Polizei mit Gerinnungsstörung?

5 Antworten

Angeben musst du solche Krankheiten natürlich. Des Weiteren sind Blutgerinnungsstörungen ein Ausschlussgrund. Versuchen kannst du es trotzdem mit einer Bewerbung, mach dir jedoch keine großen Hoffnungen.

Soweit ich weis (kommt bestimmt auf Bundesland an) musst du deiner Bewerbung einen Hausarztbefund beifügen. Da steht das ja dann drin.

Selbst wenn nicht müssen solche Krankheiten angegeben werden.

Du musst das auf jeden Fall angeben!

Ja, du musst das angeben. Und wie scgon gesagt solltest du dir keine großen Hoffnungen machen. Man kann im Dienst oft verletzt werden und die Krankheit ist da eher ungünstig

Er ist KEIN Bluter ....

@Sirius66 innere Blutgerinnung bei einer Verletzung?

Puh - das ist ja ein ganz exotisches Ding! Wie bist du denn medikamentös eingestellt? Was hast du für Prophylaxen? Hast du überhaupt Medis? Oder nur mechanische Hilfsmittel?

Gruß S.

Muss keine Medikamente einnehmen. Nur bei langen Flügen sicherheitshalber Blutverdünner