Polizei Vorladung als Beschuldigter als Beifahrer?

5 Antworten

Eines vorweg: bin kein Rechtsanwalt und dies hier ist keine Rechtsberatung (die für Nichtjuristen verboten ist). Gebe hier lediglich mein Laienwissen und persönliche Erfahrung wieder.

Meine Erfahrung besteht darin, dass vor längerer Zeit ein guter Freund ein Ermittlungsverfahren wegen einer anderen Strafsache am Hals hatte und dem habe ich fast dasselbe erzählt wie dir jetzt. Bei Freunden bin ich kein Erfüllungsgehilfe der Vollstreckungsbehörden sondern der Freund, der den Schaden so gering wie möglich halten will. Der ist dann zur Vernehmung gegangen, hat sich aber an meine Tipps gehalten und das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt.

Zunächst ist es verwunderlich, dass überhaupt Ermittlungen gegen dich eingeleitet wurden. Davon gingen die Polizisten bei der Unfallaufnahme nicht aus, denn sonst hätten sie dich zur Beweissicherung mit auf die Wache genommen und ebenfalls eine Blutentnahme angeordnet. Es gibt auch nur wenige Sonderfälle, dass überhaupt gegen einen Beifahrer ermittelt wird. Daher vermute ich stark, dass die Eltern deines Kumpels ihre Drohung wahrgemacht und eine Anzeige gegen dich erstattet haben. Da Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist, muss die Polizei dann ermitteln, um sich nicht selber der Strafvereitelung im Amt schuldig zu machen. Ob sie große Lust dazu haben oder sich viel davon versprechen, ist eine andere Frage. Es könnte auch gut sein, dass sie den Fall so schnell wie möglich vom Tisch haben wollen, ohne zu großen weiteren Anstrengungen genötigt zu werden. Das könnte deine Chance sein.

Die Polizei führt zunächst nur Vorermittlungen durch und schickt die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft. Die prüft dann, ob es sich aufgrund der vorliegenden Beweis überhaupt lohnt, ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. So weit sind wir aber noch nicht. Beweise für die Vorwürfe liegen objektiv nicht vor. Die könntest du nur selber durch unbedachte Äußerungen liefern. Was dein Kumpel ausgesagt hat, weiß ich natürlich nicht.

Um wegen Fahrerflucht verurteilt werden zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Du musst Unfallbeteiligter gewesen sein und du musst mit Vorsatz gehandelt haben. Beides müsste dir nachgewiesen werden.

Unfallbeteiligter kannst du nur sein, wenn du irgendetwas zum Unfallgeschehen aktiv beigetragen hast. Ansonsten bist du nicht Beteiligter, sondern nur Zeuge. Der typische Fall wäre, dass du ins Lenkrad eingegriffen hast, während der Fahrt die Handbremse gezogen hast oder sonst irgendwie zur Auslösung des Unfalles beigetragen hast. Hier musst du also jeglichen Einfluss aufs Unfallgeschehen abstreiten und auch nicht durch irgendwelche unbedachten Äußerungen einen Verdacht in diese Richtung aufkommen lassen.

Desweiteren müsste dir Vorsatz nachgewiesen werden. Das dürfte betreffs Beifahrer fast unmöglich sein, denn der Kumpel ist ja weitergefahren.

Kommt also der Vorwurf der Anstiftung in Frage. Diesen Vorwurf könnte man dir machen, wenn dein Kumpel eigentlich halten wollte, du ihn aber aufgefordert hast, weiterzufahren und abzuhauen. Aber auch das müsste man dir erstmal nachweisen und in diese Richtung werden sie dir bei der Vernehmung versuchen, eine enstprechende Aussage aus der Nase zu ziehen. Da musst du aufpassen und niemals irgendetwas in die Richtung zugeben. Am besten wäre es, wenn du schon halb geschklafen hättest und erst durch den Crasch wach geworden wärst und so richtig alles erst viel später mitgekriegt hast.

Dann ist da noch der Vorwurf der Beihilfe. Die Fahrerflucht des Kumpels dauerte vom Unfall bis zum Eintreffen der Polizei und Feststellung der Personalien. Beihilfe wäre nur, wenn du aktiv etwas unternommen hättest, um die Feststellung der Personalien des Fahrers zu verhindern. Das ist mit deiner Aussage "Ich habe lediglich versucht das Auto als Beifahrer von der Straße zur Seite zu schieben. Damit keine weiteren Unfälle passieren. " jedenfalls nicht der Fall. Es gab mal vor einiger Zeit einen Fall, da hatte ein besoffener Polizist einen Unfall verursacht, sich weiter weg versteckt, seine Kollegen angerufen, ihn aus seinem Versteck abzuholen und zu sich nach Hause zu nehmen und erst, als er wieder nüchtern war und der Alkoholgehalt nichtmehr festgestelllt werrden konnte, hat er sich gestellt. Die Polizisten, die ihn abgeholt haben, wurden dann wegen Beihilfe zur Fahrerflucht verurteilt. Du musst also alles abstreiten, was in die Richtung geht, dass du deinem Kumpel helfen wolltest, sich dem Zugriff der Polizei zu entziehen.

