Polizei hat KFZ ohne TÜV bemerkt

11 Antworten

Ein Mängelbericht hat nunmal keine aufschiebende Wirkung also wwird ein Größeres Knöllchen auf Dich zukommen.. Ausreden zählen hier nicht den zum Tüv kann man auch vor den Reisen oder jemanden beauftragen der das für Dich durchführt..

Des weiteren kann man den wagen auch abmelden wenn man im ausland und dort unabkömmlich ist.. Die verpflichtung Fristgerecht die HU durchführen zu lassen kennt jedr Fahrzeugführer und hat sich auch daran zu halten.. auch wenn es dir nicht gefällt din knöllchen bekommst du zu recht.. Ich hab für solches Verhalten kein Verständnis .. Joachim

Ja, die Ordnungswidrigkeiten anzeige ist rechtens. Auch wenn du mit abgelaufener Plakette schon zu HU warst, dann verlängert sich die Frist nicht. Die Frist verlängert sich nur, wenn Du pünktlich zur Fälligkeit erschienen bist.

Demnach hatte Dein Fahrzeug am 10.05. keine gültige HU. Denach hast Du die HU um 11 Monate überzogen. Der Bussgeltkatalog hat sich am 01.05.2014 geändert.

Die Ordnungswidrikeit wurde also nach dem 01.05.2014 begangen bzw festgestellt und demnach gilt für die ahndung Deines Verstoßes auch der neue Bussgeldkatalog.

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/tuev-hauptuntersuchung/index.php

Also 60 EUR und 1 Punkt (dummerweise darfst Du jetzt auch nur noch 8 Punkte haben anstelle von 18, dann ist die "Pappe weg" )

Bei Fahrzeugen, die zum Straßenverkehr zugelassen sind (also angemeldet) ist die HU Frist in den Papieren bzw auf der Plakette immer bindent, das ist auch egal, ob das FAhrzeug auf einen privaten Grundstück oder in einer Garage steht und ob es benutz wird oder nicht. Solange es sich im Geltungsbereich der StVZO befindet (also innerhalb deutschen Rechtsgebietes) ist es zur HU vorzuführen.

Die einzige Chance, die Du hast, ist zu behaupten (das wirst Du aber auch glaubhaft machen müssen), daß Du das auto zu Deinem Auslandaufenthalt mitgenommen hast, denn dann gilt der Tag, an dem das Fahrzeug nach Deutschland zurück gekommen ist, als neue HU Frist, diese darf dann aber nicht überzogen werden, man muß die erste Prüfmöglichkeit auf deutschen Boden in Anspruch nehmen. aber damit wärest Du in der HU Frist .

Hallo!

Ich kann jetzt gar nichts dazu sagen, da ich bemerkt habe, dass es hier um deutsches Recht geht ... und ich in Österreich lebe (da wäre es eine einfache Verwaltungsübertretung).

Aber eines ist mir hier aufgefallen:

Die meisten Antworten triefen nur so vor lauter Schadenfreude!

Leute, ich kann euch eines sagen, es gibt manchmal Situationen im Leben, da hat man/frau nicht wirklich alles im Griff ...

LG Bernd

Es reicht, dass sich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Öffentlicher Verkehrsraum ist alles, was nicht verschlossen mit Hecke oder Zaun drumrum ist. Ob das Fahrzeug bewegt wird, spielt überhaupt keine Rolle.

Damit man bei Mängeln nicht gleich eine Strafe bekommt, weil die Plakette nicht gleich aufgeklebt wird, ist eine Karrenzzeit fest eingeplant. Aber auch die hast Du - vorsichtig ausgedrückt - geringfügig überschritten. Und damit ist eine Geldbuße völlig legitim.

Dass das Fahrzeug dann nach mehreren überfälligen Monaten zwischenzeitlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt wurde, spielt dann leider keine Rolle mehr.

Die Polizei hat aber dein angemeldetes Fahrzeug ohne TÜV bemerkt und nur das zählt eigentlich. Ob du gefahren bist oder nicht ist unerheblich, der TÜV war mehrere Monate abgelaufen und dementsprechend wirst du wahrscheinlich mit einer Strafe rechnen können.

und Punkten