Polizei Drogenkontrolle als Fußgänger?
Auf dem weg zu einer Open Air Veranstaltung wurden wir von der Polizei angehalten. Unsere Taschen wurden durchsucht und wir mussten uns in einem Zelt komplett nackt ausziehen. Ist das rechtens? Darf die Polizei das einfach so?
5 Antworten
Nein. Sie darf euch bitten dies zu tun. Das habt ihr dann wohl einfach gemacht. Aber es war freiwillig.
Ansonsten gibt es weitere rechtliche Schritte die beschritten werden müssen um einen derarten Eingriff durchzuführen. Wenn diese durchlaufen sind darf die Polizei das dann natürlich wiederum durchführen.
Wenn es eine FKK Veranstaltung war ist es kein Problem ... wenn nicht dürfe es auch kein Problem sein ...
Eigentlich nur bei konkretem Verdacht oder "präventiver Kontrolle zur Gefahrenabwehr".
Letzteres ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff...
das war nicht einfach so, das war eine verschärfte Personen - Körperkontrolle - da wurde bestimmt der Begriff BTM verwendet? ERGO Drogen
verweigerst dich, kommst nicht auf das Festival; ganz einfach -
Gefahrenabwehr
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
aus welchem Grund?? vergiss es
Kontrolliert wurden recht viele, Aussehen, Alter, Fahrzeug sind da ein Grund
Es war einen Kilometer von dem Festival entfernt direkt an der S-Bahn Station als Fußgänger.
und … ändert nix an der Tatsache
An welcher Tatsache genau? Es gab doch keine Tat 😂
ihr wolltet zu dem Festival, das hat zur Kontrolle ausgereicht. Auch eine normale Personenkontrolle must über dich ergehen lassen, das ist keine Willkür. Die Eure war halt verschärft wegen Verdacht auf Drogen
Wir wurden nicht mal gefragt ob wir überhaupt zu dem Festival wollen....
Ob sie es darf oder nicht weiß ich nicht aber ich finde das schon ein starkes Stück und empfinde es als klare Bürgerrechtsverletzung. Das ist ja richtig krass.
Die Polizei fragt oft Dinge zu denen sie einen nicht Zwingen kann.
Z.B. "Können Sie uns bitte kurz den Kofferraum zeigen?". Die meisten machen das dann. Warum auch nicht. Ist ja nett gefragt.
Sie kann aber nach dem Warndreieck fragen und dann muss man wieder, hat man es denn im Kofferraum aufbewahrt. Ich weiß, die arbeiten mit allen Tricks und dann ist man bei einer Kontrolle eh schon nervös, macht noch alles mit und redet sich um Kopf und Kragen. Das kenn ich auch.
Finde ich aber voll OK nach dem Warndreieck zu fragen. Wer seinen Kofferraum nicht Zeigen möchte darf da halt nichts drin haben, dessen Vorhandensein man nachweisen können muss.
Das mit dem Ausziehen ist wahrscheinlich sowieso ein Trollbeitrag. Das kommt immer mal vor, wird aber vor Gerichten dann scharf kritisiert (außer es gibt wirklich Anzeichen auf Drogeneinfluss).
Ich komme langsam auch zu dem Gedanken...
Das mit den Anzeichen ist doch Auslegungssache. Die haben meinen Freund und mich und zusätzlich eine Gruppe vor uns Kontrolliert! Also mal pauschal ALLE die ihnen entgegen gekommen sind.
Der Begriff an sich nicht, aber die Durchsuchung belief sich darauf. Kann man dagegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?