POLIZEI Brief wegen schwerem Bandendiebstahl was tun,was habe ich für eine Strafe zu erwarten!?

Das ist der Brief - (Recht, Kinder, Polizei)

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die genaue Strafe hängt auch davon ab, wie du dich jetzt verhältst. Hast du dich bei den Opfern entschuldigt? Wissen deine Eltern Bescheid? Du solltest mit einer erwachsenen Person zu der Vernehmung gehen und alles gestehen, damit der Richter guten Willen sieht. Wenn du Glück hast, kommst du mit Sozialstunden davon. Wenn du Pech hast und nicht einsichtig bist, kommst du in den Jugendarrest.

Ja in dem Brief steht ja auch dass ich mit meiner Mutter kommen muss

Die Eltern bzw. mind. ein Elternteil sollte Bescheid wissen, da die Vorladung an diese adressiert wird. Wenn der Kerl den Brief unterschlagen hat natürlich nicht.

Die Mussten mich doch von Bullenrevier abholen die wissen schon Bescheid

Du hast ja gesagt alles gestehen.  Die haben uns ja nur an einem Tag erwischt und wir haben es ja schon öfter gemacht. Wenn die nachfragen ob ich das öfter gemacht habe oder wieviel muss ich das dann gestehen? Und wenn ich die anlüge und die es herausfinden bekomm ich dann eine Anzeige wegen Falschaussage???

Naja wenn die Anzeige wegen Körperverletzung eingestellt ist spielt diese keine Rolle... Du musst halt eine Aussage geben (oder auch keine wie du möchtest) und mit einem Anwalt über die Situation reden.

  • Das ist nun erst eimal die nüchterne polizeiliche Vorladung a b e r durchaus noch Luft nach oben, weil auch bandenmäßiger Raub und/oder räuberische Erpressung durchaus dem einen oder anderen Staatsanwalt bei seiner Bewertung der Taten durch den Kopf gehen könnten.

Außerdem bist Du der Kandidat für eine Heimunterbringung:  

§ 71 JGG Vorläufige Anordnungen über die Erziehung

(1) Bis zur Rechtskraft des Urteils kann der Richter vorläufige Anordnungen über die Erziehung des Jugendlichen treffen oder die Gewährung von Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anregen.

(2) 1Der Richter kann die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Maßnahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefährdung seiner Entwicklung, insbesondere vor der Begehung neuer Straftaten, zu bewahren. 2Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 117 bis 118b, 120, 125 und 126 der Strafprozeßordnung sinngemäß. 3Die Ausführung der einstweiligen Unterbringung richtet sich nach den für das Heim der Jugendhilfe geltenden Regelungen.

Deine Eltern müssen sich bei einer solchen Maßnahme an Deinen Unterbringungskosten beteiligen, sofern sie dazu finanziell in der Lage sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein Jugendamt war schon bei mir zuhause um sich die Verhältnisse anzusehen aber es war gut.

Das Problem ist, dass die dir Bandenkriminalität vorwerfen, das kann schon etwas empfindlicher werden, mache dich auch ein paar Wochenenden im Jugendarrest bereit. Auf alle Fälle brauchst du einen Anwalt. Hoffentlich lernst du wirklich was daraus.

Und ja, natürlich hingehen, am besten gleich mit dem Anwalt damit du nichts Falsches sagst.

Ich darf zur Vernehmung nur mit Eltern kommen

Du hast Sche.ße gebaut und jetzt hast die Konsequenzen zu tragen. Hingehen und Vernunft zeigen. Und in Zukunft bleibst anständig. Ich wohne auch in Stuttgart. Wenn du Sche.ße baust bekommst dann Ärger mit mir

Haha ok