Polizei verlangt Fahrrad Eigentumsnachweis.
Hallo, Ich wurde neulich Nachts von der Polizei angehalten da mein Licht(Fahrrad) defekt war, neben der Ordnungswidrigkeit wegen des Lichtes wollte der Beamte allerdings auch einen Eigentumsnachweis für besagtes Rad, nachdem ich einige male gesagt habe das dieses Rad bereits weit mehr als 5 Jahre auf dem Buckel hat bestand er trotzdem darauf (Auch nach dem ich ihn davon in Kenntnis gesetzt habe das ich als Privatperson keine Rechnung länger als 2Jahre besitzen muss.)
Etwas skurriler wird es allerdings noch, ich hatte in besagter Nacht auch getrunken (Daher ja mit dem Fahrrad unterwegs) ca. 0.9Promille dieser Wert wurde auch gemessen, mir wurde allerdings kein begründeter Verdacht genannt weswegen ich nicht einfach gehen dürfen sollte, aber man sollte ja nicht auf seine Rechte pochen, nachdem ich also angetrunken ohne irgendetwas zu unterschreiben oder sonstiges die Information erhalten habe doch bitte bei dieser Adresse (die ich inzwischen nicht einmal mehr kenne) den Eigentumsnachweis ab zu liefern.
Außer meine Personalien für die Ordnungswidrigkeit des Defekten Lichtes wurde auch nichts weiter aufgenommen.
Ich würde mich eig. nicht mehr melden da dies in meinen Augen nicht nötig ist da neben der Ordnungswidrigkeit in der Nacht nichts aufgetreten ist und nichts aufgenommen wurde was irgendwie für rechtliche schritte verwertbar gewesen wäre ?
Angerufen hatte ich bereits bei der dafür zuständigen Info stelle diese konnten mir aber auch nicht weiterhelfen und ich wurde auf mich gestellt..
4 Antworten
Ich vermute mal das du dein Bußgeld ordnungsgemäß bezahlt hast. Denn Eigentumsnachweis würde ich erstmal vergessen außer die Polizei meldet sich nochmal. Aber du hast doch bestimmt irgendwelche Bilder von dir und dem Fahrrad oder nur von dem Fahrrad dann kann die Polizei an Hand der Meta Daten nach vollziehen von wann die Bilder sind (natürlich nur wenn die Bilder in Digitaler Form vorhanden sind) ansonsten wie gesagt erstmal vergessen, auch wenn ich dir für die Zukunft den Rat geben würde zumindest eine Kopie der Rechnung zu behalten.
Also ziemlich verworren ist das ganze ja schon.. Meines Wissens nach musst du zum nächsten Polizeirevier und dort nachweisen, dass das Defekte Licht ausgetauscht wurde und nun wieder alles läuft. In dem Zuge würdest du dann auch den Nachweis mitbringen müssen. Wenn du den nicht mehr hast, hat ihn noch der Händler bei dem du das rad gekauft hast. Einfach mal dort nachfragen. Möglich das ein ähnliches Rad irgendwo als gestohlen gemeldet wurde und die nun abklappern ob es das Rad ist. Eigentlich sehen die das an der Codierung - aber die muss dein rad natürlich erst einmal haben.
Reg dich nicht auf. Aber ignorieren würde ich das ganze nicht.
dre händler kann aber länst pleite sein, usw. - und vorführen wg. dem licht gibt es nicht , das wurde schon geklärt mit der strafe( man zahlt an der stelle 10 o. jetzt sogar mehr €)
Es wurden keine Fotos von dem besagtem Rad gemacht auch keine Nummer aufgeschrieben, wenn ich anzweifeln würde das ich an besagtem Abend überhaupt mit diesem Fahrrad unterwegs war gäbe es keinen Beweis der das gegenteil behaupten würde.
Abwarten und Teetrinken. Schlimmstenfalls musst du eben eine Aussage an Eides Statt dazu machen.
ist es nicht so , dass sie dir nachweisen müssen, dass das rad gestohlen ist ? also einfach sausen lassen. aber wg. den 0,9,promille hast du eigentlich schwein gehabt
na dann wissen wir es jetzt
na dann wissen wir es jetzt
na dann wissen wir es jetzt
auch du hast es verstanden.
Naja das ich auf einem nicht motorisiertem Gefährt bis zu 1,6 Promille haben darf wusste ich ja. Da mir gegenüber ein Verdacht geäußert wurde welche nicht auf Beweisen beruht sehe ich mich auch nicht in der pflicht entlastende Beweise vorzubringen. Und die Aussage "Also ich glaub ihnen ja kein Wort.", ist meiner Meinung nach keine Berechtigung dazu mich länger fest zu halten Geschweige den mich in eine Verteidigungspflicht zu stellen.
Nein du musst der Polizei Nachweisen das es deins ist. Ist auch in der Regel kein Problem wenn man noch die Rechnung hat.