Nun zur Vernehmung. Die Polizisten werden geschult versuchen, mit allen möglichen Vernehmungstricks Aussagen aus dir herauszulocken, die sie gegen dich verwenden könnten. Ein beliebtes Spiel ist dabei "good guy, bad guy". Der vernehmende Beamte wird es zuerst im guten Versuchen, aber du wirst das Unschuldslamm spielen, überhaupt nicht verstehen, was die von dir wollen und sowieso alle konkreten Vorwürfe in obiger Richtung abstreiten. Dann wird er böse und versucht dich psychologisch unter Druck zu setzen. Wenn das auch nicht hilft, schickt er dich raus und lässt dich aber noch warten. Dann kommt bevorzugt eine nette Beamtin ganz zufällig vorbei und verwickelt dich in ein fürsorgliches Gespräch so in die Richtung, "mir können sie es doch sagen." Du darfst dich davon aber nicht einwickeln lassen und musst bei deiner Unschuldsbehauptung bleiben. Rechne auch noch mit anderen Tricks, um dich aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Wenn jedenfalls die Vernehmung keine konkreten Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Vorwürfe ergibt, ist die Chance, dass der Staatsanwalt die Sache auf sich beruhen lässt, extrem groß.

Zu den Kosten. Leider hast du im Prinzip tatsächlich so gut wie keine Chance, die Kosten für einen Anwalt bezahlt zu bekommen. Da müsstest du auch mit reichlich um die 1000,- an Kosten rechnen.

Danke für deine Antwort, ich habe ein Anwalt eingeschaltet. Der natürlich jetzt erst mal Akten Einsicht nehmen möchte.

Allerdings gibt es da noch zu erwähnen ich bekomme ab April AlG 2 weil im März beim Arbeitsvertrag endet ? Hat das auswirken auf das Zahlen des Anwalts ?

Ich habe erst mal eine Ratenzahlung vereinbart.

PS: Seine Eltern haben soweit ich weiß auch ein Anwalt eingestellt. Deswegen müsste ich die nächsten Tage davon ein Brief bekommen. Mal sehen was der will.

@Kalle995
Hat das auswirken auf das Zahlen des Anwalts ?

Das kommt auf den Anwalt drauf an.

Hi,

lieber hingehen.

Anderenfalls kommt die Vorladung vom Staatsanwalt und dieser musst du Folge leisten.

Das ist ein ziemlich heftiger Tatvorwurf. Ohne Anwalt solltest du keinerlei Angaben ausser denen zu deiner Person machen.

Wie kann ich das mit einen Anwalt klären ?
Ich habe ja keine Rechtsschutzversicherung.

@Kalle995

Dann musst du den Anwalt halt selbst bezahlen.

@DerCaveman

Das ist ja das Problem weil ich nicht genug Geld dafür habe.

@Kalle995

Naja, und wenn du verurteilt wirst, hast du noch weniger als nicht genug.

Wurde eine Blutentnahme mit Alkoholtest bei euch durchgeführt?

Ich musste mein Alkoholgehalt per Pusten messen. Vom Polizisten gemessen.

Der Fahrer mein Kumpel musste Blutabgeben.

@Kalle995

Dann hast du die Polizeibeamten als Zeugen für deine 2,2 Promille. Problematisch ist nur, dass erst ein Bluttest wirklich ausschlaggebend ist. Du kannst ja erstmal hingehen. Wenn du nicht möchtest, musst du keine Aussage machen. Wenn du allerdings etwas erzählst, dann wird das in einem späteren Gerichtsverfahren für deinen Anwalt, der dir übrigens zusteht! Nicht einfacher. An deiner Stelle würde ich auf die Vorladung des Staatsanwaltes warten, der du Folge zu leisten hast und dann mit dem Armenrecht einen Anwalt in Anspruch nehmen.

@Jegor387

Das heißt erst nach der Vorladung vom Staatsanwalt kann ich das Armenrecht beantragen ? Oder geht das jetzt auch schon wenn ich die Vorladung der Polizei habe ?

@Kalle995

Du müsstest mal einen konsultieren und deine finanzielle Situation erklären, dann wird der Anwalt dies in die Wege leiten.

@Kalle995

Ganz schön blöd gelaufen; gegen dich wird ermittelt, weil du dich angeblich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, das geht auch wenn du nicht Fahrer gewesen bist;

Anstifter ist man, wenn man einen anderen vorsätzlich zu einer vorsätzlichen Straftat angestiftet hat, dann kann man so bestraft werden wie der Täter;

Beihilfe liegt vor, wenn man einem anderen vorsätzlich bei einer vorsätzlichen Straftat geholfen hat; da kann die Strafe gemildert werden;

Was wirklich passiert ist" wissen nur Du und dein Kumpel;

Das sog. "Armenrecht" gibt es in Strafsachen nicht; Prozesskostenhilfe gibt es nur in Zivilprozessen;

Wenn du kein Geld hast, kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen:

In Strafsachen gibt's aber nur mündliche Beratung;

Dein Anwalt könnte einen Antrag auf bei Ordnung als Pflichtverteidiger stellen, dann entscheidet das Gericht darüber;

@Jegor387

Ihm steht kein Anwalt zu, Pflichtverteidiger gibt es nur nach den Voraussetzungen des § 140 StPO.

Hallo kalle, wie alt bist Du denn? wenn du noch Jugendlicher oder Heranwachsender bist, ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers etwas leichter;

bin 25 geworden