Polizei verlangt Fahrrad Eigentumsnachweis.

4 Antworten

Ich vermute mal das du dein Bußgeld ordnungsgemäß bezahlt hast. Denn Eigentumsnachweis würde ich erstmal vergessen außer die Polizei meldet sich nochmal. Aber du hast doch bestimmt irgendwelche Bilder von dir und dem Fahrrad oder nur von dem Fahrrad dann kann die Polizei an Hand der Meta Daten nach vollziehen von wann die Bilder sind (natürlich nur wenn die Bilder in Digitaler Form vorhanden sind) ansonsten wie gesagt erstmal vergessen, auch wenn ich dir für die Zukunft den Rat geben würde zumindest eine Kopie der Rechnung zu behalten.

Also ziemlich verworren ist das ganze ja schon.. Meines Wissens nach musst du zum nächsten Polizeirevier und dort nachweisen, dass das Defekte Licht ausgetauscht wurde und nun wieder alles läuft. In dem Zuge würdest du dann auch den Nachweis mitbringen müssen. Wenn du den nicht mehr hast, hat ihn noch der Händler bei dem du das rad gekauft hast. Einfach mal dort nachfragen. Möglich das ein ähnliches Rad irgendwo als gestohlen gemeldet wurde und die nun abklappern ob es das Rad ist. Eigentlich sehen die das an der Codierung - aber die muss dein rad natürlich erst einmal haben.

Reg dich nicht auf. Aber ignorieren würde ich das ganze nicht.

Pytlik  02.11.2013, 15:26

dre händler kann aber länst pleite sein, usw. - und vorführen wg. dem licht gibt es nicht , das wurde schon geklärt mit der strafe( man zahlt an der stelle 10 o. jetzt sogar mehr €)

Baracude54 
Fragesteller
 02.11.2013, 15:37

Es wurden keine Fotos von dem besagtem Rad gemacht auch keine Nummer aufgeschrieben, wenn ich anzweifeln würde das ich an besagtem Abend überhaupt mit diesem Fahrrad unterwegs war gäbe es keinen Beweis der das gegenteil behaupten würde.

Abwarten und Teetrinken. Schlimmstenfalls musst du eben eine Aussage an Eides Statt dazu machen.

ist es nicht so , dass sie dir nachweisen müssen, dass das rad gestohlen ist ? also einfach sausen lassen. aber wg. den 0,9,promille hast du eigentlich schwein gehabt

EzioAuditore600  02.11.2013, 15:33

Nein du musst der Polizei Nachweisen das es deins ist. Ist auch in der Regel kein Problem wenn man noch die Rechnung hat.

webya  02.11.2013, 18:17
@Pytlik

auch du hast es verstanden.

Baracude54 
Fragesteller
 02.11.2013, 15:40

Naja das ich auf einem nicht motorisiertem Gefährt bis zu 1,6 Promille haben darf wusste ich ja. Da mir gegenüber ein Verdacht geäußert wurde welche nicht auf Beweisen beruht sehe ich mich auch nicht in der pflicht entlastende Beweise vorzubringen. Und die Aussage "Also ich glaub ihnen ja kein Wort.", ist meiner Meinung nach keine Berechtigung dazu mich länger fest zu halten Geschweige den mich in eine Verteidigungspflicht zu stellen.