Polizei rufen bei rassistischen, hompophoben, etc. Aussagen?

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Grundsätzlich kann man bei Straftaten wie Beleidigungen oder wenn bei Streitereien Körperverletzungen drohen, die Polizei rufen, damit diese den Fall aufklären und/oder Straftaten verhindern kann.

Rassismus und Homophobie sind eine innere Einstellung - das kann man nicht verbieten, auch in den USA nicht. Die Gedanken sind frei. Verbieten lassen sich nur bestimmte daraus resultierende Handlungen wie Beleidigungen oder Volksverhetzung (§ 130 StGB).

homophobie ist nicht verboten und rassismus ist auch nicht verboten. verboten sind rassistische propaganda, beleidigungen etc. so wie natuerlich beleidigungen generell ob nun auf homosexuelle gemuenzt oder was auch immer.

die gedanken sind frei.

also du kannst die polizei rufen, wenn jemand beleidigt wird, misshandelt, geschlagen, bestohlen etc. und das ist vollkommen unabhaengig davon, welchen ideologischen hintergrund das ganze hat. anzeigen kannst du auch volksverhetzerisches (parolen bruellen oder an waende spruehen) etc.

ja aufjedenfall

Ich hab mir das Video nicht angesehen, aber wenn es um sog. "Hate Crimes" geht, in den USA, so meint man dort damit nicht einfach den Ausdruck von Hass, verbalisiert als Beschimpfung oder eine Auseinandersetzung oder so, sondern schlicht und ergreifend Verbrechen im eigentlichen Sinn, wie Körperverletzung, Totschlag, Mord, mit dem Hintergrund eines Hassgefühles. Es geht bei dem Begriff also um die Motivlage bei einem Verbrechen, nicht irgendwelche bloßen Äußerungen im Vorfeld einer schweren Straftat.. Und da kann Vieles dabei sein: Frauenhass, Schwulenhass, Rassismus, etc. "Hate Crime" in Europa hat sich als Begriff noch nicht durchgesetzt. Im Video selber wird es damit vermutlich relativ laienhaft und stümperhaft verwendet, also falsch.

Im übrigens gilt das, was Ratirat schon geschrieben hat.

Toll erklärt, Slim!

Gesinnungen jedweder Art lassen sich nicht verbieten. Strafrechtlich verfolgt werden ausschließlich rassistische Taten oder Äußerungen. Was sich in den Köpfen abspielt, darauf hat niemand Einfluss: Gedanken sind frei!

Natürlich kann man Anzeige erstatten bzw. die Polizei rufen, wenn jemand übergriffig wird oder als Bedrohung empfunden wird.

Wenn jemand körperlich tätig wird, ist das eh klar. Aber was, wenn es da um jemanden geht, der in keinster Weise bedrohlich wird, sagen wir eine ältere Dame? Die dafür aber ziemlich rassistische oder homophobe Sachen sagt und rumschimpft? Da gleich die Polizei zu rufen ist vielleicht übertrieben, aber ist es rechtlich gesehen in Ordnung? (Oder wenn man sich einmischt und mit ihr redet, sie aber nicht aufhört.) Nicht, dass es dann heißt ich habe die Polizei unnötig gerufen und ich krieg dann selber Schwierigkeiten mit denen.. Denn ein Denkzettel wäre es für die Person bestimmt!

(Und dass jeder denken darf was er/sie will, ist eh klar! ;) )

@Waldblume3

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