden hast. Von dieser Bescheinigung machst du bitte eine Kopie.

Das Original schickst du an die Polizei. An die Polizeistelle die in deiner Vorladung steht. Gib auf einen gesonderten Blatt deine Anschrift und die Polizei Vorgangsnummer ( steht in der Vorladung ) an. Schreib, dass du um einen Bescheid nach § 170, Absatz 2 StPO bittest. Dann Ort, Datum, deine Unterschrift und abschicken. Nicht mehr dazu schreiben. Nichts weiter zum Sachverhalt schreiben. Die Schulbescheinigung ist Beweis genug.

Dieses Blatt und das Original an die Polizei senden. Deinen Absender auf dem Briefumschlag, die korrekte Adresse der Polizei und das korrekte Porto beachten.

Die Kopie behältst du für deine Unterlagen. Das Verfahren sollte dann nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt werden. Also mangels Beweisen, mit einem Freispruch gleichzusetzen. Darüber bekommst du in Form eines Briefs der Staatsanwaltschaft bescheid. Der Brief ist neutral weiß und beinhaltet ein A4 Blatt.

Bedeutet also:  du gehst auf keinen Fall zur Polizei persönlich hin. Ja, du liest richtig. Nicht zum Polizeitermin gehen. Das ist trotz schriftlicher Vorladung keine Pflicht ( siehe meine Links unten ) . Du hast keinen Nachteil, wenn du nicht zur Polizei gehst. Jeder Rechtsanwalt rät, dass man nicht zur Polizei geht.

Sollten deine Eltern dich zwingen zur Polizei zu gehen:  nur Personenangaben ( Name, Anschrift, Alter, Familienstand, Beruf ( Schüler )  ) machen. Auf keinen Fall Angaben zur Sache machen. Egal mit was deine Eltern oder die Polizisten drohen.

Sofern also deine angebliche Tat vom 15.03. eingestellt wird ( wird sie, wenn du das machst, was ich hier geschrieben habe ) und du weiter brav deine Raten zahlst, wird es wohl nicht zu weiteren Anzeigen kommen, und alles ist dann gut.

Bitte sei lieb und fahre nicht mehr schwarz. Sicher sind die Preise für Bus und Co. sehr hoch. Ja, aber das ist Sache der Verkehrsbetriebe und kein Grund Leistungen zu erschleichen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

1. Selbst wenn du bezahlst können die Verkehrsbetriebe noch Strafanzeige erstatten. Besonders die DB macht das auch fast immer.

2. Wenn du dir absolut sicher bist dass du da in der Schuöe warat solltest du dirt anrufen / da hin gehen und das richtigstellen. Am besten mit Zeugen...übrigens ist der Lehrer bei dem du da unterricht hattest der wihl beste Zeuge:)

3. Wie das sein kann wenn dus wirklich nicht warst? Irgendjemand hat deine Daten angegeben.

heutzutage kann man für wiederholtes schwarzfahren,ins gefängnis gehen..selbst wenn du es bezahlst..die masse macht es..geh zu deinem termin,sage,du machst das nie wieder,und kauf dir in zukunft ein ticket

Diese Antwort ist total dämlich und geht 0 auf die Frage ein. Wenn man die richtig lesen und vor allem verstehen würde, dann würde man nicht so antworten.