Polizei Ausbildung trotz fallen gelassener Anzeige?
Momentane Situation:
Ich hatte vor eine Ausbildung als Polizist zu starten, jedoch hat mich jemand vor 3 Monaten Angezeigt und ich glaube das mir das einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Ich hatte damals unwissentlich Verleumdung ausgeübt. Das war keine große Sache sondern eher nur Kinderkram.
Tat her gang:
Ich habe eine Große Whatsapp Gruppe in der es sich um Motorrad fahren dreht. Einer der Mitglieder hatte einen Gerichtstermin und wurde verurteilt da er eine Kinderporno Seite hatte, Brandstiftung Betrieb, Mord Drohung aussprach und In der Bahnverkehr eingriff. Darauf hin entfernte ich ihn aus der Gruppe und auf Grund vielen Nachfragen, erzählte ich allen weswegen ich ihn nicht mehr in der Gruppe haben wollte. Leider entsprach eine Aussage nicht ganz der Wahrheit. Es war nämlich keine Kinderporno Seite sondern eine Jugendporno Seite. Das sind natürlich Juristische Feinheiten die ich zu diesen Zeitpunkt nicht wissen konnte. Auf jeden Fall hielt der Betroffene es für nötig mich anzuzeigen. Die Anzeige wurde fallen gelassen.
Trotzdem mache ich mir deswegen sorgen das man meine Bewerbung aufgrund meiner "charakterlichen Eignung" verneinen könnte.
Auf der Seite Polzei-rlp.de steht folgendes:
"Eine Einstellung ist auch nicht möglich, solange ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen dich anhängig ist oder die Bewertung früherer Ermittlungs- und Strafverfahren deine charakterliche Eignung verneint. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn du bei einer Gesamtwürdigung deiner Persönlichkeit sowie der Tat und ihrer Umstände für den Polizeidienst als geeignet erscheinst."
Dieser Paragraf bereitet mir sorgen. Ist vielleicht ein Polizist unter uns oder generell jemand der sich damit auskennt und mir eine Antwort gibt?
3 Antworten
Bewirb dich, spiel von Anfang an mit offenen Karten wie du es auch hier tust und dir wird einer Einstellung (sollten alle weiteren Voraussetzungen gegeben sein) nichts im Wege stehen.
Gegen Dich läuft aktuell kein Ermittlungsverfahren. Die Anzeige gegen Dich wurde fallengelassen, alo gabs auch NIE ein Straf - oder Ermittlungsverfahren. Oder doch? Hast Du damals Post von Polizei oder Staatsanwalt bekommen? Und selbst wenn ---- --- Charakterliche Eignung wäre nicht gegeben , wenn Du jemanden bewusst zusammengeschlagen oder ausgeraubt hättest. Hast Du aber nicht.
Ich glaube Du kannst dich ganz Entspannt bewerben.
Du kannst dich ohne weiteres bewerben !