Polizei Ausbildung trotz fallen gelassener Anzeige?

3 Antworten

Bewirb dich, spiel von Anfang an mit offenen Karten wie du es auch hier tust und dir wird einer Einstellung (sollten alle weiteren Voraussetzungen gegeben sein) nichts im Wege stehen.

Gegen Dich  läuft aktuell  kein  Ermittlungsverfahren. Die  Anzeige gegen  Dich  wurde  fallengelassen,  alo  gabs auch NIE ein  Straf  - oder Ermittlungsverfahren.  Oder  doch?  Hast  Du  damals  Post  von  Polizei  oder Staatsanwalt  bekommen? Und  selbst  wenn ---- --- Charakterliche  Eignung  wäre  nicht  gegeben  ,  wenn  Du  jemanden bewusst  zusammengeschlagen  oder  ausgeraubt  hättest. Hast  Du  aber  nicht. 

Ich  glaube  Du  kannst  dich  ganz  Entspannt  bewerben.

Du kannst dich ohne weiteres bewerben !