Polizei Einstellung abgelehnt wegen Warenbetrug?
Hallo,
ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und das EAV erfolgreich abgeschlossen, jedoch werde ich beschuldigt warenbetrug begangen zu haben bei dem es um 12 euro geht ich bin zwar unschuldig die unschuld ist aber noch nicht bewiesen glaubt ihr ich werde abgelehnt
6 Antworten
Deine Bewerbung ruht. Eine Entscheidung gibt es erst nach Abschluss des Verfahrens. Wird es nicht bis zum Einstellungstag abgeschlossen, wirst du für diesen Jahrgang abgelehnt. Ob die Bewerbung mit deinen Ranglistenplatz in den nächsten Zyklus übernommen wird, ist bundeslandabhängig.
Wenn das Verfahren vorher eingestellt wird, kommt es auf den Grund der Einstellung an. "Bewiesene Unschuld" wäre da natürlich am besten. Es ginge prinzipiell aber auch "Mangel an Beweisen" oder "Geringfügigkeit".
Rein beamtenrechtlich ist das kein Problem. Sie können allenfalls die charakterliche Eignung anzweifeln, wofür es natürlich auf den genauen Sachverhalt ankommt.
Gruß S.
Man wird wahrscheinlich den Ausgang des Vertfahrens abwarten. Sollte der Staatsanwalt das Verfahren einstellen kommr es darauf wonach er einstellt. Eine Einstellung nach § 172 StPO ist gut, eine Einstellung nach § 153 StPO wird Probleme bringen.
bei Ladendiebstahl hast du keine Chance.. also wird deine Vergangenheit dann "durchgescheckt"./ sowas wie die " Schufa".. , dann wäre es nur folgerichtig, daß bei Anwärter mit "Migrationshintergrund " auch Anfragen in deren "Heimatländern" abgehen . Das dürfte interessant sein, wenn "Afghanistan, Irak, Türkei oder Syrien" sich nicht "kooperativ" zeigen.. aber unser Staat neigt ohnehin dazu, nicht nachvollziehbare "Unterschiede" zu machen.. das zeigt, daß da, also bei der "BP", auch nur Menschen am Werk sind..
Polizei Einstellung abgelehnt wegen Warenbetrug?
Ja, finde ich gut.
Ich fände es aber auch gut, wenn die parteipolitische Gesinnung ebenso berücksichtigt werden würde. Das entspräche dann auch gleichzeitig einer Überprüfung des Geisteszustandes.
Eben diese gilt es, aus dem öffentlichen Dienst auszusortieren.
Diese Maßnahmen gab es schon zur Nazi-Zeit.
Zur Nazi-Zeit gab es auch schon Flugzeuge. Ich fliege gerne.
Die Nazis wären stolz auf sie.
Es muss keine Unschuld bewiesen werden, sondern die Schuld.
Aber laufende Verfahren müssen abgeschlossen sein. Und an deiner Stelle würde ich auf ein Urteil bestehen*. Eine Einstellung nach 153 StPO wäre nachteilig.
*) Nur du kannst wissen, ob du es getan hast.
Na klar, Nazi-Zeit lässt grüßen.