Polizei tritt Türe ein, wer muss zahlen?

15 Antworten

Warum sollte die Polizei das tun wenn kein Grund vorliegt.Ich gehe mal davon aus,soviel lange Weile hat nicht mal die Polizei.

Seh ich genauso. Deshalb die Bitte an den TE mal genau zu sagen, unter welchen Voraussetzungen die Polizei bei ihm vorstellig werden könnte. Ansonsten ist es nur ein Ratespiel.

muss die polizei, also der staat bezahlen. selbst wenn die einen durchsuchungsbeschluss hatten, hätten sie die tür nicht eintreten dürfen.

das dürfen die nur wenn der beschluss von einem richter unterschrieben ist. (artikel 101 grundgesetz) nicht von justizbeamten.

zeig die polizei direkt bei der staatasanwaltschaft (geht auch schriftlich) an. wegen hausfriedensbruch und vorsätzlicher sachbeschädigung.

was für ein versammelter Blödsinn.

@Irubis

nein ist tatsache. mäßige mal deine wortwahl. du hast keine ahnung und somit kein recht aufzumucken.

@Goldpuma

mäßige mal deine wortwahl.

du solltest dich an die eigene Nase fassen.

übrigens schreibst du nur Unsinn!!

@ginatilan

ach. das behaupte ich eher von dir. die ahnung die ich habe hättest du gern.

@Goldpuma

Ahnung ist etwas für Leute die nichts wissen. Insofern darf man dir hier wirklich sehrviel Ahnung unterstellen!

@Still

du lebst in einer verkehrten welt.

@Goldpuma

In deiner Welt steht also Ahnung über dem Wissen??!! Dann bleibe bitte in deiner Goldpuma-Parallelwelt und verzichte darauf, uns mit deiner Ahnung durcheinander zu bringen.

@Still

was genau ist dein problem an meiner antwort? so wie ich die geschrieben habe, würde sie dir auch ein anwalt schreiben. komm klar!

@Goldpuma

würde sie dir auch ein anwalt schreiben.

dann wird es ein Scheidungsanwalt, oder der Anwalt deiner Oma sein .

@Still

garantiert nicht. seid ihr staatsbedienstete oder hobbyjuristen oder warum seid ihr so befangen und unwissend?

@Goldpuma

Goldpuma: bring doch bitte mal eine Quelle an den Tag, die deine ganzen Thesen hier belegt!

Wenn ein Haftbefehl vorliegt, ist das Türeintreten durch die StPO gerechtfertigt.

Im übrigen muss die Nutzung als Haus der offenen Tür gegengerechnet werden.

Die Frage ist also, liegt ein HB vor?

Sofort Verhaften - (Recht, Polizei, Anwalt)

ist es nicht. weil von 1000 haftbefehlen vielleicht grade mal einer von einen gesetzlichen richter unterschrieben ist. (artikel 101 grundgesetz)

ein haftbefehl ohne die unterschrift eines richters ist unwirksam.

@Goldpuma

Accountelf kann uns hier nur die Frage beantworten!

@Goldpuma

was soll denn der 101 GG in diesem Zusammenhang? Du solltest dich zunächst mit der Materie vertraut machen und nicht sinnlos mit Grundgesetzartikeln um dich werfen.

@Irubis

oh das tue ich. und hab davon bestimmt mehr ahnung als du.

@Goldpuma

und hab davon bestimmt mehr ahnung als du.

anscheinend lebst du in einer anderen Welt

@ginatilan

nein. du hast nur weder ahnung von nationalen und schon gar nicht von internationalen recht.

welchen teil von meinen großartigen kommentaren verstehst du nicht?

haftbefehle, urteile, beschlüsse, durchsuchungsbeschlüsse usw. müssen von einen richter unterschrieben sein.

nicht nur von einer justiztante und beglaubigt. angeblich ist das original von einem richter unterschrieben in der akte.

warum fertigt man davon nicht einfach eine kopie an, anstatt eine rechtsunwirksame ausfertigung?

So: hier mal ein Auszug aus Wikipedia (Natürlich speziell für Goldpuma ; - )

Da der Gerichtsvollzieher aufgrund eines Vollstreckungstitels handelt, besteht ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Gläubiger der Forderung. Er handelt insoweit hoheitlich als Amtswalter.

Zur Durchsetzung seiner Befugnisse kann er unmittelbaren Zwang bis hin zur Zwangsräumung und Verhaftung gegen die Schuldner einsetzen; dabei kann er sich auch der Amtshilfe der Polizei bedienen.

Rechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind vor allem § 154 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Zivilprozessordnung (ZPO), z. B. § 753 ZPO sowie die Gerichtsvollzieher-Ordnung (GVO) des jeweiligen Bundeslandes und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Die Kosten für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers bestimmen sich im Regelfall nach dem Gerichtsvollzieher-Kostengesetz (GvKostG) (§ 1 Absatz 1 GvKostG; beachte aber Absatz 2 GvKostG).

Warum öffnest du denen nicht die Tür?? Die Tür wird nicht einfach so eingetreten und rufen soweit ich weiss einen Schlüsseldienst. Und ich denke in deinem Fall haben die auch einen Durchsuchungsbeschluss ;-)

Nein haben sie nicht.

@accountelf

Weiss du doch nicht, ob sie einen haben.. Sowas zeigen sie dir dann beim Antreffen an der Wohnungstür, wenn du anwesend bist und denen die Tür öffnest ;-)

@ahsenah

Hey kennst du mich??? Woher weißt du!!! was ich weiß???