Polizei Tattoos welche sind erlaubt?

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Für die Mehrheit aller Bundesländer gilt immer noch die Regel für Bewerber bei der Polizei: Tattoos müssen verdeckt werden können. Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei also nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich). Das bedeutet, dass beim Tragen der Dienstuniform Tätowierungen und Ähnliches nicht sichtbar sein dürfen. Sofern ein Tattoo durch die getragene Uniform nicht vollständig verdeckt wird, ist es in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.

Welche Tattoos sind bei der Polizei nicht erlaubt?

Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung bei der Polizei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine: 

  • Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
  • rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
  • frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
  • entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt
Welche Tätowierungen sind bei der Polizei erlaubt?

Die Tätowierungen dürfen nicht großflächig sowie auffällig sein, sondern eher neutral und weltoffen (z.B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche). Des Weiteren müssen die Tattoos Neutralität wahren und sie müssen mit den Polizeidienst und deren Anforderungen an das Auftreten vereinbar sein. 

Über die Zulässigkeit eines Tattoos wird im Rahmen des laufenden Auswahlverfahren in einer Einzelfallentscheidung befunden.

Achtung: Eine Beurteilung über die Tätowierungen vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei wird nicht stattfinden.

Quelle: https://www.dertestknacker.de/tattoos-und-koerperschmuck-bei-der-polizei/

Ja, genau die Seite hatte ich auch gelesen, bringt mich jedoch nicht weiter, da ich bei den Punkten nicht weiß wie die Polizei das sieht, wenn ich mich bei denen bewerben wollen würde:

"rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen"

"[…] oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt"

"Des Weiteren müssen die Tattoos Neutralität wahren und sie müssen mit den Polizeidienst und deren Anforderungen an das Auftreten vereinbar sein."

Das Problem ist jetzt, von meiner Warte aus ist das weder aus rassistischen noch aus rechs- oder linksradikalen sowie allgemein extremistischen Gründen entstanden, sondern aus ästhetischen und historischen Gründen und ich nicht weiß wie die Polizei damit verfahren würde, auch wenn es in Sommerkleidung nicht sichtbar ist.

Oder gilt solch ein Tattoo als nationalistisch und ebenfalls nicht mit dem Polizeidienst vereinbar?

@OhMann12

Aus welchen Gründen das Tattoo entstanden ist, spielt keine Rolle. Ob deine Tätowierung in irgendeiner Weise radikal oder der gleichen ist, kann ich nicht beurteilen, kenne mich damit nicht aus. Das müsstest du besser wissen. Du kannst ja den Amtsarzt erklären was es für ein Tattoo ist.

Im Moment ist doch alles im Fluss, was Tätowierungen und Sichtbarkeit oder nicht angeht. Manch einer mag sich daran stören, dass Halbmond und Stern die Türkei verkörpern, und deren Rechtsstaatlichkeit fragwürdig ist, du damit ein System verherrlichst, welches Menschenrechte mit Füßen tritt.

Ich weiß es nicht, weil es sicher eine Einzelfallentscheidung ist, und sicher bundeslandabhängig. Ich würde das entfernen lassen.

Mal abgesehen von dem wer nun was als fragwürdig hält oder nicht, kommt es nicht darauf an mit welcher Intention das Tattoo gemacht wurde oder spielt der Hintergrund keine große Rolle sondern welchen politischen Ausdruck dieser weckt?

@OhMann12
kommt es nicht darauf an mit welcher Intention das Tattoo gemacht wurde

Richtig, darauf kommt es nicht an